Spoofing-Sperre - Trickanrufe mit gefälschten Rufnummern verhindern
Klingelt das Telefon und die 110 wird angezeigt, handelt es sich dabei in vielen Fällen um einen Telefonbetrug. In Zukunft sollen Telefonanbieter ihre Kunden vor dieser Gefahr schützen, teilte die Bundesnetzagentur mit.
Telekommunikationsanbieter müssen ab dem 1. Dezember technisch sicherstellen, dass Anrufe mit gefälschten Nummern abgebrochen werden. Das können zum Beispiel die Nummern der Notrufe 110 und 112 oder kostenpflichtige Rufnummern mit (0)900 und (0)137 sein. Außerdem müssen die Anbieter ab diesem Zeitpunkt ebenfalls sicherstellen, dass bei Anrufen aus ausländischen Netzen keine deutsche Rufnummer im Display angezeigt wird. In diesen Fällen wird die Rufnummer dann unterdrückt, der Anrufer als anonym auf dem Display angezeigt. Von der Regel ausgenommen sind Mobilfunkrufnummern im internationalen Roaming.
Trickanrufe erschweren
Mit dieser Maßnahme der Bundesnetzagentur sollen Verbraucherinnen und Verbraucher besser gegen die Trickanrufe von Kriminellen geschützt werden. Denn diese haben in der Vergangenheit mithilfe des Call-ID-Spoofings gefälschte Rufnummern aufs Telefondisplay der Angerufenen übertragen. Ihre wahre Identität blieb verborgen.
Angerufene können besser reagieren
Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sich bei deutschen Rufnummern künftig darauf verlassen können, dass die angezeigte Nummer korrekt ist – der Anruf also tatsächlich aus Deutschland kommt. Und bei Anrufen mit unterdrückter Rufnummer können sie zum Beispiel bewusster entscheiden, den Anruf gar nicht anzunehmen.
Bundesnetzagentur erwartet mehr anonyme Anrufe
Durch die Anonymisierungspflicht könnte es vermehrt zu Anrufen mit unterdrückter Rufnummer kommen. Natürlich muss nicht jeder Anruf mit unterdrückter Nummer unseriös sein. Anrufende könnten sich auch aus guten Gründen für eine Rufnummernunterdrückung entscheiden – zum Beispiel im Falle von Schulen oder anderen Behörden.