Was bisher nur für verpacktes Fleisch galt, ist jetzt auch für unverpacktes Fleisch Pflicht: Ab 1. Februar 2024 muss die Herkunft von unverpacktem Fleisch, das an der Frischetheke, beim Metzger oder auf dem Wochenmarkt verkauft wird, klar ersichtlich sein. Allerdings gibt es auch Ausnahmen.