Neue Fotos von Apple Maps Look Around
Das Wichtigste im Kürze
- Mit Apple Maps Look Around lassen sich weltweit virtuelle 360-Grad-Ansichten von Straßen und Orten mit dem Computer oder dem Smartphone ansehen.
- Apple hat sich verpflichtet, Menschen und Autokennzeichen automatisch unkenntlich zu machen.
- Sie können der Veröffentlichung Ihrer Hausfassade, Ihrer Fahrzeuge oder Fotos von Ihrer Person widersprechen.
Mit Apple Look Around lassen sich weltweit virtuelle 360-Grad-Ansichten von Straßen und Orten mit dem Computer oder dem Smartphone ansehen. Apple nimmt die hochauflösenden Bilder mit dem Auto auf. Darüber hinaus sind Mitarbeiter in nicht befahrbaren Bereichen – wie etwa Fußgängerzonen - mit einem Rucksack unterwegs. In Niedersachsen werden die Aufnahmen laut Website zwischen April und August gemacht.
Apple hat sich verpflichtet, Gesichter von Personen und Autokennzeichen zu anonymisieren. Wenn Sie keine Aufnahmen Ihrer Person, Ihrer Fahrzeuge oder Ihrer Häuser beziehungsweise Grundstücke dort veröffentlicht haben möchten, können Sie dem widersprechen. Das Recht auf Widerspruch haben Sie sowohl vor als auch nach der Veröffentlichung der Aufnahmen.
Wie können Sie widersprechen?
- Per E-Mail: MapsImageCollection@apple.com
- Per Brief: Apple Distribution International
Data Protection Officer
Hollyhill Industrial Estate
Cork
Irland
Mustertext für den Widerspruch:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Eigentümer/Mieterin im Objekt in Anschrift [Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, nähere Beschreibung des Objekts] und widerspreche der Veröffentlichung von Abbildungen des Grundstücks/Wohngebäudes. Ich fordere Sie auf, keine Aufnahmen zu machen oder schon gefertigte Aufnahmen auch in den Rohdaten zu löschen.
Ich widerspreche ebenfalls der Abbildung meiner Person und/oder meines Fahrzeugs. Vermutlich bin ich am [Datum] in [Ort und Straße, ggf. näher beschreiben] um ca. [xx] Uhr aufgenommen worden. [Gegebenenfalls nähere Beschreibung Ihrer Kleidung, besonderer Merkmale usw.] Mein Fahrzeug hat das Kennzeichen [xx; gegebenenfalls näherer Beschreibung des Fahrzeugs]. Ich bitte um Bestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
Damit Apple alle nötigen Angaben erhält, können Sie unseren Mustertext nutzen und die entsprechenden freien Stellen [xx] ergänzen.
Zur Info: Apple Maps‐Datenerhebung Privacy Text
Auszug: Der Zweck der Bildererfassung Apple führt weltweit vor Ort Datenerfassungen durch, um Daten (GPS-Traces, Bilder, LiDAR) zur Verbesserung von Apple Maps und zur Unterstützung der „ Look Around “‐Funktion zu erfassen. Im Zuge dessen werden wir einige Orte wiederholt aufsuchen, um neue Daten zu sammeln und somit die Qualität einer hochwertigen, aktuellen Karte kontinuierlich aufrecht erhalten zu können. Wir verpflichten uns, Deine Privatsphäre zu schützen, während wir diese Daten erfassen. So werden wir beispielsweise Gesichter und Fahrzeugkennzeichen auf den Bildern vor deren Veröffentlichung im „Look Around Feature“ unkenntlich machen. Wenn Du Fragen oder Anliegen zu diesem Prozess oder zu Deinen Datenschutzrechten hast, oder wenn Du beantragen möchtest, dass ein Gesicht, ein Fahrzeugkennzeichen oder Dein eigenes Haus unkenntlich gemacht werden sollen, wende Dich an uns.
Ganzer Text: https://mwp14.ls.apple.com/imagecollection/privacy/de/de/privacy.pdf
Zur Info: Ihre abgestimmten Datenschutzrechte laut Beschluss vom 12.05.2020
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder zu Vorabwidersprüche bei StreetView und vergleichbaren Diensten
12.05.2020
Auszug: Für die Veröffentlichung von Straßenansichten, einschließlich teilweiser Abbildungen von Häuserfassaden und privaten Grundstücksbereichen, welche an den öffentlichen Straßenraum angrenzen, kann im Rahmen von StreetView und ähnlichen Diensten Art. 6 Abs. 1 Unterabsatz 1 lit. f DSGVO als Rechtsgrundlage in Betracht kommen. Dabei dürfen nur die personenbezogenen Daten veröffentlicht werden, die für die Zweckerreichung zwingend erforderlich sind, so sind Merkmale, die die Identifizierung einer Person ermöglichen, insbesondere Gesichter und KFZ-Kennzeichen, unkenntlich zu machen. Dies ergibt sich bereits aus Art. 5 Abs. 1 lit. c DS-GVO (Grundsatz der Datenminimierung). Zudem hat der Anbieter vor Beginn der Aufnahmen die Öffentlichkeit in geeigneter Weise zu informieren. Im Rahmen der Interessenabwägung ist ein Verlangen betroffener Personen auf Unkenntlichmachung personenbezogener Daten zu berücksichtigen. Dieses Verlangen kann zumindest ab dem Zeitpunkt der Anfertigung der Aufnahmen durch den Dienst wahrgenommen werden und umfasst auch Abbildungen von Häuserfassaden und privaten Grundstücksbereichen. Art. 21 DS-GVO bleibt unberührt. Das Verlangen auf Unkenntlichmachung nach Art. 17 Abs. 1 DS-GVO und der Widerspruch nach Art. 21 DS-GVO müssen, sowohl online als auch postalisch eingelegt werden können.
Auf diese Rechte muss ausdrücklich hingewiesen werden.
Ganzer Text: https://www.datenschutzkonferenz-online.de/media/dskb/20200526_beschlus…