EuGH Urteil - 0180-Nummern dürfen nicht teurer sein als ein normaler Anruf

EuGH 0180-Nummern dürfen nicht teurer sein als normaler Anruf

Das Wichtigste in Kürze

  1. Die Kosten für 0180-Nummern sind zu hoch, sagt der EuGH. 0180 Nummern dürfen nicht mehr kosten als ein gewöhnlicher Anruf.
  2. Sollten Ihnen dennoch 0180-Nummern in Rechnung gestellt werden, sind Sie nicht verpflichtet den Betrag für diesen Anruf bei Ihrem Telefonanbieter zu zahlen.
  3. Keine Anwendung findet diese Regelung auf Bestellhotlines, bei denen erst ein Vertragsschluss stattfinden soll. 
Stand: 21.11.2023

Wer eine Servicenummer anruft, muss dafür mehr zahlen als für ein übliches Telefonat. Damit ist nun Schluss. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) kommt zu dem Schluss: Die Preise für 0180- Nummern sind zu hoch. Sie dürfen keine Zusatzkosten verursachen.

Anwendungsgebiet von 0180-Nummern

0180-Nummern begegnen Ihnen in erster Linie im Kundenservice. Unternehmen verwenden diese Nummern gern, um unter einer einheitlichen bundesweit für telefonischen Kontakt mit dem Kunden erreichbar zu sein. Inhalte der Anrufe können Fragen zur Vertragsabwicklung oder Zahlung sowie zum Lieferstatus und Widerruf sein.

Beispiel: Sie kaufen eine Kamera und möchten wissen, welche Speicherkarte konkret in dieser verwendet wird. Sie entscheiden sich, das Unternehmen anzurufen und finden eine 0180-5-Rufnummer. Die Nummer kostet derzeit 14 Cent pro Minute aus dem Festnetz, im Mobilfunk weichen die Preise ab. Die Preise dafür werden von der Bundesnetzagentur festgelegt.

Seit einem Urteil im Juni 2013 müssen Sonderrufnummern wie z. B. 0900 oder 0180 für die Dauer der Warteschleife kostenlos sein. Im Zuge dessen haben zwar viele Unternehmen ihre Servicetelefone auf Festnetznummern oder kostenlose 0800-Nummern umgestellt. Doch 0180-Nummern spielen immer noch eine Rolle.

Warum für einen Anruf zahlen?

Laut einer EU-Richtlinie dürfen Verbraucher nach einer bereits erfolgten kostenpflichtigen vertraglichen Vereinbarung für die Kontaktaufnahme zum Händler nicht mehr als für einen gewöhnlichen Anruf zum marktüblichen Preis und Grundtarif zahlen. Damit soll verhindert werden, dass der Unternehmer über versteckte Zusatzentgelte in (überteuerten) Hotlines, zusätzliche Einnahmen generiert. Als Vertragspartner ist er Verbrauchern gegenüber aus bestehenden Verträgen heraus zu einer ordnungsgemäßen Abwicklung verpflichtet. Die Kosten für die Bereitstellung der Service-Hotline dürfen nicht dem Verbraucher auferlegt werden, da er schließlich schon den Kaufpreis gezahlt hat. Dieser soll eine Kalkulation aller dem Unternehmen entstehenden Kosten beinhalten. Unternehmen haben es in der Hand, Kundenhotlines einzurichten und die Höhe der Kosten zu bestimmen. Der Verbraucher kennt seine üblichen Festnetz- und Mobilfunkkosten und ist in der Regel nicht bereit, über seine Flatrate hinaus, Kosten aufzuwenden.

Keine Anwendung findet diese Regelung auf Bestellhotlines, bei denen erst ein Vertragsschluss stattfinden soll. 

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