Unerwünschte (Energie)verträge an Haustür und Telefon – Das können Sie tun

Person hält Klemmbrett, zweite Person unterzeichnet Dokument
Stand: 16.05.2023

Vertreter tauchen an der Haustür auf oder jemand ruft unerwartet an mit dem Ziel, dass Sie einen Vertrag abschließen. Auch wenn unerwünschte Werbeanrufe und untergeschobene Verträge generell unzulässig sind, können diese ernsthafte Konsequenzen haben. 

Haustürgeschäfte und unerwünschte Werbeanrufe können für Verbraucherinnen und Verbraucher viel Ärger mit sich bringen. Hauptproblem: Sie werden überrumpelt und bereuen den Vertragsschluss später häufig. Außerdem sind die Konditionen oft ungünstig.

Im nachfolgenden stellen wir Ihnen die Methoden der Anbieter vor. Außerdem erfahren Sie, wie Sie ungewollte Verträge wieder loswerden.

Methode: Haustürgeschäfte

Externe Vermittler geben sich häufig als Vertreter der lokalen Stadtwerke aus, um Ihr Vertrauen zu gewinnen. Oder sie behaupten, Kunden über eine unabhängige Energie- beziehungsweise Verbraucherberatung zu günstigeren Tarifen zu verhelfen.

Durch frei erfundene Geschichten bauen die Vermittler gezielt Druck auf. So behaupten diese etwa, ein komplettes Mietshaus würde auf einen neuen Anbieter umgestellt. Damit der Strom im eigenen Haushalt weiter fließe, müssten Sie den Vertrag schnell unterschreiben. 

Im Extremfall schieben die Vertreter Ihnen einen neuen Vertrag unter, ohne dass Sie es bemerken. So geben einige vor, sich mit Ihrer Unterschrift die kürzlich vorgenommene Zählerablesung bestätigen zu lassen. Oder sie legen den Betroffenen ein anderes Dokument zur Unterschrift vor. Diese drückt sich jedoch auf ein zweites Blatt durch. 

Methode: Unerwünschter Werbeanruf

Am Telefon nehmen die Anrufenden Bezug auf regionale Anbieter oder Ihren derzeitigen Lieferanten. Sie behaupten, der Anruf erfolge in deren Auftrag. Andere melden sich beispielsweise mit Energiezentrale Berlin. Auch Anrufe in fremden Sprachen wie arabisch sind uns bekannt.

Die Anrufenden fragen nach Ihrer Stromzählernummer zu Abrechnungszwecken oder anderen Nutzungsmöglichkeiten. Manche Daten liegen bereits vor und es erfolgt eine Abfrage zusätzlicher Daten. Vertrag im Briefkasten? – Handeln Sie!

Liegt der neue Vertrag bei Ihnen im Briefkasten, sollten Sie schnell reagieren. Grundsätzlich gilt: Energieverträge müssen beide Parteien grundsätzlich schriftlich bestätigen. Wurden Sie während eines Vertragsabschlusses getäuscht, müssen Sie dies nicht einfach hinnehmen.

Verträge innerhalb von 14 Tagen widerrufen

Der einfachste Weg, den unliebsamen Vertrag wieder loszuwerden: Widerrufen. Bei Fernabsatzgeschäften haben Sie grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Darunter fallen Verträge, die Sie per Post, Telefon oder über das Internet geschlossen haben. Nutzen Sie für den Widerruf gern unseren kostenfreien Musterbrief (pdf).

Ihnen wurde der Vertrag untergeschoben und Sie haben einen Vertragsschluss gar nicht in irgendeiner Form schriftlich bestätigt? Weisen Sie in Ihrem Schreiben zunächst darauf hin, dass kein Vertrag besteht. Anschließend erklären Sie vorsorglich den Widerruf und die Anfechtung des Vertrags. Nutzen Sie gerne unseren kostenfreien Musterbrief Nachweis angeblicher Vertragsschluss (pdf.)

Ignoriert der Anbieter Ihren Widerruf, sollten Sie ruhig bleiben und den Forderungen nicht nachkommen. Gegebenenfalls können Sie sich bereits abgebuchte Abschläge zurückholen. 

Tipps der Verbraucherzentrale

  • Fragen Sie den Vermittler immer nach seinem Dienstausweis. Handelt es sich um einen Mitarbeiter des örtlichen Stadtwerks, sollte er diesen ohne Probleme vorzeigen können.
  • Lassen Sie keinen Vertreter in Ihre Wohn- oder Kellerräume. Sobald ein Unternehmen Ihre persönlichen Daten kennt, kann es Sie ohne Ihre Zustimmung beim bisherigen Versorger abmelden. Damit ist zwar noch kein neuer Vertrag zustande gekommen, aber die Abmeldung beim alten Anbieter kann Ihnen bereits viel Ärger und Umstände bereiten.
  • Geben Sie keine persönlichen Daten preis. Dazu zählen etwa die Nummer Ihres Stromzählers, Angaben zum aktuellen Vertrag und Anbieter sowie Ihre Bankdaten.
  • Geben Sie auch Ihre Telefonnummer nicht unnötig weiter. Nennen Sie die Nummer nur dann, wenn es für die Vertragsabwicklung nötig ist.
  • Prüfen Sie vor Abschluss eines Vertrags, ob im Kleingedruckten eine Einwilligung für Werbeanrufe versteckt ist. Falls Sie Telefonwerbung unbeabsichtigt zugestimmt haben: Widerrufen Sie diese Einwilligung - am besten schriftlich. Fordern Sie das Unternehmen auf, die gespeicherten Daten zu löschen.
  • Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Legen Sie am besten direkt auf oder weisen Sie den Vertreter an Ihrer Haustür ab.
  • Auch wenn Vertriebler versuchen, unter aufrüttelnden Argumenten den Vertragsschluss zu bewirken: Lassen Sie sich nicht verunsichern. In den wenigsten Fällen ist es so, dass der Internetzugang abgeschaltet wird oder eine Entscheidung sofort gefällt werden muss.
  • Kommt ein Angebot bei einem Haustürgeschäft doch für Sie in Frage, lassen Sie sich Bedenkzeit einräumen. Lassen Sie sich Unterlagen geben und informieren Sie sich genau über die Vertragsbedingungen. Vereinbaren Sie einen neuen Termin.
  • Häufig unterschreiben Sie auf Unterschriftenpads oder Tablets. Ein Ausdruck der Unterlagen ist oft nicht möglich, die Vertragsunterlagen schickt Ihnen der Anbieter per Post oder per Mail zu. Schauen Sie sich alles genau an. Nutzen Sie im Zweifelsfall ihr Widerrufsrecht. Aber Achtung: Unterschreiben Sie einen Vertrag im Shop vor Ort, können Sie nicht widerrufen.
  • Antworten Sie nicht auf SMS. Das kann sonst als schriftliche Bestätigung des Vertragsschlusses gelten.
  • Kontaktieren Sie Ihren aktuellen Anbieter. Informieren Sie diesen darüber, dass Sie keinen Wechsel wünschen.

Wer nichts bestellt, keinen Vertrag schließt, dem darf auch nichts in Rechnung gestellt werden. Das ist selbstverständlich.
Ohne einen Vertragsabschluss müssen Sie nichts widerrufen oder anfechten.
Dennoch bestehen viele Anbieter bei Versand von Bestellbestätigungen auf einen Vertrag. Wehren Sie sich. Das kostet zwar Zeit und Nerven, aber Anbieter dürfen mit untergeschobenen Verträgen kein Geschäft machen.

Ein Hinweis in eigener Sache
Die Verbraucherzentrale taucht nicht ungefragt vor Ihrer Wohnung auf und versucht, Sie von einem Anbieterwechsel zu überzeugen. Wir rufen auch nicht bei Ihnen an, um einen Anbieterwechsel durchzuführen. Sollten sich Verkäufer an Haustür oder Telefon als Vertreter der Verbraucherzentrale ausgeben, sollten Sie skeptisch sein und uns am besten so schnell wie möglich informieren, damit wir gegen diese Geschäftspraktiken vorgehen und andere Verbraucher warnen können.

Gut zu wissen

Seit Juli 2021 darf ein Energieliefervertrag nicht mehr telefonisch oder mündlich abgeschlossen werden. Seitdem ist für Energielieferverträge mit Haushaltskundinnen und Haushaltskunden immer die Textform vorgeschrieben. Sie müssen also zum Beispiel per E-Mail oder per Post geschlossen werden. Ein Unterschieben von Verträgen am Telefon ist dann nicht mehr so einfach möglich.

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