Was Sie gegen zu langsames Internet tun können

langsames Internet Schneckenlaptop

Das Wichtigste in Kürze

  1. Anbieter muss vertraglich vereinbarte Internetgeschwindigkeit erreichen.
  2. Internet zu langsam? Machen Sie einen Geschwindigkeitstest.
  3. Fordern Sie den Anbieter auf, den Vertrag zu erfüllen.
Stand: 19.12.2023

In Ihrem Vertrag steht, Sie sollen super schnell surfen können. Geliefert wird Ihnen nur ein Bruchteil der Übertragungsgeschwindigkeit, statt 175 Megabit pro Sekunde sind es nur 90 Megabit pro Sekunde.

Überprüfen Sie zunächst, ob die Ursache der reduzierten Geschwindigkeit bei Ihnen im Haus oder an Ihren Geräten liegt. Finden Sie keinen Fehler, kann die Störung im Verantwortungsbereich Ihres Anbieters liegen.

Machen Sie den Test

Mit der Breitbandmessung der Bundesnetzagentur können Sie kostenfrei Ihre tatsächliche Datenübertragungsrate messen und protokollieren. Verwenden Sie ausschließlich das Tool der Bundesnetzagentur. Denn nur damit können Sie Ansprüche gegenüber Ihrem Anbieter geltend machen.

Wie Sie bei der Messung am besten vorgehen, zeigt Ihnen die interaktive Grafik.

Erklärung der Breitbandmessung bei schwacher Internetleistung

Wenn die zugesicherte Geschwindigkeit nicht erreicht wird

Erstellen Sie kostenfrei ein passendes Schreiben, das zu Ihrer aktuellen Situation passt. Wir halten einen interaktiven Musterbriefe für Sie bereit.

Die einzelnen Schritte aus der interaktiven Grafik können Sie hier noch einmal nachlesen:

1. Vertrag checken

Was steht im Produktinformationsblatt?

Ihr Festnetz- oder Mobilfunkanbieter hat Ihnen vor Vertragsschluss ein Produktinformationsblatt ausgehändigt. Darin wird die zur Verfügung stehende Übertragungsrate angegeben – also das, was maximal, normalerweise und mindestens an Datenübertragungsraten angeboten wird. Aufgeteilt sind diese in Download und Upload.

Angaben sind bindend

Die im Produktinformationsblatt angegebenen Internetgeschwindigkeit ist für den Anbieter bindend und muss grundsätzlich erreicht werden. Abweichungen sind in einem bestimmten Umfang möglich. Lesen Sie mehr zum Produktinformationsblatt: www.verbraucherzentrale-niedersachsen.de/produktinformationsblatt

2. Datenübertragungsrate messen

Auf der Website der Bundesnetzagentur können Sie die Datenübertragungsrate kontrollieren und protokollieren. Laden Sie dafür kostenfrei die Desktop-App herunter. Diese Anwendung leitet Sie durch den gesamten Messprozess.

Was wird gemessen?

Die aktuellen Werte der Download-Rate (Geschwindigkeit beim Herunterladen von Daten aus dem Internet), der Upload-Rate (Geschwindigkeit beim Hochladen von Daten zum Beispiel in die Cloud) und der Paketlaufzeit (Dauer für den Versand von Datenpaketen zu einem Ziel und zurück).

Wie soll gemessen werden?

Messen Sie mit LAN-Verbindung und deaktivieren Sie das WLAN. Über alle weiteren technischen Voraussetzungen informiert Sie die App der Bundesnetzagentur.

Wie viel Messungen in welchem Zeitraum?

Führen Sie mindestens 30 Messungen verteilt auf mindestens drei unterschiedliche Tage durch.


Die Messungen müssen innerhalb von zwei Wochen stattfinden.


Zwischen den Messtagen muss mindestens ein Kalendertag liegen.


Zwischen der fünften und sechsten Messung an einem Messtag müssen mindestens drei Stunden vergangen sein. Bei allen anderen Messungen an einem Tag muss der zeitliche Abstand fünf Minuten betragen.

3. Testergebnis checken

Das Ergebnis aller Messung wird in einem Messprotokoll festgehalten und in der App gespeichert. Nur mit dem Messprotokoll der Bundesnetzagentur können Sie bei einer Abweichung Ihre Rechte erfolgreich durchsetzen.

Wann liegt eine Abweichung vor?

Alle der drei folgenden Bedingungen müssen erfüllt sein, ansonsten weicht die tatsächliche Internetgeschwindigkeit von der vertraglich zugesicherten ab:

1) an mindestens zwei von drei Messtagen muss mindestens einmal 90% der vertraglich vereinbarten maximalen Geschwindigkeit erreicht werden.

2) die normalerweise zur Verfügung stehende Geschwindigkeit muss in 90% aller Messungen erreicht werden.

3) Nur an einem von drei Messtagen darf die minimale Geschwindigkeit nur einmal unterschritten werden.

Ob diese Bedingungen erfüllt sind, gibt das Messprotokoll an.

4. Wenn das Testergebnis nicht zum Vertrag passt

Ist das Testergebnis schlechter als die Ihnen zugesicherte Internetleistung, haben Sie diese Möglichkeiten:

Vereinbarte Leistung fordern und Zahlung mindern

Fordern Sie den Anbieter schriftlich auf, den Vertrag ordnungsgemäß zu erfüllen. Legen Sie ihm dazu das Messprotokoll der Breitbandmessung vor. Die versprochene Internetleistung muss er innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 14 Tage) erbringen.

Gleichzeitig können Sie die Zahlung mindern: Setzen Sie die monatlich geschuldete Internetgebühr in dem Verhältnis herab, in dem die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung abweicht.

Haben Sie zum Beispiel einen Vertrag mit 100 MBit/s als vertraglich zugesicherter Mindestgeschwindigkeit und können nur 75 Mbit/s nutzen, dann dürfen Sie Ihre Zahlungen um 25 Prozent kürzen.

Passiert nichts: Vertrag anpassen lassen oder Sonderkündigungsrecht nutzen

Lassen Sie den Vertrag anpassen und fordern Sie einen Tarif, der der tatsächlich erbrachten Leistung entspricht.

Ist die Vertragsanpassung für Sie keine Option oder der Anbieter kann Ihnen keinen anderen Tarif anbieten, können Sie fristlos kündigen. Sie können zudem Schadensersatz verlangen. Akzeptiert der Anbieter die Kündigung nicht, müssen Sie klagen.

Nutzen Sie den kostenfreien, interaktiven Musterbrief, wenn die zugesicherte Geschwindigkeit nicht erreicht wird.

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