Tupperware insolvent – was wird aus der 30-Jahre Garantie?

Deckel von Tupperware mit Logo zu Tupperware insolvent
Stand: 19.09.2024

Die Verkaufszahlen bei Tupperware sinken seit Jahren. Nun ist das Unternehmen pleite und hat in den USA einen Insolvenzantrag gestellt. Nach eigenen Angaben soll die Marke erhalten bleiben. Was bedeutet die Insolvenz für Kundinnen und Kunden – was wird aus der 30-Jahre Garantie?

Nach mehr als 80 Jahren meldet das Traditionsunternehmen Insolvenz an. Tupperware will den Betrieb fortführen, sich sanieren und einen Käufer suchen. Da Tupperware aus Orlando, Florida stammt, läuft das Insolvenzverfahren nach amerikanischem Recht. Wie sich das auf die Tupperware Deutschland GmbH auswirkt, ist aktuell noch nicht klar. Die deutsche Tochterfirma hat bisher keinen Insolvenzantrag gestellt.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten aber bereits jetzt folgende Tipps beachten:

Vorsicht bei Zahlungen oder Rücksendung von Waren

Im Online-Handel, aber auch bei Verkaufspartys, gilt grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen nach Lieferung oder Erhalt der Ware. Bei einem insolventen Unternehmen hilf Ihnen das jedoch nur weiter, wenn Sie den Kaufpreis noch nicht gezahlt haben. Haben Sie die Rechnung bereits beglichen, können Sie Ihre Rückforderung in der Regel nur zur Insolvenztabelle anmelden. Unklar ist, wieviel Sie dann letztlich vom Kaufpreis zurückerstattet bekommen. Meistens ist das nur ein Bruchteil der Forderung, nicht selten erhalten Sie gar nichts zurück. Daher ist es besser nicht zu widerrufen und die Ware privat weiterzuverkaufen.

Was ist mit der 30-Jahre-Tupperware Garantie und der gesetzlichen Gewährleistung?

Die bekannte Tupperware-Garantie von 30 Jahren ist in der Insolvenz nicht mehr viel wert. Schließlich ist es der Garantiegeber, der Insolvenz angemeldet hat. Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Ob das Unternehmen dieser weiterhin nachkommt, ist offen.

Ähnlich sieht es mit der gesetzlichen Gewährleistung aus. Ist die gelieferte Ware von Anfang an mangelhaft, haben Sie grundsätzlich gesetzliche Gewährleistungsrechte. Auch insolvente Händler müssen also innerhalb der Gewährleistungsfrist nacherfüllen, das heißt: entweder das Produkt kostenlos reparieren oder neu liefern. Allerdings ist im Falle einer Insolvenz Geld oder Ersatzware meist nicht mehr vorhanden. Sie könnten Ihre Gewährleistungsrechte beziehungsweise daraus folgende Schadensersatzansprüche dann zur Insolvenztabelle anmelden.

Was, wenn das Unternehmen einen Käufer findet oder weiterläuft?

Das Insolvenzrecht ist kompliziert. Auch wenn ein Unternehmen verkauft oder fortgeführt wird, gilt: Ihre Ansprüche durchzusetzen, kann langfristig schwierig werden.