Transparenzverordnung- Pflichten für Telefon- und Internetanbieter
Sie finden auf ihrer Telefonrechnung verschiedene Angaben zu Vertrag und Kündigung. So sehen Sie mit einem Blick, wann Sie spätestens handeln müssen. Sei es bei einem Anbieterwechsel oder einer endgültigen Kündigung.
Folgendes ist vermerkt: Datum des Vertragsbeginns, Zeitpunkt nach dem die Mindestvertragslaufzeit nach aktuellem Stand endet, Kündigungsfrist sowie letzter Kalendertag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss.
Es ist Schluss mit kaum vergleichbaren Verträgen für Internetanschlüsse, leeren Werbeversprechen mit übertriebenen Übertragungsraten und verschleierten Kündigungsterminen. Anbieter sind nun verpflichtet, ihre Angebote per Produktinformationsblatt transparent und vergleichbar zu gestalten, Verbrauchern zu ermöglichen die Leistungsfähigkeit ihres Internetanschlusses zu testen und Kündigungstermine und -fristen klar anzugeben.
Sie können sich dadurch informiert für einen Anbieter entscheiden, diesem auf den Zahn fühlen und leichter wechseln. Diese Möglichkeiten sollten sie nutzen.
Produktinformationsblatt
So lassen sich nicht nur die Tarife eines Anbieters leichter vergleichen, sondern auch Tarife verschiedener Anbieter. Die Anbieter sind verpflichtet, Sie vor Vertragsschluss auf die Produktinformationsblätter hinzuweisen und diese kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Die Produktinformationsblätter müssen Ihnen stets leicht zugänglich sein: Im Internet muss auf den Angebotsseiten des Anbieters die Möglichkeit bestehen, die Produktinformationsblätter herunterzuladen. Das gilt auch für Tarife, die gar nicht mehr angeboten werden: Sie müssen über ein Archiv abrufbar sein. Im stationären Handel oder bei Verträgen an der Haustür oder im öffentlichen Raum muss Ihnen das Produktinformationsblatt ausgehändigt werden oder es muss gut sichtbar ausliegen. Bei telefonischen Vertragsschlüssen muss Ihnen eine unverzügliche Nachsendung des Produktinformationsblatts auf elektronischem (z.B. per E-Mail) oder postalischem Wege angeboten werden.
Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses
Anbieter von Festnetz- und Mobilfunktarifen müssen im Produktinformationsblatt die normalerweise zur Verfügung stehende Übertragungsrate nennen. Zudem haben Verbraucher einen Anspruch, die Leistungsfähigkeit ihres Internetanschlusses zu überprüfen.
Festnetzanschluss: www.breitbandmessung.de
Mobilfunkanschluss: Download einer App auf das betroffene Gerät. Hier gibt es Infos.
Datenverbrauch im Blick
Der muss Anbieter muss sicherstellen, dass Verbraucher sich mindestens tagesaktuell über den Anteil des bisher im Abrechnungszeitraum verbrauchten Datenvolumens informieren können, entweder über eine App oder das Online-Kundencenter. Bis zum 1. Dezember 2017 ist es ausreichend, wenn diese Informationen im Online-Kundencenter auf den Internetseiten des Anbieters abrufbar sind. Nach diesem Zeitpunkt sind diese Informationen zusätzlich im Einzelverbindungsnachweis oder auf der Rechnung aufzuführen.
Datenkosten werden gesondert nach Verbrauch abgerechnet
Verbraucher können beispielsweise per App oder im Kundenportal eine Höchstgrenze der monatlichen Kosten einstellen. Stellt der Anbieter ein übermäßiges oder anormales Verbrauchsverhalten fest, muss er Ihnen zudem kostenlos einen Warnhinweise zukommen lassen. Unterlässt der Anbieter sowohl das Einstellen einer Höchstgrenze als auch den Warnhinweis, darf er beim erstmaligen Auftreten eines übermäßigen Datenverbrauchs nur verhältnismäßige Kosten (höchstens 100 Euro) in Rechnung stellen.
Kündigung des TK-Vertrages
Sie finden nachstehende Infos sowohl über das Online-Kundencenter als auch auf Ihrer Rechnung: Das Datum des Vertragsbeginns, der Zeitpunkt nach dem die Mindestvertragslaufzeit nach aktuellem Stand endet, die Kündigungsfrist, der letzte Kalendertag, an dem die Kündigung beim Anbieter eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern und ein Hinweis auf die Informationen zum Ablauf des Anbieterwechsels auf den Seiten der Bundesnetzagentur.