Jetzt die Kfz-Versicherung wechseln: Vergleichen, kündigen, sparen

Autoversicherung - Bis zum 30. November wechseln

Das Wichtigste in Kürze

  1. Vermeiden Sie mögliche Kostentreiber wie einen uneingeschränkten Fahrerkreis.
  2. Holen Sie Vergleichsangebote ein. Fragen Sie bei ihrem aktuellen Versicherer nach einem besseren Angebot.
  3. Achten Sie nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungen.
Stand: 04.11.2024

Haben Sie bereits die Kfz-Beitragsrechnung erhalten? Ein guter Anlass, sich diese einmal genauer anzuschauen. Bis zum 30. November können Sie Ihre Police kündigen und im Einzelfall für das folgende Jahr mehrere hundert Euro sparen.

Die Beiträge der Kfz-Versicherungen ändern sich jedes Jahr. Zuletzt rechtfertigten die Versicherungen höhere Prämien vor allem durch inflationsbedingt gestiegene Werkstattkosten. Dadurch habe sich auch die Schadensregulierung für die Versicherungen erheblich verteuert.

Bei den meisten Kfz-Versicherungen endet die Versicherungsperiode zum Jahresende. Jetzt ist die Zeit, den eigenen Kfz-Versicherungsschutz zu überprüfen.

Hat sich Ihr Fahrverhalten verändert? Dann kontaktieren Sie gegebenenfalls Ihren Versicherer, damit der Vertrag angepasst werden kann. Sollte Ihre Jahresfahrleistung sich erhöht haben, sind Sie sogar verpflichtet, Ihre Versicherung darüber zu informieren.

Und werfen Sie einen Blick in Ihren aktuellen Vertrag. Vielleicht sind noch unnötige Punkte mitversichert.

Kostentreiber vermeiden

Stichwort Fahrerkreis: Versichern Sie so wenig Fahrer wie möglich. Das spart Kosten. Der Ehegatte oder Partner fährt in der Regel kostenlos mit. Nutzen dagegen auch Personen unter 23 oder 25 Jahren das Fahrzeug, ist es teurer.

Überprüfen Sie die versicherte jährliche Kilometerleistung. Je mehr Sie fahren, desto höher auch der Beitragsaufschlag. Lassen Sie den Wert bei einer Differenz anpassen – egal ob nach oben oder unten.

Nehmen Sie eine Selbstbeteiligung in den Vertrag auf. Bereits mit 150 Euro bei der Teilkasko sowie 300 Euro bei der Vollkasko können Sie entscheidend sparen (mehr als 20 Prozent). Je höher die Selbstbeteiligung, desto niedriger der Beitrag.

Zahlen Sie den Beitrag am besten als Jahresbeitrag. Gegenüber einer monatlichen, viertel- oder halbjährlichen Zahlungsweise sparen Sie den Ratenzuschlag.

Vertragliche Mindestleistungen

Auf folgende Leistungen sollten Sie bei aller Sparsamkeit nicht verzichten:

  • Ausreichende Deckungssummen - Mindestens 100 Millionen Euro in der Kfz-Haftpflicht und mindestens 15 Millionen Euro als Maximaldeckung pro geschädigter Person.
  • Durch die Kaskoversicherung sollten auch grob fahrlässig verursachte Schäden abgedeckt sein – zum Beispiel, wenn Sie doch einmal während der Fahrt zum Handy gegriffen und dadurch einen Unfall verursacht haben.
  • Erweiterter Wildschaden – Durch die Erweiterung sind auch Schäden durch Nutz- und Haustiere (zum Beispiel Kühe, Hunde, Katzen, Vögel etc. abgedeckt) mitversichert.
  • Mallorca-Police: Diese hebt die Versicherungssumme bei Mietwagennutzung im europäischen Ausland auf deutsches Niveau.

Tarife bei unterschiedlichen Anbietern vergleichen

Erscheint Ihnen Ihr Vertrag zu teuer? Holen Sie konkrete Vergleichsangebote anderer Gesellschaften ein, nachdem Sie Ihren eigenen Vertrag im Detail geprüft haben. Nutzen Sie beispielsweise online die Kfz-Beitragsrechner einzelner Versicherungsunternehmen.

Kostenfreie Vergleichsportale sollten Ihnen als Orientierung dienen, nicht jedoch als einzige Quelle. Der Grund: In den Portalen sind nicht alle Versicherungen abgebildet.

Nachdem Sie verglichen haben, sollten Sie auch noch einmal Ihren alten Versicherer kontaktieren. Mitunter reicht ein Anruf und Sie erhalten ein verbessertes Angebot.

Wechsel

Sie wollen den Versicherer wechseln? Kündigen Sie den alten Vertrag erst, nachdem Sie ein verbindliches Angebot vorliegen und den neuen Vertrag abgeschlossen haben. Das Kündigungsschreiben muss spätestens bis zum 30. November beim alten Versicherer eingegangen sein. 

Ausnahme: Unterjähriger Vertrag
Nicht jede Kfz-Versicherung ist zum 30. November kündbar. Immer häufiger werden unterjährige Laufzeiten vereinbart. Dann bleibt es zwar bei der einmonatigen Kündigungsfrist, die Versicherungsperiode endet aber mitten im Jahr.

Beispiel: Sie haben den Vertrag am 15. Juli des Jahres abgeschlossen und er läuft bis zum 14. Juli des Folgejahres. Der Stichtag für die Kündigung ist dann der 14. Juni. Wann Ihre Versicherung abläuft, können Sie dem Versicherungsschein entnehmen.

Im Falle einer Beitragserhöhung haben Sie ein Sonderkündigungsrecht innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung. Einzelheiten hierzu stehen in der Beitragsrechnung für das neue Versicherungsjahr.

Rabattschutz kann nicht übertragen werden

Achtung, wenn Sie in den letzten Jahren einen oder mehrere Unfälle verursacht und Ihr aktueller Versicherer Sie nur aufgrund eines vereinbarten Rabattschutzes nicht in eine niedrigere Schadensfreiheitsklasse eingestuft hat. Ihr neuer Versicherer muss diesen Rabatt nicht berücksichtigen und wird Sie deshalb voraussichtlich zurückstufen. Oft wird sich dann ein Wechsel nicht lohnen.

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