Urlaub: Wann eine Reiserücktrittsversicherung sinnvoll ist
Das Wichtigste in Kürze
- Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt die Kosten, wenn Sie Ihren Urlaub aufgrund unerwarteter Ereignisse stornieren müssen.
- Die Versicherung kann sich vor allem für Familien mit kleinen Kindern, ältere Menschen und hochpreisige Reisen lohnen.
- Ergänzen Sie den Schutz sinnvollerweise durch eine Reiseabbruchversicherung. Diese zahlt, wenn Sie die Reise aufgrund nicht vorhersehbarer Umstände abbrechen müssen.
Müssen Sie Ihren Urlaub kurzfristig absagen, fallen oft hohe Stornokosten an. Auch bei einem vorzeitigen Abbruch der Reise sind Kosten für nicht genutzte Leistungen entstanden. Mit einer Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherung erhalten Sie unter Umständen Ihr Geld zurück. Erfahren Sie von uns, für wen sich diese Versicherung lohnen kann und was Sie sonst noch beachten sollten.
Eine Reiserücktrittsversicherung übernimmt Ihre Stornokosten, wenn Sie plötzlich schwer erkranken, einen Unfall haben oder in Ihrer Familie jemand stirbt. Aber auch bei Schwangerschaft, wenn Sie unerwartet arbeitslos werden oder Ihre Wohnung abbrennt, springt diese Versicherung ein.
Gute Versicherungen leisten in weiteren Fällen: etwa, wenn Sie eine Prüfung nachholen müssen oder durch ein erheblich verspätetes öffentliches Verkehrsmittel Ihren Urlaub nicht rechtzeitig antreten können.
Wann Sie eine Reiserücktrittsversicherung brauchen
Eine Reiserücktrittsversicherung ist empfehlenswert, wenn die geplante Reise sehr teuer ist oder eine erhöhte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass eine mitversicherte Person vor der Reise erkrankt. Dies gilt vor allem für Familien mit kleinen Kindern oder ältere Menschen.
Wir raten Ihnen, die Reiserücktrittsversicherung mit einer Reiseabbruchversicherung zu kombinieren. Diese springt ein, wenn Sie Ihren Urlaub infolge unvorhersehbarer Ereignisse beenden müssen. Sie ersetzt die Kosten einer vorzeitigen Rückreise oder eines ungewollten, verlängerten Aufenthalts und entschädigt Sie für entgangene Reiseleistungen.
Voraussetzungen für einen Schadensfall
Auch nachdem ein versichertes Ereignis eingetreten ist, zahlt die Versicherung nicht immer. Es muss außerdem unerwartet eingetroffen sein, und muss es Ihnen infolge dieses Ereignisses unzumutbar sein, die Reise anzutreten oder fortzusetzen.
Wann dies der Fall ist, ist oft Auslegungssache. Nicht selten wird die Versicherung die Reise noch für zumutbar halten, obwohl Sie diese nicht antreten oder sie abbrechen wollen. Auch die Frage, ob ein Ereignis unerwartet eingetreten ist oder vielmehr absehbar war, kann zum Streit führen.
Suchen Sie sich einen Versicherer aus, der am Schlichtungsverfahren durch einen Ombudsmann teilnimmt. Will die Versicherung nicht zahlen, können Sie sich zunächst an den Ombudsmann wenden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Liegt der Streitwert unter 10.000 Euro, muss die Versicherung sich nach der Entscheidung des Ombudsmanns richten. Ist der Wert höher, spricht er nur eine unverbindliche Empfehlung aus. Verbraucherinnen und Verbraucher sind an die Entscheidung grundsätzlich nicht gebunden. Ihnen steht nach einem erfolglosen Schlichtungsverfahren weiterhin der Weg zu den Gerichten offen.
8 Punkte, die Sie bei Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung beachten sollten
- Eine Reiserücktrittsversicherung bekommen Sie ohne Schwierigkeiten bis zu 30 Tage vor Reisebeginn. Buchen Sie Ihre Reise kurzfristiger, sollten Sie sich spätestens am Tag der Urlaubsbuchung um eine Versicherung bemühen. Danach sind viele Unternehmen nicht mehr zum Abschluss bereit.
- Schließen Sie die Versicherung am besten getrennt von der Reise ab, um möglichst gute Bedingungen zu vereinbaren.
- Die Höhe der Versicherungsprämie hängt vom Leistungsumfang, von der Versicherungssumme und – zum Teil – auch vom Alter der Versicherten ab. Aber auch bei gleichen Voraussetzungen gibt es Preisunterschiede. Vergleichen Sie daher mehrere Angebote.
- Ein Jahresvertrag ist oft günstiger als ein Einzelvertrag. Beachten Sie: Bei manchen Versicherungen verlängern sich diese Verträge automatisch um ein Jahr, wenn Sie nicht rechtzeitig kündigen. Informieren Sie sich vorsorglich über die Kündigungsfristen.
- Auch wichtig: Die Versicherungssumme muss mindestens dem Preis Ihrer teuersten Reise entsprechen. Ansonsten liegt nach den Bedingungen eine sogenannte Unterversicherung vor, und der Versicherer übernimmt die Ihnen entstandenen Kosten nur anteilig.
- Vermeiden Sie Tarife mit einer Selbstbeteiligung. Im Schadensfall sollte die Versicherung die Kosten der Stornierung oder des Reiseabbruchs komplett übernehmen.
- Achten Sie darauf, dass neben den Reiseteilnehmern auch die nächsten Angehörigen in den Versicherungsschutz einbezogen sind. Auch der Unfall eines Angehörigen wäre ein Grund, eine Reise zu stornieren oder abzubrechen.
- Corona-Folgen absichern: Manche Versicherungen schließen Leistungen im Fall einer Pandemie und damit auch Covid-19 von vornherein aus. Bei einigen Anbietern können Sie die Folgen einer Corona-Erkrankung über eine Zusatzversicherung absichern. Achten Sie bei einem Neuabschluss darauf, dass der Versicherer bereits bei persönlicher Quarantäne nach Kontakt zu einer positiv getesteten Person einspringt.
Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für das Urlaubsland gehören nicht zu den versicherten Risiken. Auch regionale und überregionale Quarantänemaßnahmen sowie Einreise- und Beherbergungsverbote sind in der Regel nicht von der Reiserücktrittsversicherung abgedeckt. Hier müssen Sie sich direkt mit den Reiseveranstaltern oder Leistungserbringern auseinandersetzen.
Das müssen Sie im Schadensfall tun
Informieren Sie umgehend Ihre Versicherung, wenn Sie Ihren Urlaub stornieren müssen. Dabei sind Sie verpflichtet, die Stornokosten so gering wie möglich zu halten. Das bedeutet im Zweifel: Ist nicht damit zu rechnen, dass Sie die Reise durchführen können, müssen Sie unverzüglich stornieren.
Übermitteln Sie alle notwendigen Unterlagen an die Versicherung. Dazu zählen das ärztliche Attest mit Diagnose und Behandlungsdaten, der Versicherungsnachweis und die Buchungsunterlagen.
Müssen Sie Ihre Reise abbrechen, sollten Sie vorher mit dem Veranstalter und der Versicherung sprechen. Klären Sie möglichst schon vorab, ob die Versicherung zusätzlich entstehende Rückreisekosten übernimmt. Lassen Sie sich vom Veranstalter oder vom Hotel die nicht genutzten Leistungen quittieren. Reichen Sie alle Belege bei Ihrer Versicherung ein.