Reparaturauftrag Handwerker: Worauf Sie achten sollten
Das Wichtigste in Kürze
- Holen Sie sich mehrere schriftliche Kostenvoranschläge ein.
- Vereinbaren Sie einen Festpreis. Das Wort muss im Kostenvoranschlag auftauchen.
- Verlangen Sie eine Begründung, sollte der Preis nicht zu halten sein.
Der Abfluss tropft oder der Spülkasten ist defekt. Ein Handwerker ist gefragt, um kleinere oder größere Probleme im Haushalt zu lösen. Welche Rechte und Ansprüche haben Sie, falls mal eine Reparatur nicht wie gewünscht läuft?
Holen Sie mehrere schriftliche Kostenvoranschläge ein. Speziell bei größeren Aufträgen ist dies sinnvoll. Die Erstellung kann kostenpflichtig sein, wenn Sie den Auftrag später nicht erteilen. Verlangt Ihr Handwerker für den Kostenvoranschlag Geld, muss er Sie vorher darüber informieren.
Im Kostenvoranschlag sollte der Handwerker alle wesentlichen Leistungen inklusive Nebenkosten aufführen. So können Sie auch besser Preise vergleichen.
Vereinbaren Sie einen Festpreis. Das Wort 'Festpreis' sollte im Kostenvoranschlag oder Auftrag auftauchen. Diesen Preis darf der Handwerker nicht überschreiten.
Werkvertrag
Unter den Begriff Werkvertrag fallen unter anderem Reparaturarbeiten jeglicher Art. Neben Kfz- oder Waschmaschinen- zählt beispielsweise auch die Schuhreparatur hierzu.
Ein Werkvertrag kann auch mündlich, zum Beispiel am Telefon geschlossen werden. Ebenso können Sie Handwerker per Internet beauftragen. Wir empfehlen Ihnen jedoch immer eine schriftliche Vereinbarung zu schließen.
Diese muss nicht mit 'Werkvertrag' überschrieben sein. Üblich ist die Bezeichnung 'Auftrag'. Einen Vertrag haben Sie geschlossen, wenn Sie einen Handwerker mit Arbeiten beauftragen und dieser den Auftrag annimmt.
Handeln Sie nicht übereilt. Sie können den Werkvertrag zwar jederzeit kündigen, müssen dann jedoch mit erheblichen Kosten rechnen. Rücktritt oder Widerruf des Auftrags sind nur unter ganz bestimmten Bedingungen möglich.
Fehler während der Reparatur - Ihre Möglichkeiten
Ihr Handwerker hat mit der Reparatur angefangen und findet weitere Fehler. Die Ersatzteillieferung verzögert sich, die Arbeiten kommen nicht voran. Erfahren Sie, welche Rechte Ihnen zustehen.
Der beauftragte Handwerker hat Ihnen gegenüber verschiedene Aufklärungs- und Informationspflichten. Haben Sie einen Kostenvoranschlag eingeholt und übersteigen die Kosten diesen, muss er sie hierüber informieren.
Verlangen Sie zudem eine Begründung für die höhere Rechnung. Sie können den Werkvertrag auch kündigen, wenn das Werk nicht ohne wesentliche Überschreitung des Kostenanschlags auszuführen ist.
Allerdings müssen Sie auch die bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Teilleistungen vergüten. Prüfen Sie vor Abbruch des Auftrages unbedingt, ob sich dies für Sie rechnet.
Haben Sie einen Festpreis vereinbart haben, darf dieser grundsätzlich nicht überschritten werden. Ausnahme: Sie haben zusätzliche Arbeiten in Auftrag gegeben. Nach aktuellem Rechtsstand muss der Festpreis sich auch aus den vertraglichen Umständen ergeben.
Lesen Sie sich in Ruhe den Vertrag durch und besprechen diesen mit ihrem Vertragspartner, wenn es Unklarheiten geben sollte.
Notieren Sie sich die Arbeitszeiten, die Anzahl der eingesetzten Handwerker und die jeweils durchgeführten Arbeiten. Überprüfen Sie vom Handwerker vorgelegte Stundenzettel. Unterschreiben Sie nicht, wenn sie nicht die tatsächlich geleistete Arbeitszeit wiedergeben!
Fest vereinbarten Termin nicht eingehalten? Verzug!
Behalten Sie den Fortschritt der Arbeiten im Blick. Kommt es zu Verzögerungen, setzen Sie dem Handwerker eine Frist. Angemessen sind in der Regel ein bis zwei Wochen.
- Ist die zeitliche Verzögerung auf die nachlässige Haltung des Handwerkers zurückzuführen? Dann haben Sie Anspruch auf Ersatz der entstandenen Schäden.
- Kann der Handwerker wegen schwerer Krankheit nicht mit den Arbeiten beginnen? Oder kommt es zur Verzögerung, weil notwendige Vorarbeiten anderer Fachleute unterblieben sind? In diesem Fall hat der Handwerker die Verzögerung nicht zu vertreten.
Ersparen Sie sich Ärger, indem Sie vor der Beauftragung größerer Projekte einen Anwalt das Vertragsstück überprüfen lassen. Dies gilt insbesondere für kostspielige Bauvorhaben.
Wichtig: Mangelfreies Ergebnis ist Pflicht
Der Handwerker schuldet ein mangelfreies Ergebnis. Das Gerät muss nach der Reparatur einwandfrei funktionieren. Fehlen Arbeiten oder liegen Mängel vor, können Sie zunächst nur verlangen, dass die Arbeiten erledigt bzw. die Mängel kostenlos beseitigt werden. Hält der Handwerker vereinbarte Arbeitstermine nicht ein, setzen Sie ihm eine angemessene Frist.
Ist die Frist ergebnislos verstrichen, so können Sie vom Vertrag zurücktreten und / oder etwaigen Schadensersatz geltend machen.