Ausverkauf bei Lebensversicherungen!
Seit Jahren schließen einzelne Versicherer keine neuen Verträge zu klassischen Lebens- und Rentenversicherungen mehr ab. Einige trennen sich gar von ihren Versicherungsbeständen. So verkaufte die Generali im April 2019 vier Millionen Verträge an die Viridium Gruppe - möglicherweise mit Konsequenzen für Versicherte.
Viridium ist eine Abwicklungsplattform, die mit einem überwiegenden Anteil einem britischen Investor gehört. Durch den Verkauf der Generali wechseln auf einen Schlag 4 Millionen Versicherungsverträge zu dieser Gruppe. Die Versicherungs-Branche bezeichnet den Verkauf alter Lebensversicherungspolicen an Drittfirmen als externen Run-Off. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nickte die Veräußerung vor wenigen Wochen ohne großes Aufsehen ab.
Zuvor hatte Viridium bereits den Versicherungsbestand der Skandia übernommen und Teile des Versicherungsbestandes von Protektor. Viridium verwaltet somit einen Bestand von fast 5 Millionen Lebens- und Rentenversicherungsverträgen.
Bestandsübertragung oder Bestandsverkauf
Überträgt oder verkauft der Versicherer seinen Bestand an ein anderes Unternehmen, können die Versicherten darauf keinen Einfluss nehmen. Allerdings prüft die BaFin vor dem Verkauf als Aufsichtsbehörde, ob die Belange der Versicherten gewahrt sind und die Verträge dauerhaft erfüllt werden können. Die Versicherungsaufsicht BaFin hat den Verkauf am 09. April 2019 genehmigt.
Auch bei einem von der BaFin genehmigten Verkauf soll sich für die Versicherten nichts ändern. Die Käufer müssen die versprochenen Garantien und die bereits zugesicherten Überschussbeteiligungen leisten. Wie sich die Verträge beim neuen Lebensversicherer oder der Abwicklungsgesellschaft tatsächlich entwickeln, zeigt erst die Zukunft.
Prüfen Sie die Standmitteilungen ihrer Lebensversicherung
Jeder Versicherungsnehmer erhält jährlich eine Standmitteilung von seinem Lebensversicherer oder der zukünftigen Abwicklungsgesellschaft als neuen Vertragspartner. Prüfen Sie diese sorgfältig. Beobachten Sie die weitere Entwicklung Ihrer garantieverzinsten Lebens- oder Rentenversicherung.
Kündigen Sie nicht übereilt. Sie könnten Geld verlieren. Führen Sie den Vertrag besser beitragsfrei oder unverändert fort. Berücksichtigen Sie für die Entscheidung neben der Laufzeit auch die Höhe der Garantieverzinsung, der Überschussbeteiligung und des Rückkaufwertes.
Wir helfen Ihnen gern dabei, eine optimale Entscheidung bezüglich Ihrer Altersvorsorge zu treffen. Lassen Sie sich von unseren Experten beraten.
Forderungen der Verbraucherzentralen: Fairer Umgang im Fall eines Run-Offs
Unser Bundesverband hat Forderungen zum fairen Umgang mit Kunden im Fall eines sogenannten Run-Offs zusammengefasst.
- Wird das Neugeschäft eingestellt, sind die Kunden umfassend und zeitnah über die Folgen der Einstellung zu informieren.
- Wird der Bestand nach der Einstellung des Neugeschäfts übertragen, ist den Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu gewähren.
- Im Falle des Eigentümerwechsels eines im Run-off befindlichen Lebensversicherers müssen die an die Konzernmutter abgeflossenen Gewinne zeitlich unbegrenzt für die Nachhaftung zur Verfügung stehen.
- Für eine Übergangsperiode von fünf bis zehn Jahren wird in den übergegangenen Run-Off-Beständen eine Interessenvertretung etabliert.
- Auch bei den Kostenüberschüssen müssen mindestens 90 Prozent an die Versicherungsnehmer fließen.
Mehr darüber lesen Sie im Forderungspapier des VZBV zur Übertragung von Lebensversicherungen auf Abwicklungsplattformen.