Tierschutz, Tierwohl und artgerechte Haltung - was steckt dahinter?

Tierschutz, Tierwohl, artgerechte Tierhaltung - was steckt dahinter?

Das Wichtigste in Kürze

  • Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert. Das Tierschutzgesetz ist Grundlage für weitere Vorschriften.
  • Begriffe wie „Tierwohl“, „tiergerecht“ oder „aus artgerechter Haltung“ sind gesetzlich nicht definiert.
  • Neue staatliche und verpflichtende Tierhaltungskennzeichnung ab 2025 – nicht zu verwechseln mit einem Tierwohl-Label. 
Stand: 26.02.2024

Ein gutes und artgerechtes Leben – das ist der Wunsch vieler Verbraucherinnen und Verbraucher für Nutztiere wie Rinder, Schweine oder Hühner. Die Realität sieht häufig anders aus. Was steckt hinter den Begriffen Tierschutz, Tierwohl und artgerechte Tierhaltung? Und sind die Änderungen der Tierschutzverordnung tatsächlich ausreichend, um dem Ziel des Tierwohls gerechter zu werden.

1. Tierschutz

Der Tierschutz ist seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz verankert und erkennt Tiere als Mitgeschöpfe an. Das Tierschutzgesetz verbietet, Tieren unbegründet Schmerzen, Leid oder Schäden zuzufügen. Es ist Grundlage für weitere Vorschriften zum Schutz von Gesundheit, Leben und Wohlbefinden der Tiere.

In der Gesamtbilanz der vergangenen Jahre zeigt sich, dass in verschiedenen Bereichen des Umgangs mit Tieren nach wie vor große Defizite bestehen. Einige Vorgehensweisen wurden jedoch auch im Zuge der letzten Jahre neu geregelt. 

Was hat sich verändert? Und seit wann? 

Das Tierschutzgesetz (§6) verbietet es, Körperteile von Wirbeltieren zu entfernen bzw. zu zerstören (es sei denn, es liegt eine tierärztliche Indikation vor). Das Gesetz regelt weitere Ausnahmen, die bestimmte Eingriffe am Tier teilweise ohne Betäubung zulassen. 

  • Kastration von Ferkeln - Verbot der betäubungslosen Ferkel-Kastration seit dem 01.01.21.
  • Kupieren der Schwänze - In Deutschland ist für das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln und unter 8 Tage alten Lämmern eine Betäubung nicht erforderlich.
  • Enthornen von Rindern - Das Entfernen bzw. Zerstören der Hornanlagen darf weiterhin bei Kälbern bis zu einem Alter von sechs Wochen ohne Betäubung erfolgen.
  • Prophylaktisches Kürzen des Schwanzes bei weiblichen Rindern - nur nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung durch elastische Ringe weiterhin zulässig.  
  • Anbindehaltung - In Deutschland verbietet das Tierschutzgesetz die Anbindehaltung von Sauen und Jungsauen. Für Rinder gibt es hingegen keine Regelung.
  • Kürzen von Schnäbeln bei Legehennen - Das Schnabelkürzen ist seit dem 1. Januar 2017 verboten. 
  • Töten männlicher Küken - In Deutschland ist das Töten von Küken wegen seines Geschlechts seit dem 01. Januar 2022 verboten.  

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist dem Tierschutz untergeordnet.

Die Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung regelt die Mindestanforderungen für die Haltung einiger Tierarten. Dazu zählen Kriterien wie Platzbedarf, Fütterung und Pflege der Tiere. Im Februar 2021 trat die siebte Verordnung und damit neue Änderungen in Kraft. Seit 2024 sind die Änderungen nach einer dreijährigen Übergangsfrist verbindlich einzuhalten.

Wesentliche Änderungen betreffen vor allem die Kastenstandhaltung von Sauen sowie die Kälberhaltung. Übergangfristen dienen vor allem betrieblichen Umbaumaßnahmen und Investitionen. 

Eine weitere achte Änderung der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung ist bereits in Vorbereitung. Damit wird versucht, Begriffe wie „Auslauf“ oder „Freilandhaltung“, die im Tierhaltungskennzeichnungsgesetz genannt werden, zu qualifizieren und so Mindestanforderungen an die Haltung der Tiere in diesen Haltungssystemen festzulegen. Aus Sicht des Bundesverbands der Verbraucherzentralen ist die Festlegung von Mindestanforderungen für die Verwendung von Begriffen grundsätzlich positiv zu bewerten. Stellungnahmen unterschiedlicher Institutionen (u. a. Bundestierärztekammer) sehen diesen Entwurf kritisch und als nicht geeignet, um gesetzte Tierschutzziele zu erreichen. 

Die neue staatliche Tierhaltungskennzeichnung  soll gute Haltungsbedingungen sichtbarer machen.

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz stellt laut Gesetzgeber eine Einzelmaßnahme in einer Vielzahl von Maßnahmen dar, die eine zukunftsfähige Tierhaltung in Deutschland unterstützen sollen. 

Bei der Tierhaltungskennzeichnung handelt es sich um eine Verbraucherinformation: Wer Wert auf eine artgerechte Tierhaltung beim Kauf von Fleischwaren legt, soll durch die verpflichtende Haltungskennzeichnung die Möglichkeit haben, eine bewusste Kaufentscheidung zu treffen.

Die staatlich eingeführte Kennzeichnung ist ab dem Jahr 2025 vorerst auf Schweinefleisch zu finden. Produzenten aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie aus Drittländern wird ermöglicht, ihre Ware freiwillig mit dem Haltungskennzeichen zu kennzeichnen.

Aus unserer Sicht besteht allerdings Nachbesserungsbedarf :

  • Kein Tierwohllabel: Kriterien zur Tiergesundheit, zum Tierverhalten oder Stressmanagement werden nicht berücksichtigt.
  • Lebensabschnitte wie Aufzucht, Sauenhaltung, Transport und Schlachtung werden nicht berücksichtigt.
  • Ein Großteil der Produkte (zum Beispiel Wurst) und alle anderen Tierarten sind noch nicht abgedeckt.

2. Artgerechte Tierhaltung und Tierwohl – ungeschützte Begriffe

Artgerechte Tierhaltung orientiert sich an den spezifischen Bedürfnissen, dem natürlichen Verhalten sowie dem Wohlergehen der Tiere. Die Begriffe „Tierwohl“, „tiergerecht“ und „aus artgerechter Haltung“ sind gesetzlich nicht definiert. Fleischprodukte können mit derartigen Hinweisen versehen werden, sofern der damit werbende Erzeuger / Hersteller nicht gegen gesetzliche Vorgaben verstößt. Dennoch ist nicht immer nachzuvollziehen, welche „Tierwohl“-Kriterien deren Haltung tatsächlich erfüllen.

„Artgerechte Tierhaltung“ – am Beispiel Schwein

Schweine sind neugierige, lernfähige und intelligente Tiere. Sie leben natürlicherweise in Gruppen mit festen Sozialstrukturen. Die meiste Zeit des Tages suchen die Tiere nach Nahrung und wühlen dabei in der Erde und im Stroh. Artgerechtes Verhalten auszuleben, ist auch für die Gesundheit des Tieres wichtig.

Fazit 

Die gegenwärtige Haltung von Nutztieren findet keine Zustimmung in der Bevölkerung, die Mehrheit der Verbraucherinnen und Verbraucher wünscht sich hohe Tierschutzstandards. Auch aus Gründen des Klima- und Umweltschutzes ist ein Umbau der Tierhaltung dringend notwendig. Der gesetzliche Standard in der Tierhaltung muss angehoben und umfassend kontrolliert werden. 

Das Tierhaltungskennzeichnungsgesetz ist ein Schritt in die richtige Richtung für mehr Transparenz und eine bessere Tierhaltung. Maßnahmen für mehr Tierschutz sollen sich jedoch nicht nur auf Haltungsbedingungen beschränken. Es besteht die Gefahr, dass Verbraucherinnen und Verbraucher das Tierhaltungskennzeichen mit einem Tierwohllabel verwechseln und davon ausgehen, dass beim gesetzlichen Mindeststandard "Stall", ebenso wie in den weiteren unteren Stufen, ein ausreichendes Mindestmaß an Tierschutz sichergestellt ist.

Insgesamt muss ein umfassendes Maßnahmenpaket erfolgen, in dem eine staatliche Förderpolitik an tatsächlich messbar mehr Tierwohl und Tiergesundheit gekoppelt ist. Dazu sollte eine flächendeckende und funktionierende Überwachung der Anforderungen sichergestellt werden.

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