Update: Sammelklage gegen Amazon Prime - Klageregister eröffnet
Das Wichtigste in Kürze:
- Update: Sammelklage gegen Amazon Prime - Klageregister eröffnet.
- Amazon passt sein Angebot einseitig an: Entweder müssen Kundinnen und Kunden für die Nutzung von Prime-Videos künftig Werbeeinblendungen akzeptieren oder monatlich 2,99 Euro Mehrkosten für werbefreies Streaming zahlen.
- Amazon müsse sich die Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer einholen, da es sich nach Einschätzung des Verbraucherzentrale Bundesverbandes um eine wesentliche Vertragsänderung handelt.
Update: Sammelklage gegen Amazon Prime: Klageregister geöffnet
Das Klageregister für eine Sammelklage ist jetzt eröffnet.
Worum geht es bei der Sammelklage?
Amazon Prime schaltet seit dem 5. Februar auf seinem Video-Streaming-Dienst Werbung. Nutzerinnen und Nutzer von Amazon Prime wurden Anfang Januar darüber informiert. Amazon machte seinen Kundinnen und Kunden ein Angebot: Gegen einen Aufpreis von 2,99 Euro pro Monat könnten weiterhin werbefrei streamen.
Wer den Aufpreis nicht zahlt, streamt jetzt mit Werbeunterbrechungen. Die Verbraucherzentrale Sachsen hielt die Einführung von Werbung bei Prime Video für rechtswidrig und prüfte eine Sammelklage für alle Betroffenen.
Wer kann sich der Sammelklage gegen Amazon Prime anschließen?
Wer vor dem 5. Februar 2024 ein Abo bei Amazon Prime hatte, kann sich nun der Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen anschließen. Anmelden können Sie sich beim Bundesamt für Justiz.
Mitmachen können sowohl Kundinnen und Kunden, die das Zusatz-Abo für werbefreies Streamen abgeschlossen haben, als auch die, die die 2,99 Euro nicht zusätzlich bezahlen und jetzt mit Werbeunterbrechungen streamen.
Parallel dazu hat auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein Verfahren gegen Amazon eingeleitet. Dabei geht es um eine Unterlassungsklage.
Was ändert sich bei Amazon Prime Video?
Bislang konnten Amazon Prime Video-Nutzerinnen und -Nutzer ausgewählte Inhalte werbefrei ansehen. Das soll sich ändern. Zukünftig sollen zwei Optionen zum Streamen der angebotenen Videos zur Verfügung stehen:
- Beim Stream wird Ihnen Werbung eingeblendet oder
- Sie streamen weiterhin werbefrei. Dafür müssen Sie allerdings 2,99 Euro pro Monat mehr zahlen.
Durch die Änderungen steht die werbefreie Option nur noch gegen eine Gebühr zur Verfügung. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist das eine versteckte Preiserhöhung: Die bloße Information über die Änderung ist laut vzbv nicht ausreichend, denn: Die Einführung von Werbung stellt eine erhebliche Änderung der Vertragsbedingungen dar. Laut vzbv müssten Kundinnen und Kunden der Änderung ausdrücklich zustimmen. Amazon hat lediglich ein Informationsschreiben versendet, in dem steht, dass die Änderung ab 5. Februar 2024 wirksam wird.
Deshalb will der vzbv Klage gegen Amazon einreichen.
vzbv tritt für Ihre Verbraucherrechte ein
Der vzbv hat bereits eine Abmahnung an die Amazon Digital Germany GmbH gesendet und plant nun, gegen die irreführende Vorgehensweise zu klagen. Kundinnen und Kunden von Amazon sollen fair behandelt und deren Verbraucherrechte geschützt werden.
Was bedeutet die Änderung für Sie?
Sie wollen weiterhin Prime Videos streamen? Dann bedeutet dies aktuell eine Preiserhöhung von 2,99 Euro, wenn Sie weiterhin Inhalte ohne Werbung schauen möchten. Oder Sie zahlen weiterhin den gewohnten Betrag – dann allerdings mit Werbeeinblendungen.
Verbraucherzentrale Sachsen plant Sammelklage gegen Amazon
Die Verbraucherzentrale Sachsen hält die Einführung von Werbung beim Streamingdienst Prime Video für rechtswidrig. Sie plant eine Sammelklage für alle Betroffenen. Mehr Informationen zur geplanten Sammelklage finden Sie bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Ziel ist, dass sich Betroffene nach der Einreichung anmelden und im Erfolgsfall ihre Kosten zurückerstattet bekommen.
Quellen: vzbv und verbraucherzentrale.de