Was ändert sich für Sie durch das neue Postgesetz?

Postfiliale DHL Filiale Schild und riesen Postfiliale als Hochhaus im Hintergrund
Stand: 12.08.2024

Die Reform des Postgesetzes ist vom Bundestag beschlossen. In Zukunft soll die Deutsche Post mehr Zeit für die Zustellung von Briefen haben. Was sich sonst noch für Sie ändert, lesen Sie hier:

Was ändert sich bei der Briefzustellung?

Momentan gilt: Es müssen mindestens 80 Prozent der heute eingeworfenen Briefe am nächsten Werktag beim Empfänger sein und 95 Prozent am übernächsten Werktag. Die Neuerung des Gesetzes räumt der Deutschen Post mehr Zeit ein: Am dritten Werktag nach Einwurf müssen 95 Prozent der Briefe zugestellt werden. 99 Prozent sollen am vierten Werktag zugestellt worden sein.

Wer eine raschere Zustellung braucht, kann einen schnelleren Prio-Brief verschicken. Der Prio-Brief ist allerdings teurer als der Standard-Brief.

Anders bei Warensendungen, Büchern, Zeitungen und Zeitschriften: Diese sind im Rahmen des betrieblich Zumutbaren zuzustellen. Wochen- und Tageszeitungen werden in der Regel am Erscheinungstag zugestellt.

Wird das Porto für Briefe teurer?

Mit der Reform müssen Kundinnen und Kunden nicht automatisch mehr bezahlen. Die Bundesnetzagentur hat alle drei Jahre einen Spielraum für die Portoerhöhung festlegt. Für den Inlandsbrief wurde 2022 das Porto teurer. Wahrscheinlich wird das Porto ab Januar 2025 erhöht. Wie hoch, ist noch nicht festgelegt.

Was ändert sich bei der Paketzustellung?

Kundinnen und Kunden werden jetzt davor geschützt, ihre Pakete in weit entfernt liegenden Orten abholen zu müssen. Zum einen sollen Pakete nur in der unmittelbaren Nachbarschaft abgegeben werden. Zum anderen dürfen Sendungen, die nicht zugestellt werden können, nur an den nächstgelegenen Hinterlegungsort gebracht werden.

Was ändert sich beim Nachsendeauftrag?

Es besteht jetzt die Pflicht für Dienstleister, Briefe und Pakete auf Antrag von Kundinnen und Kunden sechs Monate nachzusenden. Auf Antrag sind Pakete und Briefe bis zu vier Wochen zu lagern.

Filialnetz – gute Erreichbarkeit zu Filialen, Poststationen und Briefkästen

Damit eine flächendeckende Grundversorgung gewährleistet ist, gibt es im Postgesetz einige Anforderungen an die Infrastruktur des Postwesens in Deutschland. Es soll deutschlandweit eine Mindestanzahl an Filialen geben, die für Anwohnerinnen und Anwohner in erreichbarer Nähe liegen. Gleiches gilt für Postbriefkästen. In der Regel müssen diese in maximal einem Kilometer erreichbar sein.

Statt Filialen können zukünftig auch alternative Modelle der Postversorgung wie Poststationen probeweise aufgestellt werden. 

Unter die Grundversorgung fällt nicht nur die Anzahl an Filialen, Poststationen oder Briefkästen, sondern auch das Angebot der Universaldienstleistungen. Damit ist ein Mindestangebot an üblichen Postdienstleistungen gemeint. Diese müssen flächendeckend in einer bestimmten Qualität und zu einem erschwinglichen Preis erbracht werden. Zum Beispiel Briefsendungen bis zu einem Gewicht von 2000 Gramm und Pakete bis zu einem Gewicht von bis 20 kg.

Anbieterverzeichnis, digitale Plattform und digitaler Atlas

Künftig dürfen Briefe, Pakete, Waren und Zeitschriften nur noch von Unternehmen transportiert werden, die im Anbieterverzeichnis der Bundesnetzagentur eingetragen sind. Die Bundesnetzagentur stellt zudem eine digitale Plattform zur Verfügung, auf der jeder Mängel bei Postdienstleistungen melden kann. Außerdem wird die Bundenetzagentur einen digitalen Atlas zur Postversorgung einführen. 

Der digitale Atlas soll Postkundinnen und Postkunden alle wichtigen Informationen zur vorhandenen Postinfrastruktur zur Verfügung stellen. Das bedeutet, welche Leistungen an welchen Stellen angeboten werden, ob sie barrierefrei nutzbar sind oder ob für die Nutzung ein eigenes Smartphone erforderlich ist. Wenn Nutzerinnen und Nutzer kein Smartphone haben oder dies nicht dafür verwenden möchten, können Sie der Hinterlegung der Sendung in einer Packstation widersprechen.

Der Atlas zeigt sämtliche Zugänge an, an denen in Deutschland Briefe oder Pakete abgegeben und abgeholt werden können. Darunter fallen unter anderem Filialen, Postbriefkästen und Packstationen. Neu ist die Möglichkeit, dass automatisierte Stationen zur Postversorgung angeboten werden dürfen. An solche Poststationen können Briefe und Pakete frankiert sowie versendet und empfangen werden.

Hilfe bei Post- und Paket-Ärger

Haben Sie Beschwerden über Post- oder Paketdienstleister? Hier erhalten Sie erste Informationen zur Rechtslage und können interaktiv passende Musterbriefe erstellen, um sich zu beschweren. 

Postärger Beschwerde-Tool

Haben Sie Probleme mit Post- oder Paketdienstleistern? Hier erhalten Sie erste Informationen zur Rechtslage und können interaktiv passende Musterbriefe erstellen.