Virtual Reality Brille - Entschädigung bei Widerruf?
Das Wichtigste im Kürze
- Verbraucher erhält zwei unterschiedliche Widerrufsbelehrungen
- Nach Widerruf möchte der Anbieter 20 % des Kaufpreises einbehalten, da die Verpackung nicht mehr versiegelt war
- Die Verpackung der Virtual Reality (VR) Brille war jedoch schon bei Lieferung nicht mit einem Siegel versehen
Ein Verbraucher bestellte online bei GameStop eine Virtual Reality Brille für die Playstation, der Preis lag bei knapp 400 Euro. Er probierte die Brille aus und sendete sie innerhalb der Widerrufsfrist zurück. Doch der Anbieter weigerte sich zuerst, ihm den vollen Kaufpreis zu erstatten - 20 % wollte er einbehalten. Die Begründung von GameStop: Die Brille sei nicht mehr versiegelt. Außerdem war sie bereits durch das Ausprobieren mit dem Internet verbunden.
Der Verbraucher wandte sich an unsere Beratung. Wir stellten Folgendes fest:
Widerrufsbelehrung ohne Hinweis
Der Verbraucher erhielt die Bestellbestätigung. In der Widerrufsbelehrung der Bestätigung findet sich kein Hinweis, dass beim Öffnen der Verpackung ein Weiterverkauf des Produkts als Neuware nicht mehr möglich ist. Lediglich in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) ist das zu lesen. Und, dass im Fall einer Rücksendung bereits geöffneter Produkte eine Entschädigung verlangt wird. Es kann unserer Meinung nach aber nicht davon ausgegangen werden, dass der Kunde zusätzlich zur Widerrufsbelehrung auch noch die AGB liest. Er wurde demnach nicht richtig informiert - die Informationen sind für Kundinnen und Kunden nicht transparent.
Keine Versieglung der Verpackung
Die Brille wurde an den Kunden ohne Versiegelung der Verpackung ausgeliefert. Er konnte ohne Versieglung gar nicht wissen, welche Folgen das Öffnen der Verpackung und die Verbindung mit dem Internet für einen späteren Widerruf haben sollten.
Dass er eine Entschädigung zahlen sollte, kam für ihn völlig überraschend.
Das haben wir erreicht
Wir haben uns dafür eingesetzt, dass die Widerrufsbelehrung für Verbraucher übersichtlicher und klarer wird. Deshalb haben wir den Anbieter abgemahnt. Mit Erfolg: Der Anbieter GameStop macht seine Widerrufsbelehrung in Zukunft transparenter.