Kostenfallen bei Handys - Vorsicht vor Lockanrufen oder SMS-Werbung

Viele Hände im Kreis mit Smartphones
Stand: 28.07.2024

Lockanruf, SMS-Werbung, Premium-SMS: Wie beim Festnetzanschluss existieren auch in der mobilen Datenkommunikation diverse Fallen, in die Sie tappen können. Wir stellen Ihnen gängige Methoden vor.

Lockanruf mit 0137-Nummern oder Lock-SMS

Der Trick funktioniert folgendermaßen: Der Anrufer legt nach einem Klingeln wieder auf. Auf Ihrem Display erscheint: 'Anruf in Abwesenheit' und Sie rufen zurück. Oder Sie erhalten eine SMS: "Hi, ich bin's, Hans. Wir hatten uns mal geschrieben. Lust auf 'nen Kaffee? Sims mal zurück".

Melden Sie sich nie übereilt zurück! Prüfen Sie die Vorwahl. Oft sind Mehrwertnummern durch Blockbildung ( +49 137 7) geschickt getarnt. Die SMS werden oftmals über eine normale Mobilnummer gesendet. Dahinter verbirgt sich offenbar eine teure Mehrwertnummer.

SMS-Werbung mit 0900- oder Kurzwahlnummer

Kennen Sie das?: "Sie haben ein Auto gewonnen. Melden Sie sich unter: 0900-xxx oder XXXXX!" oder "Unter XXXXX ist ein Bild für Sie hinterlegt!" Melden Sie sich nicht zurück! Dies kann Sie teuer zu stehen kommen. Speichern Sie solche Anrufe oder SMS und informieren Sie die Bundesnetzagentur.

Diensteanbieter sind verpflichtet, Ihnen den Preis vor der Benutzung zu benennen. Lediglich bei Massenverkehrsdienste (0137-) und Kurzwahldiensten, die einen Preis von 1 € pro Minute nicht übersteigen, kann die Preisangabe nach Inanspruchnahme erfolgen.

Premium-SMS mit Kurzwahlnummer

Kostenpflichtige Dienste werden per SMS über fünfstellige Kurzwahlnummern (z. B. 11111) bestellt und über die Handyrechnung abgerechnet. Neben Klingeltönen, Handylogos und -spielen werden z. B. auch kostenpflichtige Chats darüber abgewickelt. Pro Nachricht werden Ihnen bis zu 9,99 Euro in Rechnung gestellt.

Oft haben Sie - ohne es zu wollen - ein Abo abgeschlossen. Stoppen Sie das Premium-SMS-Abo sofort! Erheben Sie bei Ihrem Handyprovider Einspruch gegen die strittigen Entgelte. Lesen Sie auch unseren Flyer "Reklamation der Telefonrechnung".

Begrenzte Flatrate

Sie möchten stets alle Funktionen Ihres Smartphones nutzen? Dann muss das Gerät ständig eine Verbindungen mit dem Internet herstellen. Viele Verbraucher entscheiden sich deshalb für eine Flatrate, die Surfen im Internet ohne Begrenzung verspricht. Doch sind Sie damit nicht automatisch auf der sicheren Seite. Denn im "Kleingedruckten" des Vertrages steht beispielsweise, dass die Flatrate auf ein Datenpaket von 150 MB begrenzt ist. Oder es erfolgt doch nur eine volumenabhängige Abrechnung.

In-App-Käufe

Mit einem Klick zur Kostenfalle - ohne Vorwarnung! Gratis-Apps sind oft werbefinanziert. Das bedeutet: In den Apps sind Werbebanner geschaltet. Ein unüberlegtes Antippen dieser reicht, um in die Kostenfalle zu tappen. Die Abrechnung erfolgt anschließend über Ihre Handyrechnung. Lesen Sie vorab die Kundenbewertungen zu den kostenlosen Apps. Versuchen Sie, Inkasso-Forderungen per Rechnung durch Ihren Handyanbieter sperren zu lassen.

Logo des Niedersächsischen Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Bücher & Broschüren