Leergut: Immer wieder Ärger am Pfandautomaten
Das Wichtigste in Kürze
- Ist auf Flaschen oder Dosen das Einwegpfand-Siegel zu erkennen, müssen Händler die Verpackungen meistens auch annehmen. Lediglich das Material spielt eine Rolle. Form, Marke oder Inhalt sind egal.
- Trotzdem werden Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Rückgabe ihres Leergutes regelmäßig zurückgewiesen – vor allem dann, wenn Automaten die Annahme verweigern.
- Bleiben Sie hartnäckig. Fordern Sie das Pfand beim Personal ein.
Wer sein Leergut am Pfandautomaten zurückgeben will, stößt regelmäßig auf Probleme. Händler weigern sich, das Leergut anzunehmen, obwohl sie gesetzlich dazu verpflichtet sind. Jetzt hat ein Gericht die Rücknahmepflicht der Händler noch einmal bestätigt. Was Sie tun können? Hartnäckig bleiben!
Obwohl in Sachen Einwegpfand alles klar geregelt ist, gibt es immer wieder Probleme bei der Rückgabe von Flaschen, Dosen oder anderen Packungen. Sie können Einweggetränkeverpackungen mit Pfand überall dort abgegeben, wo diese auch verkauft werden. Ist die Pfandkennzeichnung auf Flasche oder Dose zu erkennen, muss der Einkaufsmarkt das Leergut annehmen und Sie müssen Ihr Pfand bekommen.
Das gilt auch für verschmutzte, beschädigte oder zerdrückte Verpackungen, die der Leergutautomat wieder ausspuckt. Erst im Juni 2023 hat das Oberlandesgericht Stuttgart die Rücknahmepflicht der Händler noch einmal bestätigt und damit einen Präzedenzfall geschaffen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Ausnahmen bei der Leergutrückgabe
- Form, Marke oder Inhalt spielen bei der Leergutrückgabe keine Rolle. Ausnahmen gibt es beim Material. Läden müssen nur die Verpackungsarten annehmen, die sie auch selbst im Sortiment führen. Ein Beispiel: Verkauft ein Geschäft gar keine Dosen, kann der Händler die Annahme verweigern. Stehen jedoch Coladosen im Regal, muss der Händler auch Bierdosen annehmen.
- Eine weitere Ausnahme ist der Größe der Ladenfläche. Geschäfte mit weniger als 200 Quadratmetern Verkaufsfläche - also zum Beispiel Kioske - sind grundsätzlich nicht zur Rücknahme verpflichtet.
Nicht abwimmeln lassen, wenn der Pfandautomat streikt
Der Handel schiebt oft Gründe vor, um die Annahme von Einwegverpackungen zu verweigern. Mal sei die Dose zu zerdrückt, mal führe man die Marke nicht, mal fehle ein Teil des Etiketts auf der Flasche. Lassen Sie sich davon nicht abwimmeln. Ist das Pfandlogo zu erkennen und greift keine der beiden Ausnahmen, können Sie die Auszahlung des Pfandes verlangen. Stellen sie die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen weiterhin quer, sollten Sie sich zunächst an die Marktleitung wenden.
Und: Fragen Sie sich, ob Sie weiterhin bei einem Händler einkaufen wollen, der sich wegen ein Paar Euro Pfandgeld anstellt.