Küchenquelle ist insolvent - was Betroffene jetzt tun können
Das Wichtigste in Kürze:
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Grundsätzlich gilt: Geschlossene Kaufverträge bleiben trotz Insolvenz weiter bestehen.
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Kundinnen und Kunden, die noch auf ihre Küche warten, sollten die Nachricht des Insolvenzverwalters abwarten, bevor sie bei einem anderen Hersteller bestellen.
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Wer ein Angebot erhalten hat, die bereits bezahlte Küche gegen einen Aufpreis zu erhalten, sollte es in Ruhe prüfen. So ärgerlich es ist - meist wird es die beste Option sein.
Die Küchen Quelle GmbH (Herstellermarke "Küchenquelle") ist insolvent. Seit November 2022 läuft ein Antrag, das Unternehmen zu sanieren. Noch ist unklar, wie es weitergeht und ob dem Antrag stattgegeben wird. Für Kundinnen und Kunden, die noch auf eine Küche warten, ist die Situation sehr ärgerlich: Abgeschlossene Kaufverträge sind bei einer Insolvenz weiterhin gültig. Was das für Betroffene bedeutet.
Beispiel 1
Eine Verbraucherin kaufte im März 2022 eine Einbauküche bei Küchenquellefür für 11.200 Euro inklusive Montage. Bisher hat sie 10.080 Euro angezahlt, die Küche wurde noch nicht geliefert. Nun hat der Insolvenzverwalter der Kundin folgendes Angebot gemacht: Für Lieferung und Montage der bestellten Küche soll sie zusätzlich 1.811 Euro zahlen. Alternativ bei Selbstabholung 700 Euro. Die Mehrkosten seien durch die Insolvenz entstanden und von der Verbraucherin zu tragen, wird ihr im Angebot mitgeteilt. Jetzt steht die Verbraucherin natürlich vor der Frage: Soll ich das Angebot annehmen oder nicht?
Unser Rat in diesem Fall
So ärgerlich es ist: Da die Verbraucherin bereits den größten Teil des Kaufpreises bezahlt hat, ist das Angebot für sie vermutlich die beste Option. Das Recht, von einem bestehenden Kaufvertrag zurückzutreten, besteht bei einer Insolvenz nicht. Nimmt sie das Angebot nicht an, müsste sie daher zunächst abwarten, ob der Vertrag doch noch erfüllt wird. Erfolgt dies nicht, kann sie die geleistete Anzahlung nur zur Insolvenztabelle anmelden. Im schlimmsten Fall erhält sie dann weder die Küche noch ihr Geld zurück.
Denn: Erfahrungsgemäß erfolgt eine Auszahlung oft erst nach Jahren und auch nicht vollständig. Da private Gläubiger zuletzt berücksichtigt werden, können sie meist nur mit einer Teilerstattung, beispielsweise 5 % der angemeldeten Forderung, rechnen. Von der ursprünglich geleisteten Anzahlung in Höhe von 10.800 Euro würden in diesem Fall also nur 540 Euro zurückgezahlt, der Rest wäre verloren.
Ein weiteres Risiko neben dem Verlust der geleisteten Anzahlung: Betroffene könnten sogar eine Schadenersatzforderung des Insolvenzverwalters erhalten.
Beispiel 2
Ein anderes Angebot der Küchen Quelle GmbH lautet wie folgt: Gegen eine Zahlung von 10 % des Kaufpreises können die Kunden vom Vertrag zurücktreten.
Unser Rat in diesem Fall
Solange noch kein Geld geflossen ist, haben Kundinnen und Kunden zwei Möglichkeiten:
- Sie zahlen die 10 % und treten vom Vertrag zurück. Dann sind sie schnell aus dem Vertrag heraus und können sich eine Küche bei einem anderen Küchenhersteller kaufen.
- Sie warten ab, wie sich der Insolvenzverwalter zur weiteren Abwicklung äußert. Im Rahmen des Insolvenzverfahrens muss er irgendwann eine Erklärung abgeben, ob er den Vertrag erfüllen möchte oder nicht. Sollte er den Vertrag nicht erfüllen, sind Kundinnen und Kunden auch nicht mehr daran gebunden.
Das Verfahrens kann sich jedoch über Jahre hinziehen. Wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist, lässt sich derzeit nicht absehen. Wer auf eine schnelle Entscheidung angewiesen ist - etwa weil er dringend eine Küche benötigt - wird das Angebot daher wohl annehmen müssen.
Wichtig: Der geschlossene Kaufvertrag besteht trotz Insolvenz weiter. Einfach eine neue Küche bei einem anderen Hersteller zu bestellen, ist riskant. Betroffene könnten am Ende zwei Küchen bezahlen müssen. Daher sollten sie unbedingt abwarten, bis die klare Aussage des Insolvenzverwalters vorliegt, dass der Vertrag nicht mehr erfüllt wird.