PayPal, Klarna & Co. – Zahlungsdienste und ihre Angebote
Das Wichtigste in Kürze
- Widersprechen Sie nie einfach der Lastschrift eines Zahlungsdienstleisters. Das schafft zusätzliche Probleme.
- Budget im Blick behalten: "Buy-Now-Pay-Later" und "Ratenkauf" kann zu Spontankäufen und schlimmstenfalls Verschuldung führen.
- Schauen Sie beim Kauf auf Rechnung immer genau hin, an wen der Kaufpreis gezahlt werden soll.
Zahlungsdienste wie PayPal und Klarna werden beim Online-Kauf gerne genutzt. Mit wenigen Klicks lässt sich der Bezahlvorgang auslösen. Doch so einfach die Nutzung ist, wirft sie auch immer wieder Fragen auf. Denn: Die Dienste sind vielfältig und nicht immer leicht zu durchblicken.
Neben der direkten Bezahlung im Internet bieten die Zahlungsdienste auch Leistungen wie „Buy-Now-Pay-Later“, „Ratenkauf“ oder „Kauf auf Rechnung“. Aber was ist das eigentlich genau? Was muss ich als Käuferin oder Käufer dabei beachten und an wen muss ich mich wenden, wenn etwas schief geht?
Bezahlen mit Zahlungsdiensten
Das direkte Bezahlen von Waren oder Dienstleistungen per Zahlungsdienst ist eine Art der Vorkasse: Wählen Sie an der virtuellen Kasse als Zahlungsart zum Beispiel PayPal oder Klarna aus, müssen Sie das vereinbarte Entgelt über die Website des Zahlungsdienstes freigeben. Der Zahlungsdienst bestätigt dem Händler die Zahlung und schreibt ihm den entsprechenden Betrag gut. Der Händler kann nun die bestellte Ware versenden oder die beauftragte Dienstleistung erbringen.
Gegenüber dem Käufer verrechnet der Zahlungsdienst den Betrag entweder mit einem bestehenden Guthaben oder bucht diesen nachträglich per Lastschrift vom Girokonto ab. Voraussetzung für die Nutzung ist ein persönliches Konto bei dem Zahlungsdienst, in dem eine Bankverbindung oder Kreditkarte hinterlegt ist.
Wenn etwas schief geht
So weit, so gut. Aber was passiert, wenn bei der Lieferung etwas schief geht? Sie die Ware nicht erhalten, sie beschädigt oder mangelhaft ist? Oder wenn Sie Ihr gesetzliches Widerrufsrecht nutzen möchten? Können Sie sich Ihr Geld dann einfach von dem Zahlungsdienst zurückholen?
Klare Antwort: Nein! Der erteilte Zahlungsauftrag kann nicht widerrufen werden. Aufgabe des Zahlungsdienstes ist es, Geld von einer Person zu einer anderen zu transferieren. Mit dem Kaufvertrag hat er nichts zu tun. Nur, wenn mit der Zahlung selbst etwas schief geht, also zum Beispiel zu viel oder mehrfach abgebucht wurde, müssen Sie sich an den Zahlungsdienstleister wenden.
Bei Mängeln der Ware und der Rückforderung des Kaufpreises ist hingegen immer zunächst der Händler Ihr Ansprechpartner. Dieser ist gegebenenfalls verpflichtet, Ihnen den Kaufpreis zu erstatten. Das kann dann auch über den Zahlungsdienst geschehen – sofern der Händler dies veranlasst.
Widersprechen Sie nie einfach der Lastschrift eines Zahlungsdienstleisters auf Ihrem Bankkonto. Das schafft zusätzliche Probleme. Haben Sie bereits Mahnungen des Zahlungsdienstes oder sogar Zahlungsaufforderungen eines Inkassodienstes erhalten, sollten Sie die Rechnung des Zahlungsdienstleisters schnellstmöglich begleichen, um keine weiteren Kosten zu verursachen.
Ausnahme: Käuferschutz
Sowohl PayPal als auch Klarna bieten einen Käuferschutz. Sie werben damit, Kundinnen und Kunden bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche gegenüber Händlern zu unterstützen oder den Kaufpreis unter bestimmten Umständen selbst zu erstatten.
Ganz so einfach ist das aber nicht: Welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, können Sie den AGB beziehungsweise der „Käuferschutzrichtlinie“ des Zahlungsdienstes entnehmen. PayPal etwa gewährt Käuferschutz nur, wenn der Verkäufer entweder nicht liefert oder die gelieferte Ware erheblich von der Beschreibung abweicht (dies umfasst unter Umständen auch mangelhafte Ware). Geht die Ware bei der Lieferung verloren oder nutzen Sie lediglich Ihr Widerrufsrecht, greift der Käuferschutz nicht.
Außerdem setzt der Käuferschutz von PayPal voraus
- dass Sie sich zunächst erfolglos an den Händler gewandt haben und
- Sie den Antrag auf Käuferschutz innerhalb einer bestimmten Frist stellen.
Fazit: In einigen Fällen kann der Käuferschutz dazu führen, dass Sie Ihr Geld auch dann zurückbekommen, wenn der Händler eine Rückzahlung verweigert. Verlassen können Sie sich darauf aber nicht: Der Zahlungsdienst entscheidet nach eigenem Ermessen, ob und in welcher Weise er Käuferschutz gewährt.
Und: Erstattet Ihnen der Zahlungsdienst tatsächlich den Kaufpreis, wird er sich den Betrag vom Händler zurückholen. Dieser wiederum kann an seiner Forderung festhalten – und versuchen, sie Ihnen gegenüber durchzusetzen.
