Cashback - Telefonanbieter locken mit Wechselbonus zu Weihnachten und Neujahr
Viele Verbraucherinnen und Verbraucher freuen sich auf attraktive Cashback-Angebote, doch nicht alles läuft reibungslos. Immer wieder kommt es zu Beschwerden: versprochene Cashback-Prämien werden nicht ausgezahlt. Wir erklären, worauf Sie achten müssen.
Cashback – was ist das?
Cashback sind Vergünstigungen bei Abschluss eines neuen Vertrages. Kundinnen und Kunden erhalten einen Teil des vereinbarten Entgelts zurück. Das ist an gewisse Voraussetzungen geknüpft. So wird Cashback an die Verbraucherinnen und Verbraucher nur dann ausgeschüttet, wenn sie nach Vertragsabschluss nochmals selbst aktiv werden. Beispielsweise müssen sie die erste Monatsrechnung innerhalb einer gesetzten Frist einreichen.
Worauf sollten Sie achten?
- Teilnahmebedingungen, Fristen und der Aktionszeitraum: Diese müssen klar benannt sein.
- Kleingedrucktes beachten: Prüfen Sie, wie viel Cashback tatsächlich auf Ihr Produkt entfällt.
- Hinweise im Bestellvorgang: Cashback-Aktionen sollten während der Bestellung eindeutig erkennbar sein – idealerweise im Warenkorb und der Bestellbestätigung.
- Kein Hinweis auf die Cashback-Aktion? Kein Anspruch: Fehlt der Hinweis, können Sie keine Auszahlung verlangen.
Achtung: Wenn Sie die Fristen verpassen, verlieren Sie den Anspruch auf die Prämie und zahlen den vollen Preis. Prüfen Sie auch, ob es alternative Rabatte ohne Cashback gibt, die langfristig günstiger sein könnten.
Unser Tipp: Gesamtkosten vergleichen
Bevor Sie sich für ein Angebot entscheiden, empfehlen wir, die Gesamtkosten über die gesamte Vertragslaufzeit zu berechnen. Vergleichen Sie Cashback-Aktionen mit anderen Sonderangeboten, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu finden.
Probleme mit Vermittlern und Zwischenhändlern
Schließen Sie Ihren Vertrag über einen Vermittler oder Zwischenhändler ab, sollten Sie die Vertragsbedingungen besonders sorgfältig prüfen. Damit Sie einen Anspruch auf Cashback haben, müssen die Teilnahmebedingungen klar kommuniziert werden – beispielsweise durch Verknüpfungen im Bestellprozess.
Häufig gelten Cashback-Boni nur, wenn der Vertrag direkt beim Anbieter abgeschlossen wird. Einige Anbieter ermächtigen jedoch bestimmte Zwischenhändler, ihre Aktionen anzubieten. Prüfen Sie daher, ob Ihr Händler tatsächlich zur Teilnahme berechtigt ist. Ein Hinweis darauf kann sich in den Teilnahmebedingungen finden.
Doppelte Rabatte - Fehlanzeige
Auf Vergleichs- und Vermittlungsportalen werden oft individuelle Rabatte oder Prämien angeboten. Diese sind jedoch in der Regel nicht mit Cashback-Aktionen des Anbieters kombinierbar. Meist gilt nur einer der Rabatte – entweder der Rabatt des Portals oder der des Anbieters.
Haftung bei unberechtigter Cashback-Werbung
Wirbt ein Anbieter, Händler oder Vermittler ohne Berechtigung mit einem Cashback, ist er dafür haftbar. Haben Sie Probleme mit einer solchen unberechtigten Werbung? Unsere Beratung hilft Ihnen weiter!