Umstellung von analog auf IP-Telefonie
Aktuell stellt die Telekom ihr gesamtes Telefonnetz auf Internet-Telefonie um.
Warum ein neuer Vertrag?
Mit der Umstellung ist sowohl eine technische als auch eine Leistungs-Änderung verbunden. Deshalb müssen Sie als Verbraucher einen neuen Vertrag abschließen. Sie können sich natürlich einen anderen Anbieter suchen, aber auch hier wird Ihnen ein IP-Anschluss angeboten.
Mein alter Vertrag läuft aber noch einige Monate, bin ich verpflichtet, einen neuen Vertrag abzuschließen?
Grundsätzlich hat Ihr alter Vertrag Bestand. Sie müssen sich zu gar nichts verpflichten, allerdings wird die Telekom Ihnen früher oder später kündigen. Die technische und die vertragliche Umstellung wird kommen, sie ist unausweichlich.
Und die Telekom darf mir einfach so kündigen?
Die Telekom hat in ihrem Kleingedruckten, d. h. in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), stehen, dass eine Kündigung auch von der Anbieterseite aus möglich ist. Sie stehen als Verbraucher jedoch nicht ohne Anschluss da. Die Telekom ist wegen ihres Grundversorgungsauftrages verpflichtet, Ihnen einen Standard-Telefonanschluss anzubieten. Es muss sich dabei nicht um einen analogen Anschluss handeln.
Ich habe nur einen normalen analogen Telefonanschluss und keinen Internetanschluss. Was gilt denn da?
Bei reinen analogen Telefonanschlüssen mit nur einer Rufnummer muss nichts verändert werden. Die Telekom nimmt die Umstellung in der Vermittlungsstelle vor. Die Hausnotrufsysteme über rein analoge Anschlüsse sollen laut Telekom auch nach der Umstellung auf IP in der Vermittlungsstelle noch funktionieren.
Muss ich bei der Telekom bleiben oder kann ich einen anderen Anbieter wählen?
Wechseln können Sie. Sie sollten darauf achten, dass ein anderer Anbieter Ihnen einen Telefon- und Internetanschluss tatsächlich realisieren kann. Achtung: andere Anbieter bieten ebenfalls nur Anschlüsse mit der IP-Technik an, alte analoge Anschlüsse werden nicht mehr angeboten.
Worauf muss ich denn noch achten?
Die IP-Telefonie funktioniert grundsätzlich gut. Sie und Ihr Gesprächspartner sollten dabei die spezielle IP-Technik und HD-Telefone nach dem Standard G.722 verwenden.
Fällt der Strom aus oder liegt eine Störung des Internets vor, ist das Telefonieren nicht mehr bzw. schlechter möglich. Ausnahme: Router und Telefon sind mit Akkus ausgestattet.
Achtung: Bei Stromausfall sind auch keine Notrufe möglich.
In aller Regel benötigen Sie einen neuen Router. Die älteren können mit dem neuen Standard (Annex-J-fähig) nicht umgehen. Ob Sie einen Router kaufen oder mieten, bleibt Ihnen überlassen. Rechnen Sie die Mietkosten über die zwei Jahre Mindestvertragslaufzeit, so ist der Kauf oft eine Alternative. Der einzige Vorteil bei einem Mietgerät: Tritt ein Fehler nach Ablauf der Gewährleistungsfrist von zwei Jahren auf, ist die Telekom für Reparatur oder Austausch zuständig.
Funktionieren denn Alarmanlagen und Hausnotrufe?
Setzen Sie sich unbedingt mit dem Anbieter Ihres Alarmanlagen- und/oder Hausnotrufsystems in Verbindung. Sie müssen klären, ob diese Dienste über IP-Telefonie weiter funktionieren. In vielen Fällen fallen die Systeme nach der Umstellung aus.