Markenfälschungen: Worauf beim Shopping im Urlaub sowie online zu achten ist
Das Wichtigste in Kürze
- Wer gefälschte Markenware kauft, unterstützt Produktpiraterie
- Es ist nach deutschem Recht nicht verboten, Markenfälschungen für den reinen privaten Bedarf zu erwerben und aus dem Urlaub mit nach Deutschland zu nehmen.
- Die gefälschten Produkte dürfen bei Flug- oder Schiffsreisen den Wert von 430 Euro nicht übersteigen - ansonsten fallen beim Zoll Einfuhrabgaben an. Diese Grenze hat aber nichts mit markenrechtlichen Bestimmungen zu tun.
- Der Zoll darf die Produkte bei Verdacht auf eine Einfuhr zum Zweck des Weiterverkaufs allerdings einbehalten und gegebenenfalls vernichten, und zwar unabhängig vom Warenwert. Es können dann Abmahnungen durch Rechteinhaber erfolgen.
- Informieren Sie sich vorab über die lokalen Gesetze beim Kauf von Markenfälschungen in Ihrem Urlaubsland.
- Auch wer online Markenfälschungen ordert, muss damit rechnen, dass der Zoll das Paket beschlagnahmt.
Sie sind günstig, trendy und sehen täuschend echt aus: gefälschte Produkte. Gerade in Online-Shops oder im Urlaub können Sie leicht an nachgemachte T-Shirts, Uhren oder Handtaschen geraten. Wie Sie Plagiate erkennen und sich vor Strafen schützen, erfahren Sie hier.
Was ist eine Markenfälschung bzw. ein Plagiat?
Eine Markenfälschung ist ein Artikel, der in aller Regel auf deutlich niedrigerem Qualitätsniveau in Material und Verarbeitung, einen Markenartikel imitiert. Dabei muss nicht zwingend das exakt gleiche Design oder der gleiche Produktname verwendet werden. Es genügt, wenn eine hohe Ähnlichkeit und somit Verwechslungsgefahr mit dem Original besteht.
Gegen welche Gesetze verstößt man, wenn man Plagiate bzw. gefälschte Marken-Produkte verkauft?
Der vorsätzliche Verkauf von Markenfälschungen stellt, ebenso wie die Herstellung, einen Verstoß gegen das Markenrecht dar und ist grundsätzlich strafbar. Inhaber des Rechtes am Markennamen werden dadurch geschädigt. Die Käufer gehen insbesondere beim Onlineshopping in aller Regel davon aus, das tatsächliche Markenprodukt zu erwerben und werden somit durch Täuschung zum Kauf eines minderwertigen Produkts veranlasst. Im Onlinebereich spielt es hierbei übrigens regelmäßig keine Rolle, ob der Kaufpreis nur einen Bruchteil des üblichen Preises des Originals darstellt, sodass der Käufer eventuell hätte skeptisch werden können.
Welche rechtlichen Konsequenzen haben Markenfälschungen für den Käufer?
Für Privatpersonen ist es in Deutschland grundsätzlich nicht strafbar, eine Markenfälschung zu kaufen. Sie dürfen einige Plagiate zum Eigengebrauch besitzen – nur nicht in Massen und nicht zum Zweck des Weiterverkaufs.
Bei Einfuhr zum privaten Ge- oder Verbrauch sind sog. Reisefreimengen zu beachten, die je nach Produkt variieren und bei deren Überschreitung beim Zoll Einfuhrabgaben anfallen. Bei Waren, für die keine besonderen Freimengen gelten - Besonderheiten gelten hier etwa für Alkohol- und Tabakwaren und Arzneimittel – liegt die Reisefreigrenze für Erwachsene auf Flug- oder Schiffsreisen bei 430 Euro (wobei der tatsächliche Wert entscheidend ist, nicht der eines vermeintlichen Originals - also im Zweifel Preisschilder oder Kassenbons aufbewahren). Allerdings kann es unabhängig davon passieren, dass Ihr Produkt vom Zoll beschlagnahmt wird, wenn der Verdacht auf eine Fälschung vorliegt. Bei illegaler gewerblicher Einfuhr darf der Zoll die Produkte zum Zweck des Weiterverkaufs einbehalten, den Rechteinhabern zur Prüfung vorlegen und die Produkte ggf. vernichten, und das unabhängig vom Wert der eingeführten Waren.
Wann von einer gewerblichen Einfuhr ausgegangen wird, hängt von der Menge und Art der Produkte ab. Wer zum Beispiel diverse Handtaschen kauft, könnte den Anschein erwecken, dass diese zum Zweck des Weiterverkaufs eingeführt werden. Wer sicher gehen möchte, sollte nur einzelne Stücke in seiner eigenen Größe kaufen.
Gehen Rechteinhaber im Fall der Einfuhr von Markenfälschungen von einer gewerblichen Nutzung aus, können diese unter Umständen auch Abmahnungen an den Käufer versenden. Die Abgrenzung, wann ein gewerblicher Kauf vorliegt, ist nicht immer klar, insb. wenn mehrere gleichartige Artikel eingeführt werden. Betroffene sollten sich dann Hilfe bei auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten suchen.
Weiterverkauf der Plagiate
Ein Weiterverkauf der Produkte ist verboten. Auch wenn es sich dabei um einen Privatverkauf von gebrauchter Ware handelt. Dieses Verbot besteht unabhängig davon, ob der Käufer auf das Plagiat hingewiesen wird oder nicht. Wer sichergehen will, entsorgt die Produkte nach der Nutzung.
Was wenn ich ein gefälschtes Produkt erhalte?
Wenn Sie selbst ein gefälschtes Produkt erhalten haben, obwohl Sie davon ausgegangen sind, ein Originalprodukt zu erwerben, haben sie gegen den Verkäufer grundsätzlich Anspruch auf Schadensersatz. Allerdings ist es oft schwierig, diese Ansprüche außerhalb der EU durchzusetzen. Darüber hinaus sollten Sie eine Strafanzeige stellen.
Um unnötigen Ärger zu vermeiden, sollten Sie Produkte nach Möglichkeit nur bei lizensierten Händlern kaufen. Wenn ein Angebot zu schön ist, um wahr zu sein, ist es das meistens auch. Dann lieber Finger weg!
Was passiert, wenn ich gefälschte Waren im Internet bestelle?
Wenn Sie im Internet eine Produktfälschung erwerben und sich diese „frei Haus“ nach Deutschland liefern lassen, machen Sie sich grundsätzlich nicht strafbar – solange Sie die Markenfälschungen nur für den privaten Gebrauch nutzen. Jedoch gilt auch hier: Sie müssen mit zusätzlichen Kosten rechnen, falls der Zoll die Markenfälschung beschlagnahmt. Neben Einlagerungskosten entstehen z. B. für Waren aus dem Nicht-EU-Ausland ab einem Warenwert von 20 Euro Einfuhrumsatzsteuern. Nach Zahlung der Steuern und Gebühren erhalten Sie die bestellte Ware.
Bestellen Sie hingegen gefälschte Waren in der Absicht, diese weiterzuverkaufen, machen Sie sich strafbar. Viele Gerichte sehen ein solches geschäftliches Interesse bereits gegeben, wenn Sie 2 oder 3 gefälschte Waren eines eigentlich hochpreisigen Produktes bestellen (z. B. Louis-Vuitton-Taschen). Außerdem kann der Originalhersteller zivilrechtliche Schritte gegen Sie einleiten, die hohe Kosten und Schadensersatzforderungen bedeuten können.
Wie kann ich Produktfälschungen online erkennen?
Wer online einkauft, hat nicht die Möglichkeit, das Produkt in die Hand und genau unter die Lupe zu nehmen. So können Sie sich dennoch schützen:
- Überprüfen Sie den Verkäufer: Ist ein Impressum vorhanden? Gibt es eine Möglichkeit, den Verkäufer zu kontaktieren? Sind alle Kontakt- und Adressdaten vorhanden?
- Bewertungen anderer Kunden lesen: Haben andere Käufer schon schlechte Erfahrungen mit dem Verkäufer gemacht? Seien Sie kritisch, manchmal sind Kommentare gefälscht.
- Sicherheit der Internetseite: Ob ein Online-Shop bestimmten Sicherheitsstandards entspricht, erkennen Sie unter anderem am Vorhängeschloss-Symbol vor der URL.
- Den Online-Shop auf Professionalität prüfen: Webseiten, die Fälschungen und Plagiate verkaufen, enthalten häufig Rechtsschreib- und Grammatikfehler oder verpixelte Bilder. Alles, was Ihnen komisch vorkommt, kann ein Hinweis auf einen unseriösen Anbieter sein.
Weitere Infos finden Sie auf unserer Checkliste.
Können Markenfälschungen für Verbraucher gefährlich sein?
Markenfälschungen werden nicht nach den Produktionsstandards der Originalhersteller hergestellt. Die Sicherheit der Produkte ist deshalb nicht gewährleistet. Die Nutzung von Markenfälschungen kann für Verbraucher gefährlich sein - so können etwa bei der Herstellung giftige Farben oder andere gesundheitsschädliche Substanzen verwendet worden sein. Eine Produkthaftung der Originalhersteller scheidet bei Markenfälschungen Dritter naturgemäß aus.