Paket-Ärger: Was tun bei verspäteten oder beschädigten Lieferungen?

Paket-Ärger? Wenn das Geschenk nicht ankommt

Das Wichtigste in Kürze

  1. Ist das Paket verspätet, setzen Sie dem Verkäufer eine Nachfrist.
  2. Nehmen Sie im Zweifel keine beschädigten Pakete an.
  3. Beim Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur können Sie sich beschweren.
Stand: 26.06.2024

Ob Geschenk oder wichtige Bestellung: Verspäten sich Pakete oder sind beschädigt, dann ist das ärgerlich. Erfahren Sie, was Sie in derartigen Situationen unternehmen können.

Paket verspätet - Ihre Rechte

Bestellen Sie Produkte online oder per Katalog, liegt das Risiko für verlorene oder beschädigte Ware bis zur Übergabe an Sie beim Verkäufer. Eine Ausnahme gilt, wenn Sie sich für ein extra Transportunternehmen entschieden haben, das nicht vom Verkäufer zur Auswahl angeboten wurde. Dann geht die Verantwortung schon beim Versand auf Sie über.

Wenn sich die Lieferung verzögert

  1. Verkäufer informieren: Teilen Sie dem Verkäufer schriftlich mit, dass das Paket nicht angekommen ist.
  2. Nachfrist setzen: Setzen Sie dem Verkäufer schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Lieferung. Zwei Wochen gelten in der Regel als angemessen. Verwenden Sie hierfür gern unseren Musterbrief.

Paket beschädigt - Richtig handeln

  • Paket von außen beschädigt?

Paket nicht annehmen: Verweigern Sie im Zweifel die Annahmen - auch wenn das Paket für einen Nachbarn ist. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie nämlich nicht nur den Empfang, sondern auch die ordnungsgemäße Lieferung.

  • Schaden nach dem Öffnen entdeckt?

Dokumentieren: Fotografieren Sie den Schaden. Kontaktieren Sie schnellstmöglich den Absender. Nehmen Sie aus Beweisgründen am besten schriftlich Kontakt auf, zum Beispiel per E-Mail oder Einschreiben.

Kontaktlose Zustellung - Tipps und Tricks

Viele Paketdienste wie DHL oder UPS bieten vermehrt kontaktlose Zustellungen an. Sie können diese für einzelne Paket­sen­dungen oder auch für alle zukünftigen Lieferungen erteilen. Beispiele:

Abstellgenehmigung: Sie legen festl wo der Zusteller das Paket hinterlegen darf. 

Fotobeweis: Sie unterschreiben auf dem Adress­auf­kleber. Der Zusteller dokumentiert die Zustellung mit einem Foto. 

Weitere Absprachen: Das Paket kann beispielsweise auch einfach in den Hausflur gestellt oder nach Absprache mit dem Aufzug in die Wohnetage des Verbrauchers geschickt. 

Weitere Infos finden Sie in unserem Artikel: Kontaktlose Zustellung: Wie läuft das mit den Paketen?

Wo und wie Sie sich beschweren können

Bei Problemen mit Paketlieferungen schieben Händler und Transportunternehmen die Schuld häufig auf den jeweils anderen. Bei Fragen zu steht Ihnen der Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur zur Verfügung. 

Oder nutzen Sie unser Online-Beschwerde-Tool bei Ärger mit dem Post- oder Paketzusteller. Mit diesem Tool erhalten Sie eine rechtlichen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.