Prepaid-Vertrag – SIM-Karte von Wenignutzern nach Inaktivität gesperrt
Das Wichtigste in Kürze
- Anbieter legen Aktivitätszeiträume bei Prepaid-Verträgen fest.
- Wenignutzer erhalten vorab eine Ankündigung über Stilllegung der Prepaid-Karte.
- Das Guthaben verfällt nicht.
Nach mehreren Monaten greift eine Verbraucherin mal wieder zu ihrem Prepaid-Handy und stellt fest, die SIM-Karte ist gesperrt. Eine Sache hatte sie nämlich nicht bedacht.
Prepaid-Verträge unterliegen keiner Laufzeit und können häufig mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. Was viele Verbraucher übersehen: Das gilt für sie selbst, aber auch für die Anbieter.
Wenignutzer für Mobilfunkanbieter nicht gewinnbringend
Für Mobilfunkanbieter sind Wenignutzer uninteressant, sie bringen keine Gewinne ein. Die Anbieter müssen den Mobilfunkanschluss dennoch aufrechterhalten und gewährleisten, dass auch die Wenigtelefonierer ständig erreichbar sind.
Anbieter legen Aktivitätszeiträume fest
Daher legen viele Telefonkonzerne Aktivitätszeiträume fest – zum Beispiel in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen: Bei dem einem Anbieter ist es ein halbes Jahr, bei dem anderen sind es 12 Monate. Innerhalb dieses Zeitraums müssen Sie das Telefon mindestens einmal nutzen oder etwas Guthaben aufladen.
Manchmal sind Sie nach Ablauf des Zeitfensters noch für mehrere Wochen passiv erreichbar. Sie können also noch angerufen werden. Anschließend wird die SIM-Karte deaktiviert. Das klingt zwar wenig kundenfreundlich: Rechtlich gesehen ist dagegen jedoch nichts einzuwenden.
Vorankündigung per SMS, E-Mail oder Post
Viele Anbieter verschicken vorab eine Ankündigung über die Stilllegung der Prepaid-Karte. Nutzen Sie das Handy jedoch nur selten, lesen Sie eine solche wahrscheinlich erst zu spät.
Telefonieren Sie daher immer mal wieder, melden Sie sich nur ganz kurz bei Ihrer Familie oder bei Freunden oder vereinbaren Sie über Ihr Handy ab und an einen Termin. Dann müssen Sie nicht mit einer Stilllegung rechnen und können das Smartphone oder Handy im Notfall einzusetzen.
Guthaben auszahlen lassen
Die gute Nachricht: Ihr Guthaben verfällt nicht, Sie können es sich auszahlen lassen. Die Anbieter dürfen dafür kein Geld verlangen! Unser Musterbrief hilft Ihnen, Ihren Anspruch auf Auszahlung geltend zu machen.
Beachten Sie: Der Anspruch ist zeitlich begrenzt. Ab dem Zeitpunkt der Kündigung haben Sie drei Jahre Zeit, diesen geltend zu machen.
Über Prepaid-Verträge
Prepaid-Verträge eignen sich für Verbraucher, die wenig telefonieren und trotzdem für andere erreichbar sein wollen. Sie kaufen ein Guthaben und können dies abtelefonieren. Fixkosten wie eine Grundgebühr oder ein Mindestumsatz fallen in der Regel weg. Auch eine monatliche Rechnung gibt es nicht.