Gaspreisen ein Schnäppchen schlagen: Zählerstand mitteilen, Anbieterwechsel prüfen
Zum 31. März 2024 ist der reduzierte Mehrwertsteuersatz bei Gas ausgelaufen. Nun sind wieder 19 statt 7 Prozent zu zahlen. Dadurch steigen die Gaspreise deutlich. Übermitteln Sie den Zählerstand an Ihren Energieversorger und prüfen Sie auch die Sparmöglichkeiten durch einen Anbieterwechsel.
Da sich die Mehrwertsteuer ab dem 1. April 2024 wieder auf 19 Prozent erhöht, steigen auch die Gaspreise. Eine Kilowattstunde Gas kostet folglich ab dem 1. April mehr.
Zählerstand ablesen und Versorger mitteilen
Ihr Energieversorger ermittelt den Zählerstand in der Regel nicht vor Ort, er würde den Verbrauch auf Grundlage Ihres Vorjahresverbrauchs schätzen. Eine Schätzung sollten Sie möglichst vermeiden, insbesondere wenn Sie im Vorjahr weniger verbraucht haben. Lesen Sie daher am besten am 31. März den Zählerstand ab und übermitteln den Wert anschließend Ihrem Energieversorger.
Zählerstand übermitteln ist ganz einfach
Bei den meisten Energieversorgern können Sie den aktuellen Zählerstand direkt im Online-Portal eintragen. Dazu können Sie mit Ihren persönlichen Zugangsdaten auf der Website des Anbieters eine Seite öffnen, auf der Sie den Zählerstand aktualisieren.
Funktioniert das nicht, rufen Sie einfach bei der Kundenhotline an und teilen dort mit Ihrer Zählernummer oder Kundennummer den aktuellen Stand mit.
Ablesung normalerweise einmal jährlich
Normalerweise liest der Energieversorger einmal jährlich die Zählerstände ab oder fordert den Zählerstand per E-Mail an. Daraufhin rechnet dieser Ihren tatsächlichen Verbrauch aus und erstellt anschließend die Jahresabrechnung. Haben Sie mehr verbraucht als eingezahlt, ergibt sich daraus eine Nachzahlung. Haben Sie weniger verbraucht als die eingezahlten Abschläge, ist das entstandene Guthaben vollständig mit der nächsten Abschlagszahlung zu verrechnen oder innerhalb von zwei Wochen auszuzahlen.
Anbieterwechsel in Erwägung ziehen
Um den hohen Gaspreisen ein Schnippchen zu schlagen, kann sich auch ein Anbieterwechsel lohnen. Wer noch in der Grundversorgung ist, kann jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen kündigen und sollte dringend einen Wechsel in Erwägung ziehen. Führen Sie zunächst Preisvergleiche über gängige Vergleichsportale im Internet durch.
Kunden mit Sonderverträgen haben ein Sonderkündigungsrecht, aber nur falls der Versorger zusätzlich zur Mehrwertsteueranhebung auch eine Gaspreiserhöhung angekündigt hat. Erfahren Sie mehr darüber, worauf Sie beim Wechsel des Energieversorgers grundsätzlich achten müssen und wie Sie über Vergleichsportale einen seriösen Anbieter finden.