Ärger mit der Postzustellung – Beschwerden häufen sich

Das Wichtigste in Kürze
- Uns erreichen vermehrt Beschwerden über Probleme mit der Postzustellung.
- Anlaufstelle bei Problemen ist die Bundesnetzagentur.
Verspätet, beschädigt, verloren gegangen - derzeit beschweren sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns über die Postzustellung. Besonders ärgerlich, wenn Geld verloren geht oder offizielle Briefe wieder beim Absender landen. Das müssen Sie nicht auf sich sitzen lassen.
In einer Region liefert der Briefträger die Post offenbar nur alle paar Tage aus. In anderen Fällen sind Behördenbriefe ohne Begründung zurück ans Amt gegangen. Weitere Verbraucherinnen und Verbraucher teilten uns mit, ihre Post sei geöffnet worden oder verloren gegangen. Diese Briefe enthielten Gutscheine oder Geldgeschenke.
Das alles müssen Sie nicht auf sich beruhen lassen. Wenden Sie sich zunächst an das entsprechende Postunternehmen. Nur wenn dieses von den Problemen weiß, kann es diese auch abstellen. Doch das ist nicht Ihre einzige Möglichkeit.
Anlaufstelle für Beschwerden über die Postzustellung
Bei Fragen und Beschwerden zur Postversorgung können Sie sich auch an die Bundesnetzagentur wenden. Diese prüft, ob sich die Postdienstleister an die gesetzlichen Vorgaben halten. Der Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur stellt Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung.
Oder Sie nutzen unser nachfolgendes Online-Beschwerde-Tool. Mit diesem Tool erhalten Sie eine rechtlichen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall. Dabei werden Fragen beantwortet wie
- Welche Rechte habe ich als Post- oder Paketdienst-Kunde?
- Auf welche Grundversorgung mit Postleistungen habe ich Anspruch?
- Habe ich Anspruch auf Schadensersatz?
- Wie gehe ich weiter vor, um meine Rechte geltend zu machen?
- Wer hilft mir weiter bei Fragen?
Hilfe bei Post-Ärger
Wichtige Hinweise zum Beschwerde-Tool
Lassen Sie sich im Zweifel persönlich beraten.
Diese Ersteinschätzung kann Ihnen lediglich eine erste Orientierung bieten. Sie ersetzt keine Beratung Ihres persönlichen Einzelfalls. Bei jeglichen Zweifeln, sowie vor einer gerichtlichen Auseinandersetzung, raten wir daher dringend, eine Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen - zum Beispiel bei einer Verbraucherzentrale. Auf diese Weise kann eine individuelle Beurteilung erfolgen.
Die Anwendung richtet sich an alle Menschen. Bei Rollenbezeichnungen wie Empfänger oder Absender wird aus Gründen der Vereinfachung das generische Maskulinum verwendet. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keinerlei Wertung.
Datenschutz
Bitte beachten bei der Nutzung unserer Musterschreiben unsere Datenschutzhinweise.
Was diese Anwendung bieten kann
Diese Anwendung soll Verbrauchern eine rechtliche Ersteinschätzung zu ihrem Fall bieten. Ausgeschlossen ist hingegen die Übernahme der Gewähr dafür, dass ihr das zuständige Gericht in einem eventuellen Verfahren folgt. Die Bewertungen entsprechen der Rechtsauffassung der Verbraucherzentralen. Alle bereitgestellten Angaben und Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt mit oben angegebenem Stand. Für die Vollständigkeit und Aktualität darüber hinaus kann keine Gewähr übernommen werden.
Aussagen zu komplexeren Sachverhalten oder in Bezug auf beschränkt oder nicht geschäftsfähige Personen (auch Minderjährige) können nicht getroffen werden. Die getroffenen Aussagen beruhen auf den Angaben, die Sie in das System eingegeben haben. Diese Angaben können von uns nicht auf Vollständigkeit und Richtigkeit überprüft werden.
Was tun bei Problemen?
Aber welche Regeln gelten bei der Postzustellung? Haftet die Post bei verloren gegangenen Briefen und welche Möglichkeiten auf Schadensersatz haben Sie? Hier die Antworten auf einige Fragen.
Die Briefzustellung
Postboten müssen Briefe an 6 Tagen in der Woche zustellen – also auch an Samstagen. Allerdings dürfen Standardbriefe seit dem 1. Januar 2025 länger unterwegs sein als bisher.
Im Jahresdurchschnitt muss die Post mindestens 95 Prozent der Briefe und Pakete innerhalb von drei Tagen zustellen, 99 Prozent innerhalb von vier Tagen. Klappt es mit der Zustellung bei Ihnen nicht regelmäßig, setzen Sie zunächst den Dienstleister hiervon in Kenntnis.
Läuft es weiterhin nicht mit der Zustellung, kommt die Bundesnetzagentur ins Spiel. Diese prüft als offizielle Behörde, ob sich Postdienstleister an die gesetzlichen Vorgaben halten. Nutzen Sie hierfür gerne das Online-Formular.
Beschädigte oder verloren gegangene Post
Sind Briefe beschädigt oder gehen verloren, kann das verschiedene Gründe haben. Fragen Sie beim Dienstleister nach, wo sich Ihre Post befindet.
Findet sich der Brief nicht wieder an, kommen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegenüber dem Postdienstleister in Betracht. Informationen zur Haftung finden Sie in den entsprechenden Vertragsregelungen und gesetzlichen Regelungen zu Beförderungsverträgen.
Für Standardbriefe ohne Zusatzleistungen schließen die Postunternehmen eine Haftung meistens aus. Wer Geldgeschenke oder Gutscheine als Standardbrief verschickt, geht regelmäßig leer aus.
Geldgeschenke, Gutschein oder Wertsachen? Nur mit Wertbrief
Für Geld, Gutscheine oder andere Wertgegenstände eignet sich der Wertbrief – Einschreiben Wert. Gegen einen Aufpreis minimieren Sie so das Risiko, falls der Brief verloren geht oder beschädigt wird. Bis zu einem Geldbetrag von 100 Euro haftet die Deutsche Post für den Verlust.
Bei verlorenen oder beschädigten Sachgegenständen haftet die Deutsche Post bis maximal 500 Euro. Aber aufgepasst: Die Haftung ist an viele Bedingungen geknüpft. Das EINSCHREIBEN Wert können Sie nur in der Filiale aufgeben. Sie erhalten einen Einlieferungsbeleg. Der Postbote muss sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen.
Tipp: Briefumschlag richtig beschriften - wohin mit dem Absender
Schreiben Sie die Absenderadresse immer auf die Vorderseite oben links. Der Empfänger steht wie gewohnt unten rechts auf dem Umschlag. Denn: Briefe werden von Maschinen gelesen, Informationen auf der Rückseite daher nicht verarbeitet.
Sie haben Probleme mit der Paketzustellung? Dann lesen Sie unseren Artikel: Ärger mit Paketdiensten - Ihre Rechte und Beschwerdemöglichkeiten.