Die EU-Datenschutz-Grundverordnung
Das Wichtigste in Kürze
- Die Datenschutzgrundverordnung stärkt Ihre Rechte und die Rechtsdurchsetzung.
- Sie haben Ihren Datenschutz selbst in der Hand: Sie können Auskunft, Berichtigung und Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen.
- Kinder sind besonders geschützt. Erst mit Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen sie eigenständig in Dienste - wie zum Beispiel soziale Netzwerke - einwilligen.
Ob mit Smartphone, Smart-TV oder Smarthome – wir alle hinterlassen eine Menge Daten bei vielen Unternehmen - unseren digitalen Fußabdruck. Auch in der analogen Lebenswelt erhalten Konzerne über Kundenkarten, Gewinnspiele und Zeitschriftenabos viele Informationen über uns. Durch die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollen Sie besser verstehen, was mit Ihren Daten geschieht.
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten enthalten neben persönlichen auch sachliche Informationen. Sie ermöglichen es, Sie als Person zu identifizieren.
Verarbeitung Ihrer persönlichen Daten
Sie kaufen im Internet ein oder telefonieren mit Ihrem Mobilfunkanbieter. Beim Shoppen in der Stadt reichen Sie Ihre Kundenkarte über die Ladentheke, die Arzthelferin liest in der Praxis Ihre Krankenkassenkarte ein. Unternehmen verarbeiten Ihre Daten auf vielfältige Art und Weise.
Die Datenschutz-Grundverordnung vom Mai 2018 stärkt Ihre Rechte. Was steht Ihnen zu? Welche Maßnahmen können Sie ergreifen, um mehr über die Verarbeitung Ihrer Daten zu erfahren?
Die neue DSGVO – Ein Auszug Ihrer Rechte
Recht auf Information: Unternehmen und Anbieter sind für einen sorgfältigen Umgang mit Ihren Daten verantwortlich. Sie müssen aktiv über die Verarbeitung der Daten informieren. Dazu zählt beispielsweise eine leicht erreichbare Datenschutzerklärung auf der Firmen-Webseite. Die Verantwortlichen müssen Einzelheiten zur Verarbeitung der Daten in klarer und einfacher Sprache erläutern.
Recht auf Auskunft und Kopie der Daten: Sie haben das Recht, sich über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu informieren. Fragen Sie beim Unternehmen nach, ob und welche Daten dort vorliegen und was mit diesen geschieht. Woher stammen die Daten und wer hat sie noch erhalten? Das Auskunftsrecht ermöglicht Ihnen, weitere Rechte - wie das „Recht auf Löschung“ - geltend zu machen.
Neu: Das Unternehmen muss Ihnen innerhalb eines Monats antworten. Sie erhalten entweder eine Kopie oder aber einen elektronischen Zugriff auf Ihre Daten - und zwar kostenlos. Schreiben Sie das Unternehmen formlos an. Als Beispiel bieten wir Ihnen unseren Musterbrief "Auskunft und Kopie Ihrer personenbezogenen Daten" an. Die konkreten Adressaten finden Sie in den Datenschutzhinweisen des Unternehmens.
Recht auf Berichtigung: Hat ein Unternehmen falsche Daten von Ihnen gespeichert? Verlangen Sie, diese unverzüglich zu berichtigen oder zu vervollständigen. Sie können dafür unseren Musterbrief "Berichtigung der Daten" nutzen.
Recht auf Löschung: In bestimmten Fällen muss ein Unternehmen Ihre Daten löschen. Voraussetzung ist etwa, dass Ihre Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden: Ein Beispiel: Sie erhalten Werbemails, ohne eingewilligt zu haben. Verwenden Sie dafür unseren Musterbrief "Löschung personenbezogener Daten". Oder der ursprüngliche Zweck, für den die Daten erhoben wurden, liegt nicht mehr vor: Sie melden sich von dem Newsletter einer Partnerbörse ab und wollen nicht, dass der Anbieter Ihre Daten weiterhin speichert. Ihre personenbezogenen Daten sind zu löschen. Sie können dafür unseren Musterbrief "Widerruf der Einwilligung und Löschung der Daten" nutzen.
Beim Kauf in einem Onlineshop werden, nach dem Versenden der Ware und der Bezahlung, die zur Kaufabwicklung benötigten Daten gelöscht. Aus steuerrechtlichen Gründen dagegen archiviert das Unternehmen einige Daten über diesen Zeitpunkt hinaus. Das Recht auf Löschung ist in diesem Fall eingeschränkt beziehungsweise erst nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist umzusetzen.
Sie erhalten Werbepost oder eine Werbemail? Nun möchten Sie Ihre Daten löschen lassen, damit das Unternehmen sie nicht weiter verwendet. In diesem Fall ist es besser, dass Sie Ihre Daten sperren lassen. Ansonsten kann es passieren, dass Unternehmen Sie immer wieder neu anschreiben. Denn bei Löschung können Firmen die Daten neu erwerben, zum Beispiel durch Adresshandel. Das ist bei einer Sperrung nicht möglich. Sie können dafür unseren Musterbrief "Widerspruch gegen Datenverarbeitung für Direktmarketing und Sperrung personenbezogener Daten" nutzen.
Sie möchten Links von Suchmaschinen löschen lassen, weil die Suchergebnisse einen Eingriff in die Privatsphäre darstellen oder persönlich herabwertend sind, sogar ein Gericht hat dies bindend festgestellt. Nutzen Sie unseren Musterbrief "Löschung von Links in Suchmaschinen".
Sie können auch Informationen zu Ihrer Person auf einer Webseite löschen lassen, sofern diese nicht mehr sichtbar sein sollen. Nutzen Sie dafür gern unseren Musterbrief "Löschung personenbezogener Daten auf Internetseite".
Hat ein Unternehmen Ihre Daten an Dritte weitergegeben, hat es diese über Ihr Löschverlangen zu informieren. Auch Dritte sind dann verpflichtet, Ihre Daten aus dem Bestand zu entfernen.
Recht auf Datenübertragbarkeit: Sie können das Unternehmen auffordern, Ihre gespeicherten Daten auf Sie zu übertragen. Damit soll es für Sie einfacher sein, zwischen sozialen Netzwerken, E-Mail- und anderen Cloud-Diensten wechseln zu können und Ihre Daten mitzunehmen. Der Anbieter muss etwa Fotos, Videos, E-Mails und Kontakte in einem strukturierten, gängigen und transportfähigen Format bereitstellen, damit sie auf den neuen Anbieter übertragen werden können.
Recht auf Widerspruch: Sie haben das Recht, jederzeit und kostenlos gegen die Verarbeitung Ihrer Daten Widerspruch einzulegen - auch wenn die Datenverarbeitung an sich zulässig ist. Ebenso dürfen Sie jederzeit der Nutzung Ihrer Daten für Direktwerbung widersprechen. Der Verantwortliche muss die Verarbeitung Ihrer Daten einstellen. Es reicht, den Verantwortlichen einen formlosen Brief oder eine E-Mail zu senden. Nutzen Sie hier unseren Musterbrief "Widerspruch gegen die Datenverarbeitung".
Ausnahme: Das Unternehmen hat konkrete Gründe für eine Weiterverarbeitung. Dies wäre der Fall, wenn die Verarbeitung Ihrer Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen dient. Beispiel: Es besteht eine offene Forderung aus einer Beratung, die Sie in Anspruch genommen haben. Sie wollen, dass der Anbieter Ihre Daten löscht. Dieser muss Ihrem Anliegen nicht nachkommen, da Sie die Rechnung noch nicht beglichen haben.
Durchsetzung Ihrer Rechte
Ihre Daten wurden nicht rechtmäßig verwendet? Sie haben mehrere Möglichkeiten:
- Fordern Sie das Unternehmen zur Löschung oder zur Korrektur Ihrer personenbezogenen Daten auf!
- Beschweren Sie sich bei der Datenschutzbehörde Ihres Bundeslandes, wenn innerhalb der von Ihnen gesetzten Frist keine oder nur eine unzureichende Reaktion erfolgt oder Sie den Verdacht haben, Ihre Datenschutzrechte seien verletzt worden. Laut Gesetz müssen Sie innerhalb von einem Monat (maximal 3 Monaten) Auskunft erhalten.
- Gehen Sie gerichtlich gegen ein Unternehmen vor. Sie können beim zuständigen Gericht klagen und Schadenersatz verlangen. Voraussetzung ist, dass Sie finanzielle Verluste wegen der Datenschutzverletzung oder aber seelische Schäden erlitten haben. Das wäre zum Beispiel dann der Fall, wenn ehrverletzende Daten wie Nacktfotos ohne Ihre Einwilligung veröffentlicht wurden.
Schutz von Kindern
Die EU-DSGVO stärkt den Schutz von Kindern. Sie dürfen erst mit der Vollendung des sechzehnten Lebensjahres eigenständig in die Dienste von beispielsweise sozialen Netzwerken, App-Stores und Online-Spielen einwilligen. Richtet ein Unternehmen sein Angebot speziell an Kinder, muss es die Informationen zum Datenschutz so formulieren, dass Kinder sie verstehen können. Ist das Kind unter 16 Jahre, muss der Unternehmer die Einwilligung der Eltern einholen. Es reicht nicht aus, wenn diese die Genehmigung nachträglich erteilen.
Da Kinder die Risiken der Datenverarbeitung noch nicht in vollem Umfang einschätzen können, haben sie die Möglichkeit, als Jugendlicher oder Erwachsener die Löschung von Daten aus dem Kindesalter zu verlangen.
Gesetzlich erlaubte Datenverarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten ist grundsätzlich verboten. Zahlreiche gesetzliche Ausnahmen oder Erlaubnisregelungen ermöglichen es, Informationen zu erfassen, zu speichern und zu nutzen.
Bei Erfüllung eines Vertrages: Sie kaufen im Internet ein. Der Verkäufer darf Ihre Adress- und Kontodaten auch ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung verarbeiten. Er benötigt die Daten, um Ihre Bestellung komplett bis zur Bezahlung abzuwickeln.
Der Unternehmer muss Ihre Daten löschen, wenn die steuerrechtliche Pflicht des Unternehmers zur Aufbewahrung endet. Das ist nach zehn Jahren der Fall.
Bei freiwilliger Einwilligung: Sie leisten beispielsweise eine Unterschrift auf einem Vertrag oder klicken online ein Kästchen aktiv an. Ihre Einwilligung geben Sie aus freien Stücken. Sie ist nicht an eine Bedingung geknüpft. Achtung: Sie wollen etwas im Internet bestellen. Der Onlinehändler will die Bestellung erst ausführen, nachdem Sie sich für den E-Mail-Newsletter angemeldet haben. Das ist rechtswidrig. Die Warenbestellung darf nicht an eine Anmeldung zu einem Newsletter gekoppelt sein.
Bei berechtigtem Unternehmerinteresse: Überwiegt das berechtigte Interesse eines Unternehmers oder Dritten gegenüber den Interessen des Verbrauchers, so ist die Verarbeitung der Daten rechtens.
Beispiel Direktwerbung: Sie melden sich bei einem kostenlosen E-Mail-Dienst an. Im Gegenzug erhalten Sie personalisierte und gezielte Werbung zum E-Mail-Produkt. Das ist erlaubt.
Achtung: Sie sind bisher kein Kunde des werbenden Unternehmens? Eine Werbung oder die Gratulation zum Geburtstag oder Jubiläum ohne Ihre Einwilligung ist rechtswidrig.