Telefonauskunft 11859: Bei Anruf Abo für 4,99 Euro pro Woche

Frau mit gelbem Oberteil hat Handy in der Hand
Stand: 13.02.2025

Auf der Suche nach einer Firmenanschrift oder Telefonnummer der Kundenhotline sind Auskunftshotlines noch immer beliebt. Doch das Wählen einer der sechsstelligen Nummern kann überraschende Kosten verursachen. 

Das ist einer Verbraucherin passiert. Sie rief vom Festnetz die Nummer "11859" der Auskunft GmbH an und ließ sich weiterverbinden. Auf der nächsten Telefonrechnung musste Sie feststellen, dass Kosten für ein Sparpaket von 4,99 Euro pro Woche abgerechnet wurden. Die Drittanbieterleistung der 11859 die Auskunft GmbH wird durch die First Telecom GmbH abgerechnet.

Über den Abschluss eines Abos und die Kosten wurde Sie erst auf Nachfrage informiert. 

Kosten müssen im Vorfeld angesagt werden

Anbieterinnen und Anbieter kostenpflichtiger Auskunftsnummern müssen sich an die gesetzlich vorgegebene Höchstgrenze halten:

  • Diese Kostengrenze beträgt drei Euro pro Minute. 
  • Auch für eine Weiterleitung dürfen keine Mehrkosten entstehen. 

Die Bundesnetzagentur hat eine Liste über die zugeordneten Tarife für Anrufe bei 118er Rufnummern für Auskunftsdienste festgelegt und auf ihrer Seite veröffentlicht. Die Rufnummer der "11859" darf laut der Liste seit dem 1.12.2024 nur 1,99 Euro pro Minute kosten. Dieser Preis muss mit der Rufnummer angegeben und im Telefonat angesagt werden. Gleiches gilt, wenn ein Dauerschuldverhältnis wie ein Abo abgeschlossen werden soll. 

Update: Seit dem 01.12.24 gibt es das Sparpaket nicht mehr und es werden keine weiteren Kosten geltend gemacht. 

Sollten Sie von Forderungen vor dem 01.12.24 betroffen sein, handeln Sie wie unsere Verbraucherin und reklamieren Sie Ihre Telefonrechnung. Bezahlen Sie die Kosten für den Anruf. Die Kosten für ein Sparpaket werden von der First Telecom GmbH und der 11859 die Auskunft GmbH nicht mehr geltend gemacht. 

  • Informieren Sie Ihren Telefonanbieter und reklamieren Sie innerhalb von 8 Wochen gleichzeitig Ihre Rechnung.
  • Falsche Abbuchung entdeckt: Bestreiten und kündigen Sie den Drittanbieterdienst. Nutzen Sie dafür gerne unseren interaktiven Musterbrief.
  • Informieren Sie den Rechnungssteller, dass Sie nur den unstrittigen Teil der Rechnung begleichen werden.
  • Versenden Sie das Schreiben als Einwurf Einschreiben.

Die Verbraucherin hat sich zur Wehr gesetzt. Die berechtigten Kosten für den Anruf hat sie gezahlt, die für das untergeschobene Abo zurückgeholt. 

Außerdem: Melden Sie einen Verstoß bei der Bundesnetzagentur postalisch (Bundesnetzagentur Ärger mit Rufnummern, Nördeltstr. 5, 59872 Meschede) oder über die Webseite unter Ärger mit Rufnummern

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