Buy-Now-Pay-Later und Ratenkauf
Wird eine Zahlung nicht mit einem Guthaben auf dem Konto des Zahlungsdienstes verrechnet, bucht der Zahlungsdienst den Betrag nach einigen Tagen von Ihrem Konto ab. Auf Wunsch gewähren Zahlungsdienstleister oft auch einen Zahlungsaufschub von 30 Tagen oder länger.
Der Zahlungsaufschub kann unterschiedlich erfolgen: Entweder wird der Kaufpreis einfach später abgebucht (Buy-Now-Pay-Later) oder es wird Ihnen gestattet, den Betrag in mehreren, kostenfreien Raten abzustottern. Auch eine Kreditfinanzierung über den Zahlungsdienst oder dessen Kooperationspartner ist möglich. Dabei handelt es sich dann allerdings um einen normalen Verbraucherkredit, für den auch Zinsen zu zahlen sind.
Sofern ein Zahlungsaufschub ohne Zinsen und sonstige Kosten gewährt wird, hat er eigentlich keine Nachteile für Sie. Allerdings kann er dazu führen, das eigene Budget aus dem Blick zu verlieren: Der Anreiz später zu bezahlen, kann zu Spontankäufen sowie einem unvernünftigen Kaufverhalten – und damit schlimmstenfalls zu einer Verschuldung – führen.
Gleiches gilt für Ratenkäufe. Auch hier kommt es immer wieder vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher laufende und unerwartete Ausgaben falsch einschätzen und so in die Schuldenfalle tappen.
Hinweis: Ihnen ist das bereits passiert und Sie fühlen sich finanziell überfordert? Wenden Sie sich möglichst bald an eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle.
Kauf auf Rechnung
Der Online-Kauf auf Rechnung bietet viele Vorteile: Bezahlt werden muss hier erst, nachdem Sie die Ware erhalten und geprüft haben. Stimmt etwas nicht, können Sie dies mit dem Händler klären, bevor Sie das Geld überweisen. Auch bei einem Widerruf müssen Sie nicht darauf warten, den vorab gezahlten Kaufpreis erstattet zu bekommen.
Aber Vorsicht: Auch beim Kauf auf Rechnung kommen oft Zahlungsdienste wie PayPal und Klarna ins Spiel. Weist der Händler bei der Bestellung darauf hin, dass der Kaufpreis an einen Zahlungsdienst zu zahlen ist, hat er die Kaufpreisforderung abgetreten. Für Sie heißt das: Nicht mehr der Händler, sondern nur noch der Zahlungsdienst ist berechtigt, den Kaufpreis bei Ihnen einzufordern. Daraus können folgende Probleme entstehen:
- Rechnungen des Zahlungsdienstes können nicht zugeordnet werden oder landen im Spam-Ordner und bleiben unbeachtet. Mahnungen und sogar Inkassoschreiben folgen: Erhalten Sie die Rechnung eines Zahlungsdienstes, mit der Sie nichts anfangen können, schmeißen Sie sie nicht einfach weg. Schauen Sie, ob die Rechnung Angaben zu der Bestellung und dem Online-Händler enthält. Fragen Sie im Zweifelsfall beim Zahlungsdienst nach. Überprüfen Sie nach einem Kauf auf Rechnung gegebenenfalls auch Ihren Spam-Ordner.
- Der Rechnungsbetrag wurde an den Händler überwiesen. Dennoch versendet der Zahlungsdienst weiterhin Zahlungsaufforderungen: Oft wird die Rechnung direkt beim Händler beglichen, obwohl der Kaufpreis an einen Zahlungsdienst gezahlt werden sollte. Informiert der Händler den Zahlungsdienst dann nicht, kann es ebenfalls schnell zu Mahnungen und Inkassobriefen des Zahlungsdienstes kommen. Unser Tipp: Lassen Sie die Angelegenheit nicht eskalieren. Informieren Sie sowohl den Händler als auch den Zahlungsdienst über den Vorgang und Ihre Zahlung. Fragen Sie, wie sie weiter vorgehen sollen.
- Die bestellte Ware wurde nicht geliefert, ist mangelhaft, oder Sie möchten die Bestellung widerrufen: Bei Fragen zur Lieferung, Mängeln oder der Rückabwicklung bleibt der Händler Ihr Ansprechpartner. Nur er kann den Sachverhalt prüfen. Natürlich müssen Sie die Rechnung des Zahlungsdienstes in diesen Fällen nicht bezahlen. Es kommt aber immer wieder vor, dass der Händler den Zahlungsdienst nicht informiert. Daher gilt auch hier: Wenden Sie sich unbedingt auch an den Zahlungsdienst. Teilen Sie mit, dass Sie Einwände gegen die Forderung haben. Geben Sie auch den Grund an und fügen Sie möglichst die mit dem Händler geführte Korrespondenz bei.
Informationen dazu, wie Sie vorgehen sollten, wenn beim Kauf auf Rechnung etwas schiefgeht, finden Sie auch auf den Webseiten der jeweiligen Zahlungsdienste.
TIPP: Schauen Sie beim Kauf auf Rechnung immer genau hin, an wen der Kaufpreis gezahlt werden soll. Sie möchten die möglichen Probleme lieber ganz ausschließen? Suchen Sie einen Händler, der den Kauf auf Rechnung ohne Zahlungsdienstleister anbietet, so dass Sie den Kaufpreis direkt an den Händler bezahlen können.