vzbv reicht Sammelklage gegen Meta Platforms Ltd. ein
Das Wichtigste in Kürze
- Der Bundesgerichtshof sieht 100 Euro als angemessenen Schadenersatz bei „bloßem Kontrollverlust“ über Daten an.
- Mit der vzbv-Sammelklage können Betroffene Ansprüche leichter durchsetzen.
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Der Verbraucherzentrale Bundesverband reicht am 9. Dezember 2024 Sammelklage gegen Meta Platforms Ltd. ein. Zuvor gab es ein Urteil des Bundesgerichtshofes. Der hält rund 100 Euro für den „bloßen Kontrollverlust“ über eigene Daten in einem Einzelfall für angemessenen Schadenersatz. Mit der Sammelklage können Millionen Betroffene in Deutschland kostenlos Schadenersatzansprüche gegenüber Facebook durchsetzen.
Außerdem können mit der Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) Ansprüche der teilnehmenden Betroffenen zum Jahreswechsel nicht verjähren.
Die Sammelklage richtet sich an Facebook-Nutzerinnen und Nutzer, die vom im Jahr 2021 bekannt gewordenen Facebook-Datenleck betroffen waren. Ihnen steht voraussichtlich ein Betrag in Höhe von mindestens 100 Euro Schadenersatz zu.
Es handelt sich bei der Sammelklage um eine Musterfeststellungsklage. Damit will der vzbv Voraussetzungen für Schadenersatzansprüche und deren Höhe feststellen lassen. Betroffene können ihre Ansprüche dann leichter durchsetzen.
Bei der Sammelklage mitmachen
Noch können Sie sich der Klage nicht anschließen. Dazu musst das Bundesamt für Justiz zuerst das Klageregister öffnen. Das wird voraussichtlich Anfang des Jahres 2025 passieren. Sich der Sammelklage anzuschließen, ist für Sie kostenlos.
Für News-Alert anmelden
Schon jetzt können Sie sich für den News-Alert des vzbv anmelden. Dadurch erhalten Sie direkt Informationen zu aktuellen Entwicklungen rund um die Sammelklage. Sie bekommen etwa eine Mail, sobald das Klageregister offen ist und Sie sich der Sammelklage anschließen können.
Weitere Informationen zur Klage gibt es auf der Website zur Sammelklage gegen Facebook.
Vom Datenleck betroffen?
Ob Sie vom Datenleck betroffen sind oder nicht, können Sie selbst prüfen. Verbraucherzentrale.de stellt dazu Informationen bereit.
Facebook-Datenleck 2021
Durch das Facebook-Datenleck sind persönliche Daten von weltweit 533 Millionen Nutzerinnen und Nutzern öffentlich geworden. Unter den Daten sollen sich laut Medienberichten auch rund sechs Millionen Facebook-Konten aus Deutschland befinden.
Die gestohlenen Daten konnten unter anderem für Spam-Nachrichten, Phishing-SMS oder Identitätsdiebstahl verwendet werden.
Entscheidung des Bundesgerichtshofs
Rund 100 Euro Schadenersatz hielt der Bundesgerichtshof im konkreten Fall für den bloßen Kontrollverlust über die eigenen Daten für angemessen. Das geht aus seiner Entscheidung vom 18. November hervor (Az. VI ZR 10/24). Das Urteil zum Facebook-Datenleck erleichtert es Betroffenen, Schadenersatz zu erhalten. Sie müssen laut BGH keinen Nachweis mehr erbringen, dass ihnen durch ein Datenleck individuelle Nachteile entstanden sind. Die bloße Betroffenheit reicht.