Update: stadtenergie GmbH stellt das Geschäft ein

Frau schaut auf die Abrechnung Energieabrechnung

Das Wichtigste in Kürze:

  • Update: Stadtenergie stellt das Kundengeschäft ein
  • Unregelmäßigkeiten bei Abrechnungen der stadtenergie GmbH aus dem Jahr 2023
  • Überprüfung der korrigierten Abrechnungen empfehlenswert
Stand: 04.04.2025

Update: Stadtenergie stellt das Geschäft ein

Auf Ihrer Website teilt der Versorger nun mit, dass das Geschäft komplett eingestellt werden soll. Laut eigener Angabe informiert das Unternehmen Kundinnen und Kunden über das individuelle Enddatum.

Damit Sie nicht in der Grundversorgung versorgt werden, müssen Sie sich einen neuen Energieversorger suchen. Informationen zur Anbietersuche finden Sie unter: Das sollten Sie bei Vergleichsportalen für Strom und Gas beachten.

Beliefert ein Unternehmen Haushaltskunden nach dem 13. Juli 2005, ist es nach dem Energiewirtschaftsgesetz dazu verpflichtet, die Beendigung der Tätigkeit bei der Bundesnetzagentur anzuzeigen. Dies hat drei Monate vor der geplanten Beendigung zu erfolgen. 

Die Bundesnetzagentur veröffentlicht eine Liste der Unternehmen, die die Beendigung der Tätigkeit angezeigt haben. Die Liste wird monatlich aktualisiert.

Obwohl die Stadtenergie angibt, die Energieversorgung würde noch bis zum 30. Juni 2025 stattfinden, ist das Unternehmen auf der Liste der Bundesnetzagentur noch nicht veröffentlicht.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website der stadtenergie GmbH.

Fehlerhafte Abrechnungen bei der stadtenergie GmbH

Bei der stadtenergie GmbH, einem Tochterunternehmen der Dortmunder Energie- und Wasserbedarf GmbH (DEW21), wurden im Frühjahr fehlerhafte Jahresabrechnungen von 2023 festgestellt. Die Abrechnungen wurden laut dem Unternehmen überprüft und korrigiert. Wo genau die Fehlerquelle liegt, gibt das Unternehmen nicht an. Auch der Verbraucherzentrale Niedersachsen lagen Abrechnungen vor, die Unregelmäßigkeiten aufwiesen.

Ab dem 21. Oktober schreibt das Unternehmen Kundinnen und Kunden, die von Fehlern in der Abrechnung betroffen sind, an. Sie erhalten Nachzahlungen und eventuell Abschlagsanpassungen. Betroffene müssen dafür nichts tun, sie werden automatisch angeschrieben. 

Sind Sie von fehlerhaften Abrechnungen betroffen?

Prüfen Sie Ihre alte und neue Abrechnung genau. Sollten Sie sich unsicher sein, ob diese stimmen, schauen Sie auf unsere Website oder wenden Sie sich direkt an unsere Beratung.