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Totalausfall des Internets – das können Sie tun

Fällt das Internet komplett aus, sind Anbieter gesetzlich verpflichtet, die Störung unverzüglich und kostenlos zu beseitigen – sofern Sie als Kundin oder Kunde die Störung nicht selbst zu verantworten haben. Hält die Störung an, können Sie Minderungs- und Entschädigungsansprüche geltend machen. Voraussetzung ist, dass Sie die Störung Ihrem Anbieter gemeldet haben.
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Die Erwerbsunfähigkeit versichern

Bei der privaten Erwerbsunfähigkeitsversicherung (EU-Versicherung) handelt es sich um ein mit der Berufsunfähigkeitsversicherung verwandtes Produkt. Der Versicherungsschutz einer EU-Versicherung ist jedoch weitaus schlechter.
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Energiesparen im Urlaub: Geräte abschalten

Der einfachste Weg, Strom zu sparen: Schalten Sie nur Geräte ein, die wirklich gebraucht werden. Gönnen Sie allen anderen während des Urlaubs eine Pause. Unternehmen Sie mit uns einen Rundgang durch die eigenen vier Wände, um kein Gerät zu vergessen.