Was passiert, wenn kein Gas mehr fließt
Der Krieg Russlands in der Ukraine hat auch Auswirkungen in Deutschland. Insbesondere kam es in 2022 zu stark gestiegenen Energiepreisen bei der Gasversorgung. Russland hat die Gaslieferung an einige Länder gestoppt, Deutschland war davon zunächst nicht betroffen. Mittlerweile liefert Russland auch kein Erdgas mehr nach Deutschland. Inzwischen kommen die Importe vor allem aus Norwegen, den Niederlanden und Belgien.
Dies hat dazu geführt, dass das Bundeswirtschaftsministerium im Juni 2022 mit der Alarmstufe die zweite von drei Stufen des Notfallplans Gas ausgerufen hat. Am 30. März 2022 war zunächst die Frühwarnstufe ausgerufen worden.
Die Bundesnetzagentur hat veröffentlicht, dass die Gasversorgung in Deutschland stabil und die Versorgungssicherheit gewährleistet ist. Eine Gasmangellage konnte im vergangenen Winter verhindert werden. Gleichwohl bleibe die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024 eine zentrale Herausforderung. Gas zu sparen bleibt weiterhin wichtig.
Gasversorger waren und sind teilweise noch gezwungen, ausbleibendes russisches Gas zu deutlich höheren Preisen zu ersetzen. Nach einer Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) vom 08.07.2022 ist es Energieunternehmen zunächst einmal nicht möglich, die gestiegenen Einkaufspreise direkt an die Endverbraucher weiterzugeben. Sie haben weiterhin die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Vorgaben und Fristen einzuhalten.
Der Notfallplan Gas
Der Notfallplan Gas regelt die Gasversorgung in Deutschland in einer Krisensituation. Er wird ausgerufen, wenn die Gasversorgung gestört ist oder sich die Versorgunglage erheblich verschlechtert. Seit Ende März 2022 galt in Deutschland die Frühwarnstufe, die erste von drei Stufen des Notfallplans.
Da Russland die Gaslieferungen nach Deutschland zunächst reduziert und dann eingestellt hat, hat sich die Situation zugespitzt. Das Bundeswirtschaftsministerium hat darauf reagiert und die zweite Stufe, die Alarmstufe, ausgerufen.
Die drei Stufen des Notfallplan Gas
- Frühwarnstufe
- Alarmstufe
- Notfallstufe
Ist die Versorgung gesichert?
Laut Bundesregierung und Bundesnetzagentur ist die Versorgung mit Gas aktuell gesichert. Der Schritt, die Stufen des Notfallplans Gas auszurufen, zeigt aber: Die Lage ist ernst. Es geht jetzt darum, unseren Energieverbrauch möglichst deutlich zu reduzieren und die Gasspeicher auf einem möglichst hohen Füllstand zu halten. Gelingt dies nicht, muss die Notfallstufe ausgerufen werden.
Steigen jetzt die Gaspreise?
Gasversorger waren und sind teilweise gezwungen, ausbleibendes russisches Gas zu deutlich höheren Preisen zu ersetzen als noch vor der Energiekrise. Nach einer Gesetzesänderung des Energiesicherungsgesetzes (EnSiG) vom 08.07.2022 ist es Energieunternehmen zunächst einmal nicht möglich, die gestiegenen Einkaufspreise auch bei bestehenden Preisgarantien direkt an die Endverbraucher weiterzugeben. Sie haben weiterhin die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Vorgaben und Fristen einzuhalten.
Für einen Großteil der Kundinnen und Kunden ändert sich erst mal nichts. Energieversorger sind an die vereinbarten Verträge und Preise gebunden. Die im Energiesicherungsgesetz verankerte Preisanpassungsklausel erlaubt Versorgern zwar, höhere Einkaufspreise auch bei bestehenden Verträgen unabhängig davon direkt an Kundinnen und Kunden weiterzugeben. Dies ist jedoch erst möglich, wenn die Bundesnetzagentur zusätzlich zur Alarmstufe eine Gasmangellage feststellt.
Der Schritt wäre für Verbraucherinnen und Verbraucher mit erheblichen Mehrkosten verbunden: Versorger könnten innerhalb einer Woche drastische Preissteigerungen vornehmen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert die Bundesregierung auf, hier nachzubessern und die Preisanpassungsklausel zu überarbeiten.
Über die Gaspreisbremse wird der Gaspreis nun allerdings für 80 Prozent des bisherigen Verbrauchs auf 12 Cent pro Kilowattstunde reduziert und private Haushalte so entlastet.
Klar ist aber auch: Die Situation ist ernst zu nehmen. Mittelfristig müssen wir uns auf gestiegene Energiekosten einstellen. In allen Bereichen, in Unternehmen und Privathaushalten gleichermaßen, muss daher dringend solidarisch an Energiesparmaßnahmen gearbeitet werden.
Das können Sie tun
Versuchen Sie, Energie zu sparen. Wir haben 12 Tipps zum Energiesparen im Haushalt für Sie zusammengestellt.
Legen Sie – wenn möglich – monatlich einen Betrag zur Seite. So sind Sie auf Nachzahlungen und eine höhere Nebenkostenabrechnung vorbereitet.
Natürlich kommen auch Maßnahmen zur Gebäudemodernisierung wie Dämmung, neue Fenster oder alternative Heizsysteme in Betracht. Informieren Sie sich bei unserer Energieberatung.