Unveränderte Gebühren für Telefonate ins EU-Ausland
Das Wichtigste in Kürze
- Preisobergrenzen für Telefonate und SMS von Deutschland in das EU-Ausland.
- Auslands-Flatrates und Tarife mit Auslandsoptionen sind davon ausgenommen.
- Es drohen Kostenfallen.
Für Telefonate innerhalb der Europäischen Union gelten Preisobergrenzen. Es geht hierbei um Telefonate oder SMS, die Sie von Deutschland ins EU-Ausland führen. Die Regelung betrifft nur Tarife, bei denen die einzelnen Gespräche abgerechnet werden. Das Europaparlament hat die Regelung um weitere fünf Jahre - bis 2029 - verlängert.
Ob über das Festnetz oder aus dem Mobilfunknetz: Regulierte Auslandsgespräche dürfen maximal 19 Cent pro Minute und SMS höchstens 9 Cent Euro pro SMS kosten - jeweils ohne Mehrwertsteuer. Die Regelung gilt ausschließlich für nutzungsabhängige Tarife. Das sind Tarife, bei denen Sie pro Einheit bezahlen.
Beispiel: Sie zahlen in Ihrem Tarif für Telefonate nach Spanien und Polen 5 Euro für 60 Minuten. Ab der der 61. Minute müssen Sie maximal 19 Cent pro Minute (ohne Mehrwertsteuer) zahlen.
Sie haben eine Flatrate ohne Einschränkungen für Spanien und Polen? Dann können Sie telefonieren und die Telefonate werden nicht gesondert berechnet. Die Preisobergrenzen betreffen Sie nicht. Es besteht kein Regulierungsbedarf.
Verwechseln Sie die Intra-EU-Kommunikation nicht mit dem Internationalen Roaming (EU-Roaming-Verordnung). Beim Internationalen Roaming befinden Sie sich im europäischen Ausland und rufen Ihre Familie in Deutschland an. Sie können meistens wie zu Hause telefonieren und Nachrichten versenden sowie im Internet surfen.
Bei der Intra-EU-Kommunikation sind Sie zu Hause in Deutschland und rufen Ihre Freunde etwa in Spanien oder Polen an. Hier telefonieren Sie in ein ausländisches Netz und zahlen nur noch maximal 19 Cent / Minute (ohne Mehrwertsteuer).
Ausnahme: Tarife mit Auslandsoptionen
Mobilfunkanbieter bieten oft Tarife mit Auslandsoptionen an. Sie enthalten zum Beispiel Nicht-EU-Länder wie Russland und die USA, aber auch EU-Länder wie Frankreich und Schweden. Sobald der Tarif ein nicht EU-Land beinhaltet, muss sich der Anbieter nicht an die EU-Vorgaben halten. In dem Fall sind die festgelegten Höchstgrenzen nicht wirksam. Legt der Anbieter einen Minutenpreis von 39 Cent je Minute fest, zahlen Sie diesen sowohl für Gespräche nach Frankreich und Schweden als auch nach Russland oder in die USA. Die Preisobergrenzen für die europäischen Telefonate betreffen Sie nicht.