Nachsendeauftrag: Post vernichtet Zeitschriften, anstatt sie auszuliefern
Ein Verbraucher nutzt schon seit langer Zeit regelmäßig den Nachsendeservice der Deutschen Post. Da er beruflich viel unterwegs ist, lässt er sich seine Post in dieser Zeit an die Adresse seiner Eltern schicken. Außerdem nutzt er die App der Deutschen Post/DHL mit Briefankündigung: Wenn Briefe, Zeitungen oder auch Werbebriefe im Briefzentrum ankommen, werden diese dort gescannt und er bekommt vorab ein Bild der Postsendung. So kam er darauf, dass auf einmal etwas anders läuft, als die vorherigen Male.
Denn: Auch in diesem Frühjahr buchte er erneut einen Nachsendeauftrag – doch es kam weniger Post als sonst an. Zwar hatte er von allen an ihn adressierten Briefsendungen Umschlagfotos in der App erhalten, tatsächlich landete nicht alles im Briefkasten, wie ihm seine Eltern zurückmeldeten. Daraufhin schrieb er die Post an: Es folgte ein länger Mailverkehr in dem er herausfand, dass die Post seine Zeitschriften nicht nur nicht ausliefert – sondern diese sogar vernichtet.
Die Post weist zwar in ihren Auftragsunterlagen und AGB relativ transparent darauf hin, dass Zeitungen (und bestimmte Briefe) nicht nachgesendet werden. Dass jedoch auf die Vernichtung in den AGB des Nachsendeauftrags nicht hingewiesen wird, sehen wir als kritisch an. Die Frage ist, auf welcher rechtlichen Grundlage die Post Zeitschriften einfach vernichten darf? Und vor allem hat sie es in den Jahren davor noch nicht so gehandhabt.
Dieses Verhalten ist nicht nur verbraucherunfreundlich und wenig ressourcenschonend, sondern auch aus rechtlicher Sicht zumindest fragwürdig. Da der Verbraucher über die Änderungen offenbar nicht transparent informiert wurde, sollte er verlangen, dass er die Zeitschriften wieder in seinen Briefkasten erhält. Und: Die Deutsche Post sollte überlegen, ob das Vernichten von Zeitschriften einem kundenfreundlichen Nachsendeauftrag entspricht, den Verbraucherinnen und Verbraucher so erwarten würden.