Verspätet sich ein Flug oder fällt ganz aus, stehen Ihnen verschiedene Leistungen zu. Das gilt auch, wenn Sie nicht befördert werden, weil das Flugzeug überbucht ist. Keine Entschädigung erhalten Sie allerdings, wenn Ihre Fluggesellschaft Sie mindestens zwei Wochen vor dem planmäßigen Abflug über die Annullierung unterrichtet.