Beschwerden: Firma Seitz Energie GmbH macht gleich doppelt Ärger

FA Seitz Photovoltaik
Stand: 12.02.2025

Zum einen schiebt die Solarfirma aus Hannover mit einer unseriösen Masche ahnungslosen Kundinnen und Kunden Verträge unter. Doch auch wer sich aktiv für eine Anlage entscheidet, wird enttäuscht: Pünktliche Lieferung häufig Fehlanzeige.

Haustürgeschäfte mit Solaranlagen – Verbraucherinnen und Verbrauchern wird Vertrag untergeschoben

Uns liegen mehrere Beschwerden von Verbraucherinnen und Verbrauchern über die Firma Seitz Energie GmbH vor: Vertreter klingeln an der Haustür und geben vor, Verbraucherinnen und Verbraucher in puncto Dachsolaranlagen zu beraten. Diese sollen dann eine Unterschrift leisten, damit die Firma Seitz eine unverbindliche Anfrage beim Energieversorger stellen kann. In Wahrheit unterschreiben die Betroffenen ein Auftragsformular über eine Solaranlage, die mehrere 10.000 Euro kosten soll.  

Das können Sie tun:

  • Bestreiten Sie den Vertragsschluss. Der Anbieter ist verpflichtet, Ihnen den Vertragsschluss nachzuweisen. 
  • Widerrufen Sie den Vertrag. Bei außerhalb eines Geschäftsraumes, zum Beispiel bei Ihnen zu Hause, geschlossenen Verträgen, steht Ihnen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beginnt in der Regel am Tag des Vertragsschlusses – allerdings nur, wenn Sie bei Vertragsschluss gleichzeitig auch über Ihr Recht zum Widerruf ordnungsgemäß belehrt wurden. 
  • Solange Sie nicht ordnungsgemäß über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt wurden, beginnt auch die Frist nicht zu laufen. Die Höchstfrist für Ihren Widerruf ist dabei auf ein Jahr und 14 Tage ab Vertragsschluss begrenzt.
  • Sehen Sie sich durch den Anbieter oder den Haustürvertreter getäuscht, fechten Sie vorsorglich den Vertrag gegenüber dem Anbieter an.
  • Nutzen Sie unseren Musterbrief zum angeblichen Vertragsschluss für den Widerruf.
  • Sie sind sich unsicher? Lassen Sie sich von uns beraten.
  • Worauf Sie bei „Haustürgeschäften“ generell achten sollten, lesen Sie in unserem Artikel über Haustürgeschäfte

Solaranlage bezahlt – bis jetzt nicht montiert

Andere Verbraucherinnen und Verbraucher haben sich aktiv für eine Montage einer Solaranlage der Firma Seitz Energie GmbH entschieden. Die Betroffenen hatten hier hohe Vorauszahlungen geleistet und gingen damit das Risiko ein, dass Anbieter nach Erhalt einer fast vollständigen Zahlung keinen weiteren Support leisten.

In einem Fall hatte ein Verbraucher eine Solaranlage bestellt und bereits im Voraus den gesamten Preis gezahlt. Seitdem wurden noch keinerlei Arbeiten durchgeführt. Zuletzt hatte der Anbieter einen konkreten Liefer- bzw. Montagetermin genannt, zu dem jedoch kein Handwerker erschienen war.

Das können Sie tun:

  • Fordern Sie den Anbieter schriftlich - per Einschreiben auf, die vertraglich vereinbarte Leistung zu erbringen.
  • Setzen Sie dafür eine Frist von 14 Tagen ab dem Versand Ihres Schreibens.
  • Wenn der Anbieter weiter nicht reagiert, lassen Sie sich rechtlich beraten. 

Folgende Fragen sind zu klären:

  • Ist der Anbieter mit seiner Leistung in Verzug? 
  • Kann ich gegebenenfalls vom Vertrag zurücktreten? 
  • Habe ich Schadensersatzansprüche, etwa für bereits entgangene Einspeisevergütung oder entgangene Stromkostenersparnis?
  • Sind etwaige Haftungsbegrenzungen rechtswirksam vereinbart?

All dies erfordert eine genaue Prüfung der vertraglichen Grundlagen und hängt auch von den weiteren Umständen des Einzelfalls ab. Häufig empfiehlt sich angesichts der hohen Auftragssummen, wie auch in den uns vorliegenden Fällen, eine anwaltliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

Denken Sie über die Installation einer PV-Anlage nach? Das gilt es zu beachten:

Vor Vertragsabschluss

  • Holen Sie Angebote mehrerer Anbieter ein und vergleichen Sie diese.
  • Akzeptieren Sie möglichst keine überhohen Vorauszahlungen.
  • Wenn Vorauszahlungen geleistet werden müssen, dann vereinbaren Sie schriftlich konkrete Termine für Teilzahlungen nach Leistungsfortschritt. Die Restzahlung sollte immer erst nach einem gewissen Zeitraum (zum Beispiel 14 Tage) des störungsfreien Probebetriebs der Gesamtanlage, also bei vollständiger Nutzungsmöglichkeit inklusive des Netzanschlusses, fällig werden.
  • Fragen Sie den Anbieter nach den Möglichkeiten einer Anzahlungsbürgschaft zur Absicherung Ihrer Vorauszahlungen.
  • Legen Sie im Vertrag genau fest, welche Leistungen bis wann erbracht sein müssen.
  • Verlangen Sie, dass eine schlüsselfertige Anlage geliefert werden muss. Das bedeutet, die PV-Anlage muss Einnahmen erzielen können und Strom zur Eigenversorgung speichern.