Werbesendungen: Gewinne dürfen nichts kosten!
Sie finden Werbesendungen mit Gewinnversprechen im Briefkasten. Bei Annahme des Gewinns werden Sie plötzlich zur Kasse gebeten: Für eine Reise sollen Sie zum Beispiel Flughafengebühren oder Saisonzuschläge bezahlen. Das darf nicht sein.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat zugunsten von Verbrauchern entschieden, dass Werbesendungen mit Gewinnversprechen verboten sind (Az. C-428/11). Wenn Sie einen Preis gewinnen, darf es nicht sein, dass Sie anschließend dafür zahlen müssen. Dies gilt auch dann, wenn Sie lediglich einen Cent für ein Telefonat oder eine Briefmarke aufwenden sollen.
Die Masche Reise-Gewinnmitteilung
Vielfach bekommen Sie z. B. Briefe mit angeblichen Reise-Gewinnmitteilungen. Trotz Gewinnversprechen sollen Sie neben Flughafengebühren, Zuschläge für ein Einzelzimmer oder einen Saisonzuschlag zahlen. Vielleicht müssen Sie auch einen Großteil der Verpflegungskosten selbst aufgbringen, weil nur das 'landestypische' Frühstück inklusive ist. Für Nachfragen verweist Sie der Anbieter auf eine kostenpflichtige Telefonnummer - so kassieren sie nochmals.
Die Masche Gewinnankündigung ohne konkrete Angaben
Sie werden als Verbraucher mit großzügigen Gewinnankündigungen gelockt, die jedoch keine konkreten Angaben enthalten. Für detailliertere Informationen sollen Sie sich melden - per teurer Sonder-Telefonnummer. Das Telefonat kostet vielleicht schon mehr, als der Gewinn wert ist. Zudem sammeln die Abzock-Firmen Ihre Daten, um sie ggf. weiter zu verkaufen.