Gute Nachrichten für Eltern: Sie haften nicht automatisch für das illegale Filesharing ihrer volljährigen (Stief-)Kinder. So entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 8. Januar. Die Richter waren der Ansicht, dass innerhalb einer Familie ein besonderes Vertrauensverhältnis vorliege. Folglich kann einem Volljährigen der Internetanschluss überlassen werden, ohne ihn grundsätzlich aufklären oder überwachen zu müssen.