Ping-Anrufe: Abzocke durch Rückruf entgangener Anrufe
Das Wichtigste in Kürze
- Ping-Anrufe sind Lockanrufe, die einen kostenpflichtigen Rückruf provozieren.
- Bundesnetzagentur verpflichtet 56 Länder zu einer kostenlosen Preisansage.
- Melden Sie Ping-Anrufe bei der Bundesnetzagentur. Die kann Telefonanbietern untersagen, Rechnungen für Ping-Anrufe zu stellen.
Zahlreiche Verbraucher erhalten Ping-Anrufe. Es sind Lockanrufe, bei denen ausländische Rufnummern angezeigt sind. Sie erfolgen in der Regel automatisiert durch Computer. Rufen Sie die Nummern zurück, müssen Sie mit hohen Kosten rechnen. Teilweise sind es mehrere Euro pro Minute.
Die Bundesnetzagentur berichtet, dass vor allem Beschwerden zu Rufnummern aus Tunesien (Vorwahl +216 bzw. 00216) und Burundi (Vorwahl +257 bzw. 00257) eingehen. Die entsprechenden Landesvorwahlen können Sie leicht verwechseln mit lokalen Vorwahlen (Ortsnetzkennzahlen).
Rufen Sie entsprechende Rufnummern auf keinen Fall zurück, wenn Sie keinen Anruf aus den entsprechenden Ländern erwarten! Es handelt sich um Abzocke! Mit dem Rückruf werden ausschließlich Kosten auf Ihrer Telefon- oder Mobilfunkrechnung produziert.
Haben Sie solche Ping-Anrufe erhalten, melden Sie diese der Bundesnetzagentur: Die Bundesnetzagentur erlässt regelmäßig Verbote zur Rechnungslegung- und Inkassierung zu solch unseriös eingesetzten Rufnummern. Sie ordnete etwa am 19. Januar 2019 erneut an, dass Netzbetreiber und Netzanbieter für 56 ausgewählte internationale Vorwahlen kostenlos den Preis für das Telefonat ansagen müssen. Die Anbieter mussten die Ansage spätestens bis zum 1. März 2019 umsetzen.
Sie und andere werden also vor missbräuchlich generierten Kosten geschützt, da Telefonanbieter zu diesen Nummern weder eine Rechnung erstellen noch ein Inkassounternehmen beauftragen dürfen. Falls Sie auf einen Ping-Anruf reagiert und die Nummer angerufen haben, können Sie bei der Bundesnetzagentur über eine Liste prüfen, ob Sie für den Anruf bezahlen müssen.