Digitale Vorsorge – was tun mit dem digitalen Nachlass?
Das Wichtigste in Kürze
- Fertigen Sie eine Übersicht aller Accounts mit Benutzernamen und Kennworten an.
- Legen Sie rechtzeitig fest, wer sich um Ihre digitalen Daten kümmern und was mit Ihren einzelnen Konten und Daten passieren soll.
- Übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens alle Aufgaben rund um Ihr digitales Leben. Halten Sie dies schriftlich in einer Vollmacht fest.
Messenger-Dienste, Smart-Home-Anwendungen, Online-Bezahldienste – Verbraucher bewegen sich digital, übermitteln und speichern viele Daten im Internet. Was passiert mit diesen, wenn Menschen nicht in der Lage sind, sich um diese zu kümmern oder sterben? Sorgen Sie vor. Wir zeigen wie.
Digitale Daten finden sich lokal auf Ihrem Computer, USB-Sticks oder in der Cloud. Die an die Anbieter übermittelten und gespeicherten Daten gehören zur digitalen Vorsorge und zum digitalen Nachlass.
Denn Daten können ebenso wie Gegenstände vererbt werden. Ihre Erben erhalten damit umfangreiche Rechte: Sie können über sämtliche digitale Daten verfügen, vorausgesetzt sie wissen um diese.
Verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihre Online-Accounts. Haben Sie Ihre Zugänge im Blick, wenn es um Regelungen nach dem Tod geht. Das gleiche gilt, wenn Sie durch Krankheit oder andere Umstände nicht selbst handeln können.
Übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens alle Aufgaben rund um die digitale Vorsorge. Denken Sie daran, dass diese Vollmacht „über den Tod hinaus“ gelten soll. Das ist Ihr digitaler Nachlass.
Anbieter legen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen fest, wie mit den Verträgen und online verwalteten Accounts im Falle des Todes umgegangen werden soll. Das ist für Hinterbliebene beziehungsweise Bevollmächtigte oft eine große Belastung. Ihre Vollmacht und Ihre Festlegungen unterstützen dabei.
Schritt für Schritt zu Ihrer digitale Vorsorge und Ihrem digitalen Nachlass
- Kümmern Sie sich frühzeitig.
- Verschaffen Sie sich einen Überblick. Machen Sie sich bewusst „Wo bin ich online registriert?“
- Listen Sie alle von Ihnen genutzten Konten und Onlinedienste in einer Tabelle auf und aktualisieren Sie diese regelmäßig. Eine Muster-Liste finden Sie hier (pdf).
Als digitale Lösung eignen sich auch Passwort-Manager. Die Digitalcourage nennt zum Beispiel das Programm KeePass. Die Stiftung Warentest hat im Januar 2022 Testergebnisse für 16 Passwort-Manager veröffentlicht. - Legen Sie in einer Vollmacht eine Person Ihres Vertrauens fest, die sich um Ihre digitalen Daten kümmern soll. Bestimmen Sie im Zweifel auch, dass die Person zu Ihren Lebzeiten handeln soll, sollten Sie einmal nicht dazu in der Lage sein.
- Deponieren Sie eine geschriebene Liste an einem sicheren Ort. Haben Sie Ihre Liste auf einem USB-Stick speichert, darf dieser nicht mit einem Passwort versehen sein. Ihre Bevollmächtigten oder Erben erhalten sonst keinen Zugang zu den Daten. Oder Sie müssen die Zugangsdaten separat vom verschlüsselten USB-Stick aufbewahren. Bedenken Sie, dass digitale Datenträger nicht ewig halten.
- Regeln Sie in der Liste detailliert, wie Ihr Vertrauter in welchem Fall mit Ihren Accounts und Ihrem digitalen Nachlass umgehen soll: welche Daten sollen gelöscht werden, wie soll die Vertrauensperson mit Ihrem Account in einem sozialen Netzwerk umgehen und was soll mit im Netz vorhandenen Fotos passieren. Ein Muster dazu finden Sie hier (pdf).
- Bestimmen Sie ebenfalls, was mit Ihren Endgeräten (Computer, Smartphone, Tablet) und den dort gespeicherten Daten geschehen soll.
- Händigen Sie die Vollmacht der Vertrauensperson aus. Informieren Sie Ihre Angehörigen darüber, dass Sie den Umgang mit den digitalen Daten geregelt haben.
- Teilen Sie Ihrer Vertrauensperson ebenfalls mit, wo sich Ihre Account-Liste befindet.
- Es gibt auch Firmen, die eine kommerzielle Verwaltung Ihres digitalen Nachlasses anbieten. Die Sicherheit solcher Anbieter lässt sich allerdings nur schwer beurteilen. Falls Sie erwägen, einen kommerziellen Nachlassverwalter zu beauftragen, erkundigen Sie sich genau nach dem Leistungsumfang und den Kosten.
- Vertrauen Sie einem Unternehmen in keinem Fall Passwörter an. Auch Computer, Smartphones oder Tablets sollten nicht an kommerzielle Anbieter übergeben werden, die die Geräte nach dem digitalen Nachlass durchsuchen. Hierbei gelangen womöglich zu viele persönliche Daten an Unbefugte.