Brief von 1N Telecom: Nicht zahlen!
Das Wichtigste in Kürze
- 1N Telecom verschickt Anbieterwechselauftrag, Kündigung und Schadenersatzforderung. Zahlen Sie nicht!
- Fordern Sie den Nachweis des Vertragsschlusses und widerrufen Sie vorsorglich.
- Fragen Sie beim Datenschutzbeauftragen von 1N Telecom nach, auf welcher Grundlage Sie die Post erhalten haben.
Update
Stand: 21.10.2024
1N Telecom versendet weitere Anschreiben mit Mahnungen. Nach wie vor gilt: Zahlen Sie nicht!
- Wenn Sie keinen Vertrag mit der 1N Telecom abgeschlossen haben, sind die Forderungen unrechtmäßig. Widersprechen Sie der Forderung.
- Bei bestrittenen Forderungen dürfen keine Daten an Auskunfteien, wie Schufa & Co. weitergeleitet werden. 1N muss die Forderung im Zweifel gerichtlich durchsetzen und das Bestehen der Forderung und den Vertragsschluss nachweisen.
- Sollte 1N Telecom später versuchen, die Forderung im Wege eines Mahnbescheid-Verfahrens geltend zu machen, müssen Sie innerhalb der Frist von 14 Tagen beim Gericht widersprechen. Sonst kann ein Vollstreckungstitel beantragt werden.
1N Telecom hat Verbraucherinnen und Verbraucher bereits in der Vergangenheit mit einem Werbeschreiben mit Tarifangebot verunsichert. Nun sind es ein Anbietwechselauftrag inklusive Vertragsnummer und eine Kündigung mit Schadenersatzforderung, die Betroffene irritieren. Was tun?
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) prüft eine Sammelklage gegen 1N Telecom und benötigt dafür Ihre Unterstützung: Nehmen Sie an einer kurzen Umfrage teil, um eine Sammelklage zu ermöglichen. Mit einer Sammelklage können im Erfolgsfall Rückzahlungen für Betroffene gerichtlich erwirkt werden. Alle Informationen hierzu finden Sie auf sammelklagen.de.
In dem Schreiben gibt die 1N Telecom an, Sie hätten bei Ihrem bisherigen Anbieter nicht gekündigt und keinen Auftrag für die Mitnahme der Rufnummer erteilt. Das sollen Sie nachholen, innerhalb von zehn Tagen den beigefügten Anbieterwechselauftrag ausfüllen und direkt an 1N schicken. Nur so könnten Sie den von Ihnen beauftragten Tarif bald nutzen. Das Scheiben enthält auch eine Vertragsnummer. Des weiteren verschickt 1N Kündigungen und verlangt Schadenersatz. Zahlen Sie nicht.
Reagieren Sie wie folgt
Schreiben Sie 1N Telecom an. Den Brief – am besten per Einschreiben Einwurf - senden Sie an:
1N Telecom GmbH
Kundenservice
Flughafenstr. 103
40474 Düsseldorf
Betreff: Angeblicher Anbieterwechsel - Vertragsnummer …..
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie schreiben, ich habe bei meinem bisherigen Anbieter nicht gekündigt und keinen Auftrag für die Mitnahme meiner Rufnummer erteilt.
Ich bin überzeugt, einen Vertrag mit Anbieterwechsel mit Ihnen nie abgeschlossen zu haben. Weisen Sie mir nach, wann und wie es zu einem Vertragsschluss gekommen sein soll. Zudem erbitte ich einen Nachweis von Ihnen darüber, wie Sie mich über die gesetzlichen Bestimmungen zum Fernabsatz- bzw. Außergeschäftsraumvertrag belehrt und informiert haben. Sofern ich telefonisch einen Vertrag geschlossen haben soll, senden Sie mir auch meine Genehmigung der Vertragszusammenfassung zu.
Rein vorsorglich fechte ich den angeblich geschlossenen Vertrag wegen arglistiger Täuschung und Irrtums an. Vorsorglich widerrufe ich den Vertrag nach den Vorschriften über Fernabsatzverträge bzw. Außergeschäftsraumverträge und kündige ihn vorsorglich außerordentlich aus wichtigem Grund, hilfsweise ordentlich zum nächstmöglichen Termin.
Ihre Rückäußerung und die Übersendung der entsprechenden Unterlagen erwarte/n ich/wir bis zum _______ (konkretes Datum einsetzen – ca. zwei Wochen nach Versand).
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Recht auf Auskunft - Fordern Sie Ihre Daten bei 1N Telecom an
Sie haben einen Anspruch darauf zu erfahren, auf welcher Rechtsgrundlage 1N Sie angeschrieben hat. In diesem Fall müssen sie sich an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens wenden. Nutzen Sie als Formulierungshilfe gerne unser interaktives Musterschreiben.
Verantwortlich für die Datenverarbeitung bei 1N Telecom ist:
1N Telecom GmbH
Datenschutzbeauftragter
Flughafenstr. 103
40474 Düsseldorf
1N Telecom muss unverzüglich antworten
1N ist verantwortlich und verpflichtet, Ihnen die entsprechende Auskunft „unverzüglich, in jedem Fall aber innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags“ zu erteilen. So sieht es die Datenschutzgrundverordnung in Paragraph 12 vor. Die Frist von einem Monat ist einzuhalten. Eine Verlängerung ist möglich – aber nur in Ausnahmefällen.
Verlängerung der Monatsfrist in Ausnahmefällen
Anbieter können die Monatsfrist um weitere zwei Monate verlängern, wenn zu viele Auskunftsanträge von großem Umfang vorliegen. Antworten diese nur aufgrund des hohen Aufkommens nicht oder nicht innerhalb der gesetzten Fristen, gilt das nicht. Auch fehlende Prozesse bei den Verantwortlichen begründen keine Fristverlängerung.
Beschwerde bei der Datenschutzbehörde
Antwortet Ihnen 1N Telecom nicht fristgerecht auf Ihre Anfrage, sollten Sie Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde einlegen.
In diesem Fall ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) zuständig. Sie können sich online beim BfDI beschweren.