Ärger mit der Postzustellung – Beschwerden häufen sich
Das Wichtigste in Kürze
- Uns erreichen vermehrt Beschwerden über Probleme mit der Postzustellung.
- Anlaufstelle bei Problemen ist die Bundesnetzagentur.
Verspätet, beschädigt, verloren gegangen - derzeit beschweren sich vermehrt Verbraucherinnen und Verbraucher bei uns über die Postzustellung. Besonders ärgerlich, wenn Geld verloren geht oder offizielle Briefe wieder beim Absender landen. Das müssen Sie nicht auf sich sitzen lassen.
In einer Region liefert der Briefträger die Post offenbar nur alle paar Tage aus. In anderen Fällen sind Behördenbriefe ohne Begründung zurück ans Amt gegangen. Weitere Verbraucherinnen und Verbraucher teilten uns mit, ihre Post sei geöffnet worden oder verloren gegangen. Diese Briefe enthielten Gutscheine oder Geldgeschenke.
Das alles müssen Sie nicht auf sich beruhen lassen. Wenden Sie sich zunächst an das entsprechende Postunternehmen. Nur wenn dieses von den Problemen weiß, kann es diese auch abstellen. Doch das ist nicht Ihre einzige Möglichkeit.
Anlaufstelle für Beschwerden über die Postzustellung
Bei Fragen und Beschwerden zur Postversorgung können Sie sich auch an die Bundesnetzagentur wenden. Diese prüft, ob sich die Postdienstleister an die gesetzlichen Vorgaben halten. Der Verbraucherservice Post der Bundesnetzagentur stellt Ihnen ein Online-Formular zur Verfügung. Oder Sie nutzen unser Online-Beschwerde-Tool. Mit diesem Tool erhalten Sie eine rechtlichen Ersteinschätzung zu Ihrem Fall.
Was tun bei Problemen?
Aber welche Regeln gelten bei der Postzustellung? Haftet die Post bei verloren gegangenen Briefen und welche Möglichkeiten auf Schadensersatz haben Sie? Hier die Antworten auf einige Fragen.
Die Briefzustellung
Postboten müssen Briefe mindestens einmal täglich zustellen, an jedem Werktag. Dazu zählen somit auch die Samstage. Klappt es mit der Zustellung bei Ihnen nicht regelmäßig, setzen Sie zunächst den Dienstleister hiervon in Kenntnis.
Läuft es weiterhin nicht mit der Zustellung, kommt die Bundesnetzagentur ins Spiel. Diese prüft als offizielle Behörde, ob sich Postdienstleister an die gesetzlichen Vorgaben halten. Nutzen Sie hierfür gerne das Online-Formular.
Beschädigte oder verloren gegangene Post
Sind Briefe beschädigt oder gehen verloren, kann das verschiedene Gründe haben. Fragen Sie beim Dienstleister nach, wo sich Ihre Post befindet.
Findet sich der Brief nicht wieder an, kommen gegebenenfalls Schadensersatzansprüche gegenüber dem Postdienstleister in Betracht. Informationen zur Haftung finden Sie in den entsprechenden Vertragsregelungen und gesetzlichen Regelungen zu Beförderungsverträgen.
Für Standardbriefe ohne Zusatzleistungen schließen die Postunternehmen eine Haftung meistens aus. Wer Geldgeschenke oder Gutscheine als Standardbrief verschickt, geht regelmäßig leer aus.
Geldgeschenke, Gutschein oder Wertsachen? Nur mit Wertbrief
Für Geld, Gutscheine oder andere Wertgegenstände eignet sich der Wertbrief – Einschreiben Wert. Gegen einen Aufpreis minimieren Sie so das Risiko, falls der Brief verloren geht oder beschädigt wird. Bis zu einem Geldbetrag von 100 Euro haftet die Deutsche Post für den Verlust.
Sachgegenstände dürfen maximal 500 Euro wert sein. Gehen diese verloren oder werden beschädigt, haftet die Deutsche Post bis zu diesem Limit Aber aufgepasst: Die Haftung ist an viele Bedingungen geknüpft. Das EINSCHREIBEN Wert können Sie nur in der Filiale aufgeben. Sie erhalten einen Einlieferungsbeleg. Der Postbote muss sich den Empfang schriftlich bestätigen lassen.
Tipp: Briefumschlag richtig beschriften - wohin mit dem Absender
Schreiben Sie die Absenderadresse immer auf die Vorderseite oben links. Der Empfänger steht wie gewohnt unten rechts auf dem Umschlag. Denn: Briefe werden von Maschinen gelesen, Informationen auf der Rückseite daher nicht verarbeitet.
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