EWE: Umstellung bei Glasfaser

Glasfaser Anschluss
Stand: 24.06.2024

Die EWE TEL GmbH hat begonnen, Bestandskunden mit Glasfaserverträgen wegen einer technisch „notwendigen Umstellung des Glasfaseranschlusses“ anzuschreiben. Es sei eine „kleine technische Anpassung“ erforderlich. Um dies in die Wege zu leiten, müsse ein Produktwechsel vorgenommen werden. So werde sichergestellt, „dass weiterhin in einem der modernsten Netze störungsfrei telefonieren und surfen“ möglich sei.

Warum werden die Glasfaser-Anschlüsse verändert?

Für Verbraucherinnen und Verbraucher stellte sich die Frage, warum sich etwas an ihrem funktionierenden Internetanschluss ändern müsse. Der Glasfaser-Hausanschluss wird standardisiert und vereinheitlicht. EWE TEL baut seit einigen Jahren Glasfaseranschlüsse. Die Technik hat sich in dieser Zeit weiterentwickelt. Insbesondere Verbraucherinnen und Verbraucher, die früh auf Glasfaser wechselten, sind von den Modernisierungen betroffen. Der Wechsel soll wirtschaftliche und technische Vorteile bringen. Eine neue Technik bringt eine, über weitere Jahre, gesicherte Unterstützung der eingesetzten Hardware und Softwareaktualisierungen und dient dem Wettbewerb mit anderen Marktteilnehmern.

Bin ich von der Umstellung betroffen?

Angeschrieben werden Glasfaser Bestandskunden der EWE TEL, die als Hausanschluss ein Modem XON 500 oder XON 1200 nutzen.

Was ändert sich?

Bisher steckte ein Modem (XON 500 oder XON 1200) als Einschub in einer Plastikdose an der Wand. Das Modem braucht einen Stromanschluss und verbraucht Energie, um das per Glasfaser hineingeleitete optische Glasfaser-Lichtsignal in ein elektrisches Signal umzuwandeln. Das umgewandelte Signal wird dann per Kupferkabel über einen LAN-Ausgang in einen Router zur Verarbeitung weitergeleitet. Durch die Umstellung soll auf die Umwandlung und das Kupferkabel verzichtet werden. Der neue Einschub – das Modem XON 1300 - benötigt keinen Stromanschluss und wird per Glasfaserkabel an den Router angeschlossen.

Laut EWE können Sie den Austausch je nach Modem selbst ausführen oder einen Termin mit einem Techniker vereinbaren. Der neue Einschub soll Strom sparen, die Leistung bis zum Router verbessern und weniger störanfällig sein. Laut EWE ist ein weiterer Vorteil, dass Surfen mit höheren Geschwindigkeiten möglich ist - denn die Nachfrage nach noch schnelleren Internetanschlüssen wird ansteigen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen einen neuen Router mieten oder kaufen. Jedoch braucht nicht jeder Privathaushalt eine derart schnelle Leitung.

Muss ich die Produktanpassung vornehmen?

Nein, noch nicht. Früher oder später werden Sie jedoch eine Anpassung vornehmen müssen. Das liegt zum einen daran, dass Sie das Modem austauschen und dann ebenso einen Glasfaser-Router anschaffen müssen. Änderungen bei der Hardware kennen Sie etwa bei Smartphones und Tablets. Nach einer gewissen Zeit stellen die Hersteller Sicherheits- und Funktionsaktualisierungen für ältere Modelle ein. Informieren Sie sich am besten beim Hersteller, wie lange Ihr Router noch unterstützt wird. 

Eine Alternative: Sie können den neuen Einschub und Ihren bisherigen Router verwenden. Zusätzlich benötigen Sie einen Medienkonverter. Der ist günstiger als die Neuanschaffung der beworbenen Router.

Funktionieren meine Geräte weiterhin, wenn ich die Umstellung nicht vornehme?

Ja, bisherige Modem und Router sind zunächst weiterhin funktionsfähig.
 

Muss ich meinen Tarif wechseln?

Nein. Bestandskunden, die Ihren Tarif vor Juli 2020 abgeschlossen haben, haben unter Umständen Tarife, die für Neukunden nicht mehr erworben werden können. Auch die EWE ist an Verträge gebunden und Sie können nicht gezwungen werden, einen neuen Tarif abzuschließen.

  • Prüfen Sie, ob die neuen Tarife mit meist mehr Leistung zu Ihren Bedürfnissen passen.  Wenn ja, nehmen Sie das Angebot an.
     
  • Der Tarifwechsel – die Produktanpassung - hat zur Folge, dass eine Mindestvertragslaufzeit von größtenteils 24 Monaten beginnt. Für diese Zeit sind Sie an den neuen Vertrag gebunden.
     
  • Ihre anfängliche Mindestvertragslaufzeit ist schon abgelaufen oder aber neigt sich dem Ende zu. Dann haben Sie ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit einer Kündigungsfrist von einem Monat.
  • Schauen Sie nach anderen Angeboten, nach Wechselmöglichkeiten oder aber entscheiden Sie, die Produktanpassung anzunehmen. 

Wird mein Vertrag gekündigt, wenn ich die Produktanpassung nicht annehme?

Nein, im Moment ist davon nicht auszugehen. Ihr Vertrag wird weiterhin bestehen, so hat uns das auch die EWE bestätigt.

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