Verfahren gegen primastrom und voxenergie erfolgreich geführt

Lerer Geldbeutel mit hängenden Stromkabeln
Stand: 30.08.2024

In dem Verfahren des Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat es mittlerweile zwei Vergleiche gegeben, die die Rechte von Verbraucherinnen und Verbrauchern wirksam durchgesetzt haben. Im Folgenden lesen Sie mehr zu den Inhalten der Vergleiche und wie Sie vorgehen müssen, um an den Ergebnissen teilhaben zu können.

Vergleich aus Juli 2024

Bereits im Februar 2024 haben sich der vzbv und die primaholding auf einen Vergleich verständigen können. Darüber hinaus gab es noch weitere Themenfelder zu regeln. Jetzt haben sich der vzbv und die Unternehmensgruppe primaholding erneut außergerichtlich verglichen und die Vergleichsvereinbarungen von Anfang des Jahres noch einmal erweitert.

Folgende Themen deckt der Vergleich ab:

  • Einseitige Preiserhöhungen: Primastrom und voxenergie hatten wiederholt die Preise in Verträgen mit Verbraucherinnen und Verbrauchern erhöht, obwohl zum Teil Preisgarantien bestanden. Die Möglichkeit der einseitigen Preisanpassungen stand den Unternehmen nicht zu.
  • Zurückgewiesene Widerrufserklärungen: Die Energieanbieter haben in den letzten Jahren Widerrufe als verspätet zurückgewiesen und Kundinnen und Kunden nicht aus ihren Verträgen entlassen. In manchen Fällen kommen Verbraucherinnen und Verbraucher sofort aus den Verträgen. Des weiteren ist es für viele möglich, Verträge früher zu beenden und günstigere Tarife zu erhalten – auch rückwirkend. Dies richtet sich immer nach dem Einzelfall. Sie haben noch keinen Widerruf erklärt? In manchen Fällen ist dies auch jetzt noch möglich.
  • Unverhältnismäßig lange Laufzeiten nach Kündigung: Nachdem Verbraucherinnen und Verbraucher ihre Verträge gekündigt hatten, bestätigten die Anbieter das Vertragsende ein einigen Fällen erst weit in der Zukunft – teilweise erst 2027. Der Vergleich legt fest: Kundinnen und Kunden, die bereits gekündigt haben, werden grundsätzlich spätestens zwei Jahre nach Vertragsbeginn aus ihren Verträgen entlassen. Vertragsbeginn ist immer der Zeitpunkt, zu dem Sie den Vertrag abgeschlossen haben. Der Belieferungsbeginn ist nicht der maßgebliche Zeitpunkt. Außerdem profitieren Kundinnen und Kunden von günstigeren Preisen, die ab der Kündigungserklärung für ihre Verträge gelten. Sie müssen dafür ihren Anbieter anschreiben. Auch wer jetzt noch kündigt, kann bessere Konditionen erhalten.
  • Angebliche Preissenkungen: primastrom, voxenergie und nowenergy gingen mit „Preissenkungsschreiben“ auf ihre Kundinnen und Kunden zu, nachdem sie die Preise zunächst eigenmächtig erhöht hatten. Das Problem: Die beworbenen Preise waren zwar etwas günstiger als die bis dahin berechneten Preise. Jedoch lagen sie immer noch weit über dem Marktdurchschnitt. Wer solch ein Angebot annahm, war durch den neuen Vertragsschluss an die überhöhten Preise gebunden. Der außergerichtliche Vergleich legt eine Obergrenze fest, zu welchen Preisen die Unternehmen Strom und Gas abrechnen dürfen. Je nach Situation können sich Arbeitspreise dadurch rückwirkend mehr als halbieren.    

Um die Rechte aus dem Vergleich wahrzunehmen, besuchen Sie am besten die Website des Verbraucherzentrale Bundesverbandes Sammelklage - primaholding. Dort können Sie mit Hilfe des Vergleich-Checks auch prüfen, ob Ihr Fall passt und welche Regelungen für Ihren Fall aus dem Vergleich hergeleitet werden können. 

Für Fragen steht Ihnen die kostenfreie Telefonhotline der Verbraucherzentrale Niedersachsen zur Verfügung. Die Frist für die Geltendmachung der Rechte endet am 31. Dezember 2024.

Bezüglich der Werbeschreiben hatten wir bereits Anfang des Jahres informiert. Lesen Sie den Artikel Briefwerbung von primastrom sorgt für Irritation.

Vergleich aus Februar 2024

Die Verfahren gegen primastrom und voxenergie sind durch außergerichtliche Vergleiche beendet. Beide Unternehmen haben sich verpflichtet, die einseitigen Preiserhöhungen gegenüber den Verbraucherinnen und Verbrauchern, die sich in die Klageregister eingetragen haben, zurückzunehmen.

Alle, die sich im Klageregister eingetragen haben, sollten bis zum 18. März 2024 eine neue Abrechnung zu den ursprünglich vereinbarten Preisen bekommen. Außerdem sollte das Guthaben ausgezahlt worden sein. Wenn beide Unternehmen diese Frist bei Ihnen nicht eingehalten haben, können Sie das dem  Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) per E-Mail mitteilen.

Update 26. Juni 2023

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) klagte im Oktober 2022 gegen Preiserhöhungen der Energieanbieter primastrom und voxenergie. Jetzt haben beide Anbieter angekündigt, die Erhöhungen zurückzunehmen und Rechnungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern zu korrigieren, die im Klageregister eingetragen sind. Sofern sich durch die Korrektur ein Guthaben ergibt, soll dieses ausgezahlt werden – auch für ehemalige Kundinnen und Kunden. Wer bereits teilnimmt, muss nichts weiter tun.

Seit Januar 2022 melden sich täglich Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns. Sie wissen nicht, wie sie auf Schreiben der Energieversorger primastrom und voxenergie reagieren sollen. Manche sind verzweifelt, weil sie plötzlich monatlich 500 Euro Abschlag zahlen sollen. Andere werden über den Wechsel des Energieversorgers informiert, obwohl sie diesen gar nicht veranlasst haben. 

Energieversorger dürfen nur einseitige Preisanpassungen vornehmen, wenn sie im Vertrag deutlich erklären, unter welchen Voraussetzungen dies der Fall ist. Der vzbv hat festgestellt, dass in den Verträgen von primastrom und voxenergie keine wirksame Vereinbarung vorhanden ist. Auch die Preisgarantie von 24 Monaten müssen die Anbieter einhalten.

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Sind diese Vorgänge Betrug?

Immer wieder fragen uns Ratsuchende, ob diese Vorgänge betrügerisch sind oder ein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt. Diese Frage können wir nicht beantworten. Das müssten die Strafermittlungsbehörden beurteilen. Dazu ist eine Strafanzeige bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft nötig, die nur die Betroffenen selbst erstatten können.

Die primaholding GmbH fällt seit Jahren negativ auf, insbesondere durch untergeschobene Verträge, unrechtmäßige Preis- und Abschlagserhöhungen sowie unrechtmäßig beendete Verträge. Die Bundesnetzagentur hat sich eingeschaltet und ein Aufsichtsverfahren geführt.

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