Niedersachsen: Über Kleinanzeigen möchte eine Verbraucherin ein Produkt verkaufen. Ein Interessent meldet sich, der den Artikel nach England geschickt haben möchte. Als Zahlungsnachweis mailt er der Verbraucherin einen angeblichen Nachweis PayPals, bei dem die Hinterlegung des Geldes bestätigt. Verschicken Sie Ware erst, wenn das Geld tatsächlich bei Ihnen angekommen ist. Zur Beratung per Telefon, Video oder vor Ort.