Ärger beim Matratzenkauf – darauf sollten Sie achten

Menschen liegen im Möbelhaus auf Matratzen Probe

Das Wichtigste in Kürze:

  • Anbieter werben dauerhaft mit Schnäppchenpreisen
  • Probleme entstehen meist beim Versand und der Gewährleistung
  • Im Falle einer Rücksendung kommt Frust auf: Der Kundenservice unterstützt nicht und auch die Erstattung lässt auf sich warten
Stand: 27.06.2024

Ob vor Ort, im stationären Handel oder online – der Matratzenkauf bereitet immer wieder Probleme. Irreführende Werbung, lange Lieferzeiten oder Schwierigkeiten bei der Reklamation. Wir erklären, worauf Sie achten sollten, um Ärger zu vermeiden.

Die Zahl an Beschwerdefällen beim Matratzenkauf nimmt immer mehr zu. Zunächst locken die Anbieter mit Schnäppchenpreisen und kostenlosem „Probeliegen“. Erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher die Ware, stellen sie fest, dass der Härtegrad doch nicht zu ihnen passt oder finden einen Mangel am Produkt. Ein Widerruf oder eine Reklamation sind schwierig: Der stationäre Handel akzeptiert oftmals keine Reklamation. Oder der Kundenservice von Online-Anbietern antwortet nicht, sodass die Erstattung auf sich warten lässt.

Tricks der Anbieter

Viele Anbieter bewerben ihre Matratzenmodelle als besonders günstig, indem sie den von ihnen verlangten Preisen eine durchgestrichene unverbindliche Preisempfehlung (UVP) der Hersteller gegenüberstellen. Verbraucherinnen und Verbrauchern wird so ein erheblicher Preisvorteil suggeriert. Häufig liegt der „Marktpreis“ jedoch deutlich unter der UVP, auch andere Händler bieten die Matratze zu ähnlich niedrigen Preisen an - ein echtes „Schnäppchen“ liegt also gar nicht vor. 

Auch irreführende Werbeslogans wie „Matratzen-Testsieger“ oder „Deutschlands meistverkaufte Matratze“ gehören zu den Verkaufspraktiken der Anbieter. Bei Aussagen dieser Art muss deutlich werden, worauf sie sich beziehen – etwa, indem der konkrete Test (wie  „Stiftung Warentest Heft 2/21“) benannt oder auf Verkaufszahlen hingewiesen wird. 
Auch für das „Probeliegen“ haben Online-Anbieter eine einfache Lösung gefunden. Sie bieten meist 100 Tage „Probeliegen“ für zu Hause, mit kostenloser Retoure, an. Was nach einer verbraucherfreundlichen Lösung klingt, stellt sich in der Praxis leider oft als langwieriger Reklamations- und Rücksendeprozess dar. 

Online-Shops: Probleme bei Lieferung und Rückversand

Mitunter beginnt der Ärger für Verbraucherinnen und Verbraucher bereits bei der Lieferung, da sich die Liefertermine von wenigen Wochen auf Monate verzögern. Wer eine Matratze retournieren möchte, muss meist auf die Abholung durch einen Versanddienstleister warten. Die Lagerung der Matratze kann währenddessen für Platzprobleme sorgen. Und mit der Abholung lässt auch die Rückerstattung des Kaufpreises auf sich warten. Besonders ärgerlich ist es, wenn Kundinnen und Kunden für die Überbrückung der Wartezeit keine alternative Matratze gefunden haben.

Rückgabe- und Umtauschrecht im stationären Handel

Doch auch wer im stationären Handel kauft, ist vor Problemen nicht gefeit: Ohne eine schriftliche Zusage des Händlers ist es oftmals nicht möglich, Matratzen zurückzugeben oder umzutauschen. Denn anders als beim Online-Kauf gibt es hier kein generelles Widerrufsrecht. Leider können Sie sich bei einem Fehlkauf auch nicht unbedingt auf mangelnde Beratung beziehen – wenn Sie diese nicht explizit eingefordert haben. Das heißt: Stellt sich eine Matratze nach dem Kauf als zu hart oder zu weich heraus, ist nicht automatisch ein Mangel gegeben, der eine Reklamation rechtfertigt. Das musste auch eine Mutter aus Hannover feststellen:

Matratze zu hart – Kundin bleibt nach Gerichtsurteil auf Ware sitzen

Eine Verbraucherin kaufte für ihre Tochter nach einem kurzen Probeliegen Schlafzimmermöbel, Bett und Matratze. Die Matratze hatte laut Kaufvertrag den Härtegrad H5. Nach Lieferung fanden Mutter und Tochter die Matratze doch zu hart. Die Mutter wollte Bett und Matratze reklamieren und forderte ihr Geld zurück. Das Möbelhaus lehnte die Forderung ab, woraufhin die Verbraucherin den Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung anfocht: Aus Sicht der Verbraucherin sei es für den Verkäufer klar erkennbar gewesen, dass das Schlafzimmer für ihre Tochter war und eine Matratze mit Härtegrad H5 somit ungeeignet ist. 

Die Klage hatte jedoch keinen Erfolg. Laut Amtsgericht Hannover müssen Verkäuferinnen oder Verkäufer ohne Nachfrage beim Matratzenkauf weder über die Produkte aufklären noch beraten. Die Verbraucherin habe erhalten, was sie gekauft habe: Eine Matratze mit dem Härtegrad 5. Ein Mangel sei mithin nicht gegeben. 

Tipps, wie Sie Ärger beim Matratzenkauf vermeiden

  • Lassen Sie sich von Schnäppchenpreisen und attraktiven Werbeversprechen nicht täuschen und überprüfen Sie beworbene Rabatte
  • Bitten Sie beim Kauf im stationären Handel explizit um eine ausführliche Beratung
  • Liegen Sie Probe (bringen Sie, beim Kauf im stationären Handel, dazu am besten ihr eigenes Kopfkissen mit)
  • Prüfen Sie Testberichte und Kundenbewertungen 
  • Zusätzlich können Sie mit unserem Fakeshop-Finder prüfen, ob ein Onlineshop seriös ist
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