Mit einer Patientenverfügung entscheiden Sie selbst, welche medizinische Behandlung im Ernstfall bei Ihnen durchgeführt wird. Oder welche Sie nicht wünschen.
Mit einer Betreuungsverfügung legen Sie fest, wen das Betreuungsgericht im Fall einer Betreuung als Ihren Betreuer oder Ihre Betreuerin einsetzen soll.