Kinderinvaliditätsversicherung

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Stand: 28.10.2020

Die Unfallversicherung für Kinder zahlt nur dann eine Rente oder eine einmalige Kapitalzahlungt, wenn die Invalidität durch einen Unfall eingetreten ist. Achten Sie beim Abschluss auf den Ausschluss von Leistungen.

Bei einer Kinderinvaliditätsversicherung (=KIV) hingegen zahlt der Versicherer auch dann, wenn eine Erkrankung zu dauernden Beeinträchtigungen der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit oder seelischen Gesundheit Ihres Kindes führt.

Allerdings muss bei der Auswahl einer Police insbesondere auf den Ausschluss von Leistungen geachtet werden. Leistet die KIV auch dann, wenn eine psychische Krankheit zur Invalidität führt? Zumal psychische Krankheiten auch bei Kindern ein gravierender Invaliditätsgrund sind. Unterschiedliche Vertragsangebote und Vertragsbedingungen erschweren den Vergleich verschiedener Angebote.

Was leistet eine Kinderinvaliditätsversicherung?

Angeboten werden solche Verträge erst ab dem ersten Geburtstag, wobei Vertragsabschlüsse meist nur bis zum 15. oder 16. Lebensjahr möglich sind. Wird Ihr Kind invalide, zahlt die Versicherung die Rente ein Leben lang.

Eine KIV wird oft mit einer Kapitallebens- oder Rentenversicherung kombiniert. Das ist jedoch sehr oft nicht optimal. Andere Anlageformen für die Altersvorsorge sind dafür besser geeignet.

Eine Kinderinvaliditätsversicherung sollte so früh wie möglich abgeschlossen werden. Denn wenn Ihr Kind bereits krank ist bzw. eine schwere Erkrankung hatte, ist die Absicherung nur schwer oder gar nicht mehr zu bekommen. Die Gesundheitsfragen im Antrag müssen stets vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Falsche Angaben gefährden den Versicherungsschutz.

Die wichtige Invaliditätsabsicherung für Kinder ist allerdings um ein vielfaches teurer als eine Kinderunfallversicherung. Wer es sich leisten kann, sollte gleichwohl immer die bessere Absicherungsmöglichkeit nutzen.

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