Um die Zeit bis zur geplanten Einführung der Gas- und Wärmepreisbremse zu überbrücken, haben sich Bund und Länder auf eine weitere Soforthilfe geeinigt. Der Staat übernimmt den Dezemberabschlag für Gas- und Wärmekunden. Wir erklären, worauf Sie sich einstellen können und wie die Erstattung erfolgt.