Einkaufsgutscheine in Supermarkt-Adventskalendern unterschiedlich lang gültig
Alle Jahre wieder bewerben Supermärkte und Discounter ihre eigenen Adventskalender. Bei einem Discounter etwa sind garantiert zwei Einkaufsgutscheine im Wert von jeweils mindestens fünf Euro enthalten. Es besteht die Chance auf einen Gutschein von bis zu 250 Euro. In Sachen Gültigkeitsdauer lohnt jedoch ein Blick auf die Bedingungen.
Seit einigen Wochen ist es nicht zu übersehen: die Adventszeit naht. In Supermärkten und Discountern türmen sich bereits zahlreiche Weihnachtsartikel. Zur weiteren Vorfreude tragen die seit einigen Jahren angebotenen Adventskalender mit Einkaufsgutscheinen bei.
Neben Schokoladen und Pralinés enthalten die Adventskalender inzwischen sehr häufig auch Einkaufsgutscheine des jeweiligen Supermarkts oder Discounters. Angeboten werden etwa zwei Einkaufsgutscheine im Gesamtwert von mindestens fünf beziehungsweise zehn Euro. Die Einzelhändler werben zudem mit der Chance auf Gutscheine im Wert von bis zu 250 Euro.
Einkaufsgutscheine unterschiedlich lang gültig
Unterschiede zwischen den Einzelhändlern zeigen sich bei der Gültigkeit der Einkaufsgutscheine. Während Sie diese bei Aldi Nord und Penny bis zum 30. Juni 2025 einlösen können, sind es bei Lidl zwei Jahre und bei Edeka drei Jahre. Nun fragen Sie sich vielleicht, ob Gutscheine nicht immer drei Jahre gültig sein müssen?
Verjährungsfrist kostenpflichtiger Gutscheine
Haben Sie nichts mit dem Verkäufer vereinbart, gilt für kostenpflichtige Gutscheine eine allgemeine Verjährungsfrist von drei Jahren. Innerhalb dieses Zeitraums können Sie die Gutscheine einlösen. Einzelhändler können davon können jedoch abweichen. Aber ist etwas mehr als ein halbes Jahr nicht trotzdem zu kurz?
Kurze Gültigkeit hier ausnahmsweise in Ordnung?
Eine zu kurz gewählte Gültigkeit kann Sie unangemessen benachteiligen und damit unwirksam sein. Wann das der Fall ist, hängt vom Einzelfall ab. Die Länge der zulässigen Frist lässt sich etwa nach folgender Faustformel bestimmen: Je höher der Gutscheinwert und je spezieller die mit dem Gutschein einzulösende Ware ist, umso länger muss die Einlösefrist bemessen sein.
Bei den Einkaufsgutscheinen aus den Adventskalendern handelt es sich zum einen nicht um klassische Geschenkgutscheine, sondern um eine Aktion, eine Art Gewinnspiel. Hier gelten besondere Regeln. Zum anderen gehen Sie in einem Lebensmittelladen meist sehr regelmäßig einkaufen und haben daher die Möglichkeit, den Gutschein auch einzulösen. Anders sähe dies möglicherweise etwa bei Gutscheinen für ein Möbelgeschäft oder Unterhaltungselektronik aus, die nicht zu den Produkten des täglichen Bedarfs zählen.
Am Ende kommt es auch darauf an, dass Sie die Frist erkennen können, Sie also beim Kauf transparent über die Einlösebedingungen informiert wurden. Wählen Anbieter kürzere Fristen als die üblichen drei Jahre, müssen sie unserer Auffassung nach jedenfalls sehr deutlich darauf hinweisen. Meist ist die Gültigkeitsdauer auf dem Adventskalender vermerkt, teilweise auch zusätzlich auf der Webseite der Unternehmen